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| KV-Abschluss Arztangestellte in der Steiermark per 1.10.2024 mit Mitarbeiterprämie |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 17.09.2024, 17:17 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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KV-Abschluss Arztangestellte in der Steiermark per 1.10.2024 mit Mitarbeiterprämie
Quelle: Rundschreiben der Ärztekammer Steiermark vom 16.09.2024
KV-Mindestgehälter:
Erhöhung der Mindestgehälter aller Berufsgruppen mit 01.10.2024 um einen Fixbetrag in der Höhe von € 150,-- brutto (VZÄ; Aliquotierung nach Arbeitszeit)
IST-Erhöhung:
IST-Gehälter werden ab 01.10.2024 um einen Fixbetrag in der Höhe von € 75,-- brutto (VZÄ, Aliquotierung nach Arbeitszeit) angehoben.
Bereits freiwillig geleistete Gehaltserhöhungen können angerechnet werden.
Mitarbeiterprämie:
Anstatt einer Aufrollung und als Abgeltung für die Monate Jänner bis September 2024 ist im Falle einer im Jahr 2024 noch nicht stattgefundenen Lohnerhöhung den Angestellten in allen Berufsgruppen eine einmalige steuerbegünstigte Mitarbeiterprämie in der Höhe von mindestens € 500,-- (bei VZÄ; Aliquotierung nach Arbeitszeit und Betriebszugehörigkeit) zu bezahlen.
Bereits freiwillig geleistete Einmalzahlungen im Jahr 2024 können angerechnet werden.
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| WIKU-Live-Webinar: Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung 2025 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 13.09.2024, 15:54 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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15.11.2024 oder
16.12.2024 oder
09.01.2025 oder
24.01.2025 oder
06.02.2025, jeweils
von 9 bis 12:30 Uhr
Kompakt in 3,5 Stunden auf dem letzten Rechtsstand
Preis: € 264,00 (inkl. 20 % USt) je Teilnehmer
Für alle WIKU-Live-Webinare gilt:
Fachliche Fragen als Webinarteilnehmer zum vermittelten Stoff entweder gerne über die Zoom F & A-Funktion live im Webinar oder jederzeit per e-mail (auch nach dem Webinar) an mich.
Sie erhalten bei Live-Teilnahme im Nachgang von uns eine Teilnahmebestätigung sowie den Aufnahmelink zur Veranstaltung zum jederzeitigen Nochmalsreinhören.
Sie erhalten ausführlich erläuterte Schulungsunterlagen.
Weitere Infos zu den Anmeldemöglichkeiten und Infos zu weiteren Veranstaltungen von Wilhelm Kurzböck (WIKU-Training) in Form von Live-Webinaren finden Sie auf unserer Homepage in unserem Webinarkalender und zwar hier:
https://www.wikutraining.at/seminar/kalender
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| Vergleichszahlung vs. Nachzahlung für Vorjahre |
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Geschrieben von: MathiasS - 13.09.2024, 14:55 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Liebe Forumsteilnehmer,
ich habe hier einen Fall, da fordert ein ausgeschiedener Mitarbeiter eine Nachzahlung für die letzten 3 Jahre, weil zu wenig Berufsjahre angerechnet worden sind und daher zu wenig Gehalt gezahlt wurde. Da ist tatsächlich ein Fehler passiert, der Nachzahlungsbetrag (laufendes Gehalt plus aliquote Sonderzahlungen) ist unstreitig.
SV-rechtlich werden die Vorjahre entsprechend aufgerollt, das ist auch klar soweit.
Ein Streitpunkt ist jetzt die lohnsteuerliche Abwicklung des Nachzahlungsbetrages, der auf die Vorjahre entfällt. Der externe Personalverrechner will das als Vergleichszahlung behandeln (7.500 EUR abzüglich SV mit 6%, vom Rest 1/5 frei und 4/5 pflichtig). Ich sehe hier jedoch überhaupt keinen Vergleich. Für mich ist das eine Nachzahlung für Vorjahre (für das laufende Jahr werden die Vormonate ganz normal aufgerollt), also keine Anwendung von 6%, sondern nur 1/5 frei und 4/5 pflichtig). Bei der Lohnsteuer wirkt sich das schon erheblich aus und ich sehe das Problem, dass das bei einer Lohnabgabenprüfung Probleme gibt.
Wie ist hier die fachliche Meinung?
Danke und schönes Wochenende!
MathiasS
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