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| Vermietergemeinschaft Gründung |
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Geschrieben von: EMH2120 - 09.09.2024, 08:45 - Forum: Diverses
- Antworten (2)
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Hallo!
Ich habe eine Klientin, die mit ihrem Ehemann gemeinsam ein Haus gekauft hat. Sie wollen es vermieten.
Müssen die beiden es als Vermietergemeinschaft vermieten, oder kann es auch die Ehefrau alleine vermieten?
Wohl gemerkt: gekauft haben sie es gemeinsam 50:50
Danke für eure Unterstützung.
LG Eva Hana
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| In Österreich ansässiges Flugpersonal einer in Malta ansässigen Fluggesellschaft – Besteuerungsrecht hat Malta |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 05.09.2024, 11:10 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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BFG vom 24.07.2024, RV/7102502/2024
Art. 15 Abs. 3 DBA Malta
Art. 23 Abs. 1 DBA Malta
So entschied das BFG:
1. Das Bundesfinanzgericht teilt die Auffassung des BMF aus EAS 3448 (WPA 21-22/2023, Artikel Nr. 465/2023) nicht und stellt die Einkünfte, welches das in Österreich ansässige Flugpersonal von ihrem Dienstgeber, einer in Malta ansässigen Fluggesellschaft, er-zielt, in Österreich von der Besteuerung frei.
2. Zur Anwendung gelangt die Befreiungsmethode (Art 23 Abs. 1 DBA Malta).
3. Das BMF hatte sich noch für das Besteuerungsrecht Österreichs ausgesprochen.
4. Literatur und BFG hingegen sehen ein „Übersetzungsproblem“ im deutschen Text (aus dem Englischen), sodass das vom BFG erzielte Ergebnis dem „englischen Original“ entspricht, welches Malta das Besteuerungsrecht hier zuspricht.
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| Schadenswiedergutmachung im Rahmen einer Diversion als Werbungskosten |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 05.09.2024, 10:27 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Schadenswiedergutmachung im Rahmen einer Diversion als Werbungskosten
Sachverhalt:
Im vorliegenden Fall ging es um den früheren Vorstand eines großen Unternehmens, der wegen Kursmanipulationen, Parteispenden, Scheingeschäften ohne Gegenleistung (wegen insgesamt 13 Delikten) in die Fänge der Staatsanwaltschaft geraten war. Ihm wurde der Kronzeugenstatus zuerkannt und es kam zu einer diversionellen Einigung.
Von den Zahlungen, die er zur Wiedergutmachung leisten musste, wollte er einen "staatlichen Zuschuss" in Form der Geltendmachung von Werbungskosten erreichen, was ihm auch teilweise gelungen war.
So entschied der VwGH:
Zu dem (frei zugänglichen) Artikel gelangen Sie hier:
https://wikutraining.at/blog/248
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| Kündigung eines beim Bund beschäftigten begünstigt Behinderten |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 05.09.2024, 10:26 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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VwGH vom 25.07.2024, Ro 2022/11/0015
§ 8 Abs. 4 lit. b BEinStG
Ist die Kündigung eines begünstigt Behinderten Arbeitnehmers mit Kündigungsschutz, dessen Dienstgeber der Bund ist, geplant, weil er die bisher ausgeübte Tätigkeit aufgrund einer Erkrankung nicht mehr ausüben kann, sehr wohl aber andere Tätigkeiten, so muss der Dienstgeber (Bund) nachweisen, dass eine Weiterbeschäftigung des Dienstnehmers – trotz dessen Zustimmung – an einem Ersatzarbeitsplatz (im gesamten Bereich des Bundes) oh-ne erheblichen Schaden nicht möglich ist.
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| Stichprobenhafte Überprüfungspflicht der Personalverrechnung durch GmbH-Geschäftsführer |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 04.09.2024, 12:19 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sachverhalt:
Eine Kommunalsteuerdifferenz sowie die U-Bahn-Abgabe waren uneinbringlich.
Daher wurde der (frühere) handelsrechtliche Geschäftsführer „zur Kasse gebeten“.
Dabei ging es hauptsächlich darum, dass die Privatnutzung des Firmen-KFZ durch den bzw. die Geschäftsführer nicht in der KommSt-Bemessungsgrundlage erfasst worden war.
Fraglich war, ob der „Geschäftsführer“ für Fehler, die in der Lohnverrechnung begangen wurden und zu einer KommSt-Differenz führten, haftbar gemacht werden konnte (also, dass der Geschäftsführer die Abgabendifferenz zahlen musste).
So entschied der VwGH:
Der VwGH bejahte die Geschäftsführerhaftung hier.
Lesen Sie hier mehr dazu (Artikel ist frei zugänglich):
https://www.wikutraining.at/blog/247
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| Wie wird man ein Betriebsratsmitglied eines „Nicht-Betriebs“ nach einem Betriebsteilübergang los? |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 04.09.2024, 10:37 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sachverhalt:
Der Fall hatte ein wenig etwas von „Slapstick“.
Da war zunächst eine Betriebsratswahl, die so nie hätte stattfinden dürfen, weil gar kein Betrieb im Sinne des § 34 ArbVG vorgelegen war.
Eine Anfechtung unterblieb jedoch (vermutlich deshalb, weil die Funktionsperiode am ersten Tag des ersten Lockdowns – somit am 18.03.2020 – zu laufen begann).
Dann wurde die Betriebseinheit (die kein Betrieb war) mit einer anderen Gesellschaft verschmolzen.
Nun ging es darum, das Betriebsratsmitglied, das es so nicht hätte geben dürfen, durch Arbeitgeberkündigung loszuwerden.
Eine Zustimmung durch das Gericht vorab wurde nicht eingeholt.
So entschied der OGH:
Dieser interessante Fall erscheint in einer der nächsten Ausgaben der WPA und kann schon jetzt im WIKU-Premium-Blog (Passwort erforderlich) gelesen werden.
https://wikutraining.at/blog/246
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