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| Sonderzahlungen bei leitenden Angestellten die nicht dem KV unterliegen |
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Geschrieben von: RobertZgank - 12.09.2024, 15:31 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Liebes Forum,
ich hätte da eine Frage. In einem Unternehmen gibt es leitende Angestellte in den obersten Führungsebene die nicht dem Kollektivvertrag unterliegen jedoch trotzdem
als Angestellte in den Lohnverrechnung geführt werden.
Müssten bei diesen Personen korrekterweise eigentlich dann nicht auch Sonderzahlungen, Jubiläumsgelder udgl. wie ein laufender Bezug abgerechnet werden?
Oder werden Sonderzahlungen im Sinne des EStG grundsätzlich, auch ohne KV Zugehörigkeit, begünstigt abgerechnet?
Haben diese Personen dann auch Anspruch auf die im Kollektivvertrag geregelten "Freitzeit bei Dienstverhinderung" wie Eheschließungen udlg.
Danke!
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| Einvernehmliche Auflösung über Druck des Arbeitgebers |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 11.09.2024, 15:44 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sachverhalt:
Eine Arbeitnehmerin war als Kindergartenpädagogin und Leiterin einer Kindertagesstätte angestellt.
Nachdem bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft Beschwerden über das Verhalten der Arbeitnehmerin gegenüber den Kindern eingegangen waren, konfrontierte der Arbeitgeber sie mit diesen Vorwürfen.
Er teilte ihr jedenfalls mit, dass er das Dienstverhältnis auflösen wollte und dass ein Entlassungsgrund vorliegen würde, wenn sich herausstellen sollte, dass die Anschuldigungen wahr wären.
Die Arbeitnehmerin stimmte daraufhin einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses zu.
Ihre Klage war darauf gerichtet, die Unwirksamkeit der Beendigung herbeizuführen, weil sie sich zu Unrecht unter Druck gesetzt gefühlt hatte.
So entschied der OGH:
Sie können den frei zugänglichen Artikel hier aufrufen:
https://www.wikutraining.at/blog/260
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| Fallweise Beschäftigung parallel zu einem „normalen“ echten Dienstverhältnis beim selben Arbeitgeber |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 11.09.2024, 14:17 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sachverhalt:
Im Vorjahr wurde ich mit einer Auskunft einer Landesstelle der ÖGK konfrontiert, die darauf hinauslief, es möglich und erlaubt wäre, beim selben Arbeitgeber parallel ein „normales“ echtes Dienstverhältnis zu haben und parallel dazu (für eine komplett andere Aushilfstätigkeit) eine fallweise Beschäftigung.
Bei Softwareherstellern entstand dadurch eine Verunsicherung, weil zwar – unbestritten – die technische Möglichkeit zur Umsetzung dieses Vorhabens seitens der ÖGK vorlag bzw. vorliegt, aber aus rechtlicher Sicht die Sache mehr als fragwürdig erscheint (aufgrund der sehr klaren Judikatur dazu).
Ich habe nun direkt bei der ÖGK recherchiert und dazu folgende offizielle Rückmeldung erhalten.
Lösung:
Die Lösung dazu bringe ich in der Ausgabe Nr. 16/2024 der WPA (erscheint Ende September 2024).
Wenn Sie das Premium-Abo der WIKU Personal aktuell haben, so erfahren Sie diese interessante Änderung schon jetzt und zwar hier:
https://www.wikutraining.at/blog/259
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| WIKU-Live-Webinar zum neuen Kollektivvertrag im Gastgewerbe |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 10.09.2024, 17:56 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Am 14.10.2024 findet ein WIKU-Live-Webinar zum neuen Kollektivvertrag im Gastgewerbe statt und zwar von 9 bis 12:30. Sie erhalten dazu auch die Schulungsunterlagen sowie die Folienhandzetteln, jeweils als PDF sowie im Nachgang Ihre Teilnahmebestätigung sowie den Aufnahmelink (ohne zeitliche Begrenzung der Gültigkeit des Links und auch keine Aufrufbeschränkungen).
Über die Zoom-F&A-Funktion können auch Fragen dazu live während des Webinares gestellt werden. Sie werden auch live von mir beantwortet.
Infos, Preise und Anmeldemöglichkeiten finden Sie auf unserer Homepage www.wikutraining.at
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| AUVA-Dienstgeberzuschüsse für Verein |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 10.09.2024, 15:51 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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AUVA-Dienstgeberzuschüsse für Verein
Nach sehr langer Zeit hat sich der OGH im August 2024 wieder einmal mit der "Krankenentgeltsrückerstattung", welche die AUVA auf Antrag durchführt (AUVA-Dienstgeberzuschuss) auseinandergesetzt.
Dieses Mal ging es um die Frage, ob ein Verein, der ein Druckwerk für seine Mitglieder sowie für eine Körperschaft, die dort auch selber publizierte und regelmäßig einen Druckkostenbeitrag bezahlte, "würdig" für so einen Zuschuss wäre.
Ein Angestellter dieses Vereins war für die Dauer eines Jahres im Krankenstand. Die AUVA verweigerte den Antrag auf Gewährung des Zuschusses.
Der OGH war am Wort.
Dieser Artikel erscheint in einer der nächsten Ausgaben der WIKU Personal aktuell. Schon jetzt haben Sie - wenn Sie das Premium-Abo der WIKU Personal aktuell beziehen (und das Premium-Passwort bei der Hand) Zugang zu diesem bandaktuellen Artikel:
https://www.wikutraining.at/blog/256
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