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  BM Kocher zur Wiedereinführung der Sonderbetreuungszeit (APA-OTS)
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 27.09.2022, 14:21 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_...ingefuehrt

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  Abrechnung einer Geburtenbeihilfe aus Sicht der Sozialversicherung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 27.09.2022, 14:09 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Vor kurzem hatte sich in meinem Fachforum die Frage gestellt, wie man in der Lohnverrechnung vor allem aus Sicht der SV eine Geburtenbeihilfe, die der Arbeitgeber ausbezahlt, abrechnet.

Von Seiten der ÖGK bekam ich mittlerweile hier die Rückmeldung, dass man im Zuge der Abrechnung und mBGM die Verrechnungsgrundlage Nr. 6 verwendet. Voraussetzung ist aber, dass sowohl keine SV-Zeit als auch keine BV-Zeit vorliegen.

Praktisch bedeutet dies, dass eine Auszahlung während der Karenz die bessere Option wäre, da man hier aus Sicht des karenzierten DIenstverhältnisses keine SV-Zeit und auch keine BV-Zeit hat. Während der Zeit des absoluten Beschäftigungsverbotes (= Mutterschutz- bzw. Wochengeldzeit) hat man - wenn das System zur Betrieblichen Vorsorge zur Anwendung kommt (was in der Praxis wohl regelmäßig hier der Fall sein wird) - zumindest eine BV-Zeit (fiktive Beitragsgrundlage aufgrund der Wochengeldleistung), weshalb dieses Vorhaben dann nicht funktioniert und dann die umständlichere Variante des "Aufrollens" in einen Beitragszeitraum vor dem Mutterschutz anzuwenden sein wird.

Die Geburtenbeihilfe wird im übrigen als sonstiger Bezug in der Lohnsteuer (§ 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988) abgerechnet (wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld). Aus diesem Grund handelt es sich um ein unschädliches Einkommen, falls die Geburtenbeihilfe während eines Kinderbetreuungsgeld-Anspruchsmonats gewährt wird. Für die Zwecke des Partnereinkommens beim AVAB (2022: € 6.000,00, ab 2023: € 6.312,00) allerdings heißt es "Obacht geben". Dort zählt es nämlich sehr wohl.

***************************************************************************************************
Dieser Beitrag erscheint in der Ausgabe Nr. 16-2022 der WIKU-Personal aktuell. Mit einem Premium-Abo erhalten Sie laufend weitere wichtige WIKU-Praxisanalysen für die Personalverrechnung.

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  ImmoESt
Geschrieben von: Christa - 27.09.2022, 10:36 - Forum: Steuern - Antworten (1)

Hallo Forum,

Ich habe lim Jahr 2021 mein Geschäftslokal verkauft, die ImmoESt wurde gemeldet und abgeführt. 

Jetzt ergibt sich beim Jahresabschluß 2021 die Frage: ist das damit sozusagen "endbesteuert", d.h.  ich brauche in diesem Fall den Verkaufserlös in der E/A-Re nicht mehr anzusetzen?  Sonst wäre es ja doppelt besteuert.....   Oder bin ich da auf falscher Spur....?

Für eure Hilfe wäre ich dankbar.
Christa

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  Phase 7 der Sonderbetreuungszeit "ante portas" - Initiativantrag vom 22.09.2022
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.09.2022, 18:14 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Eine "Phase 7" der Sonderbetreuungszeit ist geplant.

Die Eckpfeiler dazu lauten:

  • Geplante Dauer der Phase 7: 5.9.2022 bis 31.12.2022
  • Maximales Freistellungsausmaß je Arbeitnehmer:in für die Phase 7: 3 Wochen
  • es wird während dieser Phase voraussichtlich nur noch die Anspruchs-SBZ geben ==> „greift“ dann, wenn es keine alternative zumutbare Betreuungsmöglichkeit für das Kind während dieser Zeit gibt (bzw. gab) ==> bloße Vereinbarungen der SBZ sind somit nicht gesetzlich nicht mehr vorgesehen (zumindest gibt es keine Rückvergütung mehr dafür)
  • musste man zwischenzeitig (d. h. ab/seit 5.9.2022) auf „alternative“ gesetzliche Freistellungsgründe zurückgreifen, so „wandelt“ sich diese Freistellung (wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen) rückwirkend in eine vergütungstaugliche SBZ um und zwar ab dem Tag der Verlautbarung im Bundesgesetzblatt rückwirkend bis 5.9.2022
  • Die Sonderbetreuungszeit kann in Anspruch genommen werden für 
    • Kinder für die eine Betreuungspflicht besteht und welche die Bildungseinrichtung oder die Kinderbetreuungseinrichtung nicht betreten dürfen (wegen „Verkehrsbeschränkung“ = Kind wurde positiv auf „SARS COV2“ getestet è entweder ohne Symptome oder mit Symptomen oder an SARS COV2 erkrankt) ODER 
    • für Kinder bis 14 Jahre, wenn eine Betreuungspflicht besteht und wenn die Bildungseinrichtung oder die Kinderbetreuungseinrichtung behördlich teilweise oder vollständig geschlossen wurde
    • Menschen mit Behinderungen, für die eine Betreuungspflicht besteht, in folgenden Fällen
      • Teilweise oder vollständige Schließung aufgrund einer behördlichen Maßnahme einer Einrichtung der Behindertenhilfe oder einer Lehranstalt für Menschen mit Behinderungen bzw. einer höher bildenden Schule, wo sie betreut oder unterrichtet werden oder
      • Vorliegen einer „Verkehrsbeschränkung“ und deshalb Betreuung zu Hause oder
      • aufgrund der Behinderung ist das Tragen der FFP2-Maske nicht möglich.
  • Anträge auf Rückvergütung sind bei der Buchhaltungsagentur des Bundes binnen 6 Wochen nach dem Ende der Sonderbetreuungszeit zu stellen.

Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Zu den Gesetzesmaterialien gelangen Sie hier:

2796/A (XXVII. GP) - Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, Änderung | Parlament Österreich

In der Ausgabe Nr. 16/2022 der WIKU-Personal aktuell  erwartet Sie eine sehr detaillierte Darstellung dieser Rechtslage.

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  Das Frage-Antworten-Protokoll des BMF zur abgabenfreien Teuerungsprämie
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.09.2022, 17:58 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Die Fragen betreffend das  beigelegte Protokoll entstand aus einer Kooperation zwischen mir und der WKO.

Die Antworten des BMF sind heute bei uns eingelangt.

Vorab stelle ich allen Interessierten den interessanten Dialog zur Verfügung.

Im Rahmen der WIKU-Personal aktuell wird er im Rahmen der Ausgabe Nr. 16/2022 (erscheint Ende der ersten Oktoberwoche 2022) gebracht werden.



Angehängte Dateien
.pdf   Fragenprotokoll BMF zur Teuerungsprämie.pdf (Größe: 268,94 KB / Downloads: 33)
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  Teuerungsprämie Lohnarten
Geschrieben von: Brigitte1910 - 26.09.2022, 16:13 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Hallo!

Verstehen wir das richtig:

Lt. Lohnkontenverordnung sind 2 verschieden Lohnarten notwendig
und am L16 ist die Teuerungsprämie in einer Kennzahl zu erfassen  Huh

Bitte um Hilfe! 
Danke im Voraus! Smile

Liebe Grüße

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  WIKUS wöchentliches Lohn-Update - KW 39/2022
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.09.2022, 08:29 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Die Rückschau auf die LV-Ereignisse der KW 38/2022 am Beginn der KW 39/2022.

Viel Freude mit dem nachstehend verlinkten Beitrag:

https://www.youtube.com/watch?v=erNUb005dvY

Wer noch einen Jour-fixe-für dahoam auf d'Nocht-Webinar Platz haben möchte: am 27.09.2022 von 18:30 bis 20:30 bringe ich Sie - wenn Sie wollen - auf den letzten Stand dieses Quartals. Teilnehmerbeitrag € 120,00 (inkl. 20 % USt). Über Ihre Anmeldung freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at

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  Elternteilzeit - Dienstgeberkündigung vor detaillierter Bekanntgabe der "Parameter"
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 23.09.2022, 08:36 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

In einem brandaktuellen Urteil stellte der OGH fest, dass der besondere Kündigungsschutz nach dem VKG vor dem Antritt einer beabsichtigten Elternteilzeit solange nicht besteht, solange der Arbeitnehmer nicht die im Gesetz geforderten Parameter (Beginn der Elternteilzeit, Dauer, Ausmaß der Normalarbeitszeit und Lage der Normalarbeitszeit) schriftlich bekanntgegeben hat (wie es das Gesetz fordert).

Spricht der Arbeitgeber nach einer Ankündigung des Arbeitnehmers, wonach er beabsichtigte, die Elternteilzeit in Anspruch zu nehmen, die Kündigung aus, so besteht noch kein besonderer Kündigungsschutz nach dem VKG.

Die Dienstgeberkündigung könnte aber als Motivkündigung oder als "diskriminierende Kündigung" vom Arbeitnehmer angefochten werden.[/url]

Zur Pressemitteilung des OGH geht es hier:

[url=https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/teilzeitbeschaeftigung-und-besonderer-kuendigungsschutz-nach-dem-vaeter-karenzgesetz/]Teilzeitbeschäftigung und besonderer Kündigun... | OGH | ogh.gv.at

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  Ihr WIKU-Lohn-Begleitservice
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 22.09.2022, 20:19 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

1. Einmal wöchentlich Youtube-Videos (10 bis 15 Minuten) ==> Rückschau auf die Fachthemen der abgelaufenen Woche

Geplant ab 2023:  ein zusätzliches Video zur Wochenmitte mit praktischen zusätzlichen Beiträgen (Fragen und Probleme aus der Praxis mit Lösungsvorschlägen).

Über Ihre Youtube-Kanal-Abo und Ihre Likes meiner Beiträge freue ich mich:

https://www.youtube.com/channel/UCq6FQis...XuYoIDHh2g


2. Tägliche Infobeiträge in den von mir unterstützten sozialen Medien (WIKU-Training-Facebook-Seite freut sich aktuell über 5013 Follower:innen).


3. Premium-Abo der WIKU-Personal aktuell: mein Internet-LV-Fachmagazin (seit 2006), 22 Ausgaben pro Jahr, in Ausgaben mit gerade Zahl: WIKU-Trainingscenter, bei jeder Ausgabe: ausführliches Erklärvideo betreffend die Inhalte sowie dreimal jährlich Casebook "WIKU-Lohnbudsmann".

Geplant ab 2023: Erweiterung des Trainingscenters mit "Checks" zu den aktuellen Themen.

Infos zu Abo und Bestellmöglichkeiten finden Sie hier:

http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html


4. WIKU-Live-Webinare während des gesamten Jahres zur Vertiefung von Neuerungen (Jour fixe für dahoam) oder von Schwerpunktthemen.

http://wikutraining.at/seitenwiku/seminarthemen.html


5. Wichtige Unterstützung durch das LV-Praxisforum - entweder Mitlesen, MItrecherchieren in der wohl größten LV-Praxisdatenbank (im Falle das Premium-Abo der WPA besteht auch die Möglichkeit dort zu persönlichem Support):

https://pv-forum.ars.at/

Detailinfos zum Forumsupport finden Sie hier:

https://pv-forum.ars.at/post/kurzb%C3%B6...1322051897

6. WIKU-Schulungs-und Trainingsbroschüren - bei Bedarf auch mit Lernvideos (wie zB "Mein Personalverrechnungstrainer" - Begleitunterlage und Begleitschulungsvideos auf dem Weg zur Personalverrechnerprüfung).

http://wikutraining.at/seitenwiku/fachinfo2.html

7. Die WIKU-Personalverrechnungsakademie, die nun jährlich im Jänner eines Jahres startet und Ihnen die Möglichkeit bietet, sich in knapp 20 Modulen zu vertiefen, ausführliche Schulungs- und Nachschlageunterlagen sowie Erklärvideos zu den Themen zu bekommen und - bei Bedarf - auch zu einer Prüfung anzutreten, wofür es im 2 bis 3-Wochen-Ryhthmus auch Vorbereitungswebinare gibt (alles im Preis inkludiert) sowie umfangreichen Lern- und Fachsupport meinerseits. Infos dazu finden Sie hier:

http://wikutraining.at/bilderwiku/2023%2...ademie.pdf

8. Mein Buch "Arbeitsrecht für die betriebliche Praxis", Weiss-Verlag, erscheint aktualisiert Anfang Oktober 2022:

https://www.weissverlag.at/uebersicht-de...s-2022-23/

Alle weiteren Detailinfos finden Sie hier:

www.wikutraining.at

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  EuGH entschied erneut zur Urlaubsverjährung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 22.09.2022, 18:32 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

EuGH entschied erneut zur Urlaubsverjährung

https://kurier.at/wirtschaft/eugh-urlaub.../402155778

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