| Hallo, Gast |
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.
|
| Benutzer Online |
Momentan sind 147 Benutzer online » 0 Mitglieder » 144 Gäste Applebot, Baidu, Google
|
| Aktive Themen |
Familienbeihilfe für Kind...
Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
Letzter Beitrag: Margit H.
Vor 1 Stunde
» Antworten: 0
» Ansichten: 3
|
WIKUS wöchentliches Lohnu...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 16:53
» Antworten: 0
» Ansichten: 6
|
Das (neue) Bau-ID-System
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
07.08.2026, 16:32
» Antworten: 0
» Ansichten: 23
|
Mittelpunkt der Lebensint...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
06.08.2026, 18:23
» Antworten: 0
» Ansichten: 28
|
Der Gesetzesentwurf zum E...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
06.08.2026, 17:51
» Antworten: 0
» Ansichten: 37
|
Röntgeninstitut: Infektio...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
06.08.2026, 17:50
» Antworten: 0
» Ansichten: 36
|
Hausbesorger-Vertretung a...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
05.08.2026, 17:24
» Antworten: 0
» Ansichten: 37
|
BUAG-Arbeiter ins Angeste...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
05.08.2026, 16:48
» Antworten: 0
» Ansichten: 37
|
BMD Lohn-Lizenz/BMD Consu...
Forum: Kauf / Verkauf
Letzter Beitrag: MichaelaG.
05.08.2026, 12:31
» Antworten: 1
» Ansichten: 376
|
Neues Abkommen über sozia...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
05.08.2026, 10:39
» Antworten: 0
» Ansichten: 46
|
|
|
| BUAG-Schwerarbeitszeiten sind nicht von BUAG-Zuschlagsvorschreibung abhängig |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 03.08.2026, 17:38 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer war jahrelang bei einem Tiefbauunternehmen beschäftigt und erbrachte dort überwiegend Arbeitertätigkeiten.
Der Arbeitgeber führte ihn jedoch im Angestelltenverhältnis und entrichtete „deshalb“ keine BUAG-Zuschläge.
Strittig war, ob er Anspruch auf die Schwerarbeitspension hat, obwohl der Arbeitgeber für einen Großteil des relevanten Zeitraumes keinerlei BUAG-Zuschläge entrichtet hatte.
So entschied der OGH:
Erfahren Sie mehr dazu in der Ausgabe Nr. 13/2026 der WIKU Personal aktuell (erscheint zum Ende der KW 34/2026) oder schon jetzt im nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs (WIKU Premium-Passwort wird dazu benötigt):
https://www.wikutraining.at/blog/1569
|
|
|
| Übernahme der Schulden einer GmbH durch andere GmbH kann zu einem Vorteil aus dem Dienstverhältnis führen |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 03.08.2026, 10:09 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
Übernahme der Schulden einer GmbH durch andere GmbH kann zu einem Vorteil aus dem Dienstverhältnis führen
Sachverhalt:
GmbH A übernahm die Verbindlichkeiten der GmbH B im Ausmaß von € 800.000,00 und verzichtete zwei Jahre später auf die vereinbarte Rückzahlung dieses Betrages durch die GmbH B.
GmbH B stand damals im Alleineigentum eines bei GmbH A beschäftigten Dienstnehmers.
Mit diesem „Akt“ wollte die GmbH A auch die Voraussetzungen dafür schaffen, auf die Erfahrungen und Kenntnisse ihres Dienstnehmers für einen längeren Zeitraum zurückgreifen zu können.
Die vor dem VwGH (im zweiten Rechtsgang) zu klärende Frage bestand darin, ob hier ein (beträchtlicher) abgabenrechtlicher Vorteil für diesen Dienstnehmer entstanden war, der in den Lohnabgaben (im Rahmen der Lohnverrechnung) hätte erfasst werden müssen.
So entschied der VwGH:
Lesen Sie mehr dazu in der Ausgabe Nr. 13/2026 der WIKU Personal aktuell (erscheint Ende der KW 34/2026) oder schon jetzt über den nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs (WIKU Premium-Passwort wird hierzu benötigt):
https://www.wikutraining.at/blog/1567
|
|
|
| Teilpension - da war doch was..... |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 03.08.2026, 09:08 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
Als man Ende der Achtziger bzw. zu Beginn der Neunziger die "Gleitpension" gesetzlich verankert hatte, war das "Einführungs-Tam-Tam" sehr groß und es gab wohl in den Geschäften einen Engpass wegen des "Weihrauchs", den man zu Massen politisch versprüht hatte.
Ein paar Jahre später wurde diese Regelung klamm, heimlich, still und leise aus dem Gesetz entfernt und zwar wegen "Ladenhüter-Daseins".
Zu Beginn diesen Jahres (also mit 1.1.2026) wurde die Teilpension eingeführt und man kann sagen, dass "aufgewärmt nur ein Gulasch gut schmeckt". Die Teilpension stellt sich zwar gesetzlich ein wenig anders dar als die Gleitpension, der (ausgegrabene) Grundgedanke ist derselbe.
Der nachstehend verlinkte Artikel gibt ein paar ernüchternde Zahlen zum Thema "Teilpension" preis. Ansonsten teile ich die Ansicht dieses Artikels, wonach die Abschaffung der Altersteilzeit die Teilpension spürbar ankurbeln würde, nicht wirklich.
Die Teilpension ist einfach eine gesetzliche Fehlschöpfung und wird es bleiben. Zu unattraktiv sind aus praktischer Sicht die Rahmenbedingungen. Man kann sie nur dort empfehlen, wo die Alternativen "ausgehen" und man förmlich gezwungen ist, die Teilpension anzutreten (in der Not, da frisst.... und so weiter).
https://www.diepresse.com/40185434/teilp...lzeit-gibt
|
|
|
|