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| Freies Dienstverhältnis und Gewerbeberechtigung |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 28.07.2026, 20:13 - Forum: News & wichtige Infos
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Im nachstehend verlinkten Artikel, der in der DGservice Nr. 2/2026 erschien, reagiert die ÖGK auf die jüngst ergangenen VwGH-Erkenntnisse zur Frage, wann freie Dienstnehmer NICHT dem ASVG unterliegen, weil zB ein Gewerbe angemeldet wurde.
Dabei überrascht ein Abschlussstatement, das zur Frage von fachspezifischen Vorträgen von Menschen, welche der "Gilde" der Freiberufler angehören (wie zB Steuerberater). Hier lässt die ÖGK - trotz fehlender Rechtsgrundlage - offenbar "Gnade vor Recht" ergehen:
https://www.oegk.at/cdscontent/?contenti...gkdgportal
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| Niedriges Einkommen – Übergangsregelung ab 1.1.2027 - tabellarische Darstellung |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 28.07.2026, 19:59 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Wenn man sich dieser "Übergangsregelung" (§ 11 Abs. 6 AMPFG) zum sanften Abschied des § 2a AMPFG "nähert", so stellt man fest, dass das aktuelle Regierungsprogramm, welches Vereinfachungen in der Lohnverrechnung versprach, nicht den Server wert ist, über den es hochgeladen wurde (normalerweise sagt oder schreibt man, dass etwas das Papier nicht wert ist, auf das etwas gedruckt wird; das ist möglicherweise nicht ganz zeitgemäß).
Es ist in Wahrheit eine hochkomplexe Angelegenheit, der sich hier die Praxis bzw. die Programmierung stellen muss.
Ein paar Fragen kläre ich gerade noch offiziell mit der ÖGK dazu ab, damit möglichst bald und gesichert mit den Programmierarbeiten begonnen werden kann.
Vielleicht hilft vorab die über den nachstehenden Link abrufbare tabellarische Auflistung der Prozentsätze samt Erläuterungen und Zweifelsfragen (WIKU Premium-Passwort wird benötigt).
Dieser Artikel wird auch in der Ausgabe Nr. 13/2026 der WIKU Personal aktuell erscheinen (Ende der dritten August-Woche 2026).
https://www.wikutraining.at/blog/1549
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| Kombination von ganzjähriger Gleitzeit und "All-In-Vereinbarung" - durch Vereinbarung umgedrehte Reihenfolge - Berechnung ÜZ vom Grundgehalt mit KV-Teiler - das BFG bejaht überraschend die Steuerfreiheit nach § 68 Abs. 2 EStG 1988 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 22.07.2026, 18:15 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sachverhalt:
Es ging um die Frage, ob bei vereinbarter Gleitzeit (Gleitzeitperiode Kalenderjahr) und einem monatlich gewährten All-In-Gehalt, bei dem auch das Grundgehalt separat ausgewiesen war, die Geltendmachung von monatlichen steuerfreien Überstundenzuschlägen nach § 68 Abs. 2 EStG 1988 möglich war oder sich nur auf den letzten Kalendermonat der Gleitzeitperiode beschränken musste.
Argumentiert wurde, dass im Arbeitsvertrag die Verpflichtung bestanden hatte, je Kalendermonat zuerst 25 Überstunden im Monat "abzuliefern". Erst danach durften Gleitzeitguthaben aufgebaut werden.
Hinzu kam noch, dass die steuerfreien Überstundenzuschläge vom Grundgehalt berechnet wurden und zwar unter Verwendung des KV-Teilers (150).
So entschied das Bundesfinanzgericht:
Das Bundesfinanzgericht hob die negativen Finanzamtsbescheide sensationellerweise auf und akzeptierte die Steuerfreiheit der geltend gemachten monatlichen Überstundenzuschläge.
Aus den Entscheidungsgründen sowie meine Praxisanmerkungen und den weiteren Ausblick:
Dieses Erkenntnis wird in der Ausgabe Nr. 12/2026 der WIKU Personal aktuell im Detail besprochen werden (erscheint Anfang August 2026).
Sie können - wenn Sie das WIKU Premium-Passwort bei der Hand haben - diesen Artikel über dieses sensationelle BFG-Erkenntnis schon jetzt nachlesen:
https://www.wikutraining.at/blog/1542
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