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| Probezeit |
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Geschrieben von: Manuela - 03.06.2026, 10:05 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Liebe Forums-Teilnehmer,
als Probezeit wurde 1 Monat vereinbart.
Beginn DV 4.5., dann endet die Probezeit mit heutigem Tag, also am 3.6. Oder?
Vorab herzlichen Dank für die Klarstellung.
lG, Manuela
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| Nicht einbringliche Überzahlungen an Mitarbeiter |
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Geschrieben von: Verena - 03.06.2026, 09:45 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Hallo,
ich habe momentan bei zwei Kunden das Problem, dass Forderungen an ausgetretene Mitarbeiter offen stehen. Beide versuchen diese nach wie vor einzutreiben.
Für mich stellt sich aber die Frage, was passiert wenn trotz Inkassounternehmen und gerichtlicher Betreibung die Beträge offen bleiben.
In einem Fall wurden die Sonderzahlungen nach Erhalt aufgrund eines unberechtigten vorzeitigen Austritts (Arbeiter Gastronomie) rückverrechnet und es kam zu einem negativen Auszahlungsbetrag im Austrittsmonat.
Beim zweiten Fall war es eine irrtümliche Doppelzahlung des Dienstgebers, die aber nach der Feststellung sofort kommuniziert wurde.
Fallen bei der erfolglosen Eintreibung neuerliche Lohnnebenkosten an?
Wie wäre das in der Lohnverrechnung zu erfassen, da es Austritte aus den Vorjahren betrifft?
LG Verena
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| Überstunden/Mehrarbeit Holzbaugewerbe |
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Geschrieben von: wito75 - 01.06.2026, 09:47 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (3)
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Betrifft Kollektivvertrag Holzbaugewerbe in Österreich.
Wöchentliche Normalarbeitszeit pro Woche sind hier 39 Stunden.
Diese werden hier wie im Dienstvertrag vereinbart auf eine kurze (35 Stunden) und eine lange Woche (43 Stunden) erbracht, mit folgender Tagesaufteilung:
Kurze Woche:
Montag bis Mittwoch jeweils 9 Stunden und Donnerstag 8 Stunden.
Lange Woche:
Montag bis Mittwoch jeweils 9 Stunden und Donnerstag und Freitag jeweils 8 Stunden.
Im letzten Monat wurde jedoch wie folgt gearbeitet.
1. Woche ist eine lange Woche: Montag bis Freitag jeweils 9 Stunden gearbeitet (+ 2 Stunden).
2. Woche ist eine kurze Woche: Monat bis Mittwoch jeweils 9 Stunden und Donnerstag 8 Stunden gearbeitet (+/- 0 Stunden).
3. Woche ist eine kurze Woche: Montag bis Donnerstag jeweils 9 Stunden gearbeitet (+ 1 Stunde).
4. Woche ist eine lange Woche: Montag bis Freitag jeweils 9 Stunden gearbeitet (+ 2 Stunden).
Was sind hier Mehrarbeit und was Überstunden? Ist hier jede Woche eine 1 Stunde Mehrarbeit und der Rest Überstunden oder ist hier immer gleich jede zusätzlich geleistete Stunden eine Überstunde?
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