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Barwertfreigrenze 2025 für Pensionsabfindungen |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 10.11.2024, 19:05 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Die Barwertfreigrenze 2025 für Pensionsabfindungen beträgt € 15.900,00 (2024 waren es noch € 15.600,00).
Liegt der Barwert einer Pensionsabfindung nicht über diesem Betrag, so darf die gesamte Pensionsabfindung unter Anwendung der Hälftesatzbesteuerung besteuert werden.
Liegt der Barwert hingegen über diesem Betrag, so ist die gesamte Pensionsabfindung unter Anwendung des § 67 Abs. 10 EStG 1988 zu besteuern.
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Berechnung Immo-Est Wohnungsverkauf nach Renovierung |
Geschrieben von: Manfred - 07.11.2024, 15:42 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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Ich bin mir bei folgender Frage nicht sicher:
Kann man Reparaturkosten bei einem Wohnungsverkauf auf die Berechnung der Immo-Est anrechnen lassen?
Folgender Fall:
Mein Klient vermietet eine Wohnung, bereits seit den 1980er-Jahren.
Diese Wohnung hat er damals im Schenkungsweg erworben.
Nun zieht die langjährige Mieterin in ein Pensionistenwohnheim.
Bevor die Wohnung verkauft wird, muss sie renoviert werden.
Auf den Verkaufspreis der Wohnung werden ja 86% an Anschaffungskosten pauschal in Abzug gebracht.
Wenn jetzt die Renovierung € 50.000,- kostet - reduzieren diese € 50.000,- zusätzlich die Bemessungsgrundlage
der Immo-Est?
Danke für die Hilfe.
M. Haslinger
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