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| Gleitzeitrahmen bei 4-Tage-Woche |
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Geschrieben von: Ilke - 08.09.2026, 10:12 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Lieber Herr Kurzböck, liebes Forum,
ein Klient von uns beschäftigt erstmalig eine Dienstnehmerin zu folgenden Rahmenbedingungen:
-KV: Information und Consulting
-Arbeitszeit: 20 Wochenstunden, gleichmäßig verteilt auf Montag bis Donnerstag
-Gleitzeit soll vereinbart werden
Ist es zulässig, den Gleitzeitrahmen auf Montag bis Freitag festzulegen oder würden Sie davon abraten?
Danke und liebe Grüße,
Ilke
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| Aktuelle Praxisfragen und Aktuelles zu Altersteilzeit, Teilpension, Abgabenbefreiungen für "Ältere" und die "Aktivpension" mit dem WIKU-Danach-Support - WIKU Live-Webinar am 22.10.2026 von 9 bis 12:30 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 07.09.2026, 13:45 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Es gab Änderungen zur Altersteilzeit mit 1.1.2026, es gibt Änderungen zur Altersteilzeit mit 1.11.2026, es wurde eine Teilpension per 1.1.2026 eingeführt, es kommen Änderungen bei den Abgabenbefreiungen für "Ältere" mit Wirkung ab 1.1.2027 und es wird die "Aktivpension" eingeführt.
Letzteres bedeutet nochmals spezielle Abgabenbegünstigungen bis hin zu einem Aktivitätsfreibetrag, den es zu "durchschauen" gilt.
Zusätzlich werden aktuelle Praxisfragen dazu besprochen, die zu all diesen Themen in den letzten Tagen, Wochen und Monaten bei mir eingelangt sind.
Sie erhalten dazu eine topaktuelle Unterlage, die Ihnen möglicherweise in den nächsten Monaten so manche Frage rasch klären hilft. Und als Teilnehmer:in dieses Webinars profitieren Sie ohnedies von meinem "Danach-WIKU-Support".
Überzeugt?
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at.
Für die Teilnahme verrechnen wir den Betrag von € 270,00 (inklusive USt) je TN.
Sie erhalten (nur) bei Teilnahme auch eine TN-Bestätigung.
Weiters erhalten Sie den Aufnahmelink für das komplette Webinar im Nachgang zugesandt.
Sie können bei Bedarf zum selben Preis auch nur den Aufnahmelink (samt Unterlagen) bei uns bestellen und profitieren auch vom "Danach-WIKU-Support". Nur TN-Bestätigung dürfen wir keine ausstellen.
Sie dürfen Ihre Fragen auch gerne während des Webinars stellen, müssen das aber nicht unbedingt (stressfreie Teilnahme), weil sie die Frage oder Fragen auch gerne danach per e-mail an mich richten dürfen (ohne zeitliches Limit).
https://www.wikutraining.at/blog/1676
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| Fortsetzung einer (ursprünglichen) Altersteilzeitbeschäftigung - Schicksal der Abfertigung ALT |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 07.09.2026, 11:06 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Aus Anlass der Aktualisierung meiner WIKU-Fachbroschüre "Altersteilzeit - Teilpension - ältere Menschen aus Sicht der Personalverrechnung" habe ich eine zuletzt sehr häufig an mich herangetragene Frage "näher unter die Lupe genommen".
Man gedenkt nicht selten, eine Beschäftigung, die sich zuletzt in einer Altersteilzeit nach § 27 AlVG befunden hatte, nicht mit deren Laufzeit zu beenden, sondern als Teilzeitbeschäftigung fortzusetzen und sorgt sich um das Schicksal der Abfertigung ALT.
Frage 120:
Ein Dienstverhältnis wird nicht mit dem Ende der gesetzlichen Altersteilzeit beendet, sondern als Teilzeitbeschäftigung fortgesetzt. Was bedeutet dies für die Abfertigung ALT?
Lösung zu Frage 120:
Wird ein Dienstverhältnis, für das „Altersteilzeit gemäß“ § 27 AlVG in Anspruch genommen wurde, nahtlos (unverändert) auf derselben Teilzeitbasis (allerdings ohne Lohnausgleich) verlängert und am Ende des Dienstverhältnisses eine Abfertigung ALT ausbezahlt, so kommt für den gesamten Zeitraum des Dienstverhältnisses im Normalfall nun die gesetzliche Mischberechnungsregelung des § 14 Abs. 3 AVRAG zum Tragen.
Möchte man jedoch auch in diesem Fall die ungekürzte Abfertigung ALT bezahlen, so gibt es dazu vier Möglichkeiten:
Lesen Sie mehr dazu in der Ausgabe Nr. 15/2026 der WPA (erscheint Mitte September 2026) oder schon jetzt mit Ihrem WIKU Premium-Passwort:
https://www.wikutraining.at/blog/1674
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