| Hallo, Gast |
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.
|
| Benutzer Online |
Momentan sind 144 Benutzer online » 0 Mitglieder » 140 Gäste Applebot, Bing, Google, Yandex
|
| Aktive Themen |
WIKUS wöchentliches Lohnu...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 16:25
» Antworten: 0
» Ansichten: 9
|
Prognostizierte Arbeitslo...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
14.08.2026, 16:47
» Antworten: 0
» Ansichten: 31
|
Geringfügiges Dienstverhä...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
14.08.2026, 15:56
» Antworten: 0
» Ansichten: 26
|
Sehr interessanter Artike...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
14.08.2026, 09:36
» Antworten: 0
» Ansichten: 32
|
Eventualkündigung (zweite...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 18:01
» Antworten: 0
» Ansichten: 26
|
Sachliche Weisungen contr...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 16:43
» Antworten: 0
» Ansichten: 30
|
Nachversteuerung ig Erwer...
Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
Letzter Beitrag: Reinhold Auer
13.08.2026, 14:54
» Antworten: 3
» Ansichten: 70
|
Neu für Bevollmächtigte: ...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 12:34
» Antworten: 0
» Ansichten: 36
|
BABE-Kollektivvertrag wur...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 08:57
» Antworten: 0
» Ansichten: 30
|
Ersatzweise BUAG-Winterfe...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
12.08.2026, 17:09
» Antworten: 0
» Ansichten: 31
|
|
|
| Pflegekarenz und Pflegeteilzeit |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 06.10.2021, 16:33 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
Quelle: DGservice Nr. 3/2021 - Rubrik "Sie Fragen - wir antworten"
Frage:
Eine Mitarbeiterin möchte auf Grund eines plötzlichen Pflegebedarfs des Sohnes ihres Lebensgefährten Pflegekarenz in Anspruch nehmen.
Zur Pflege welcher Personen kann eine Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit beansprucht werden?
Antwort:
Die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit besteht für nahe Angehörige.
Dazu zählen:
• die Ehegattin bzw. der Ehegatte und deren bzw. dessen Kinder,
• die Eltern, Großeltern, Adoptiv- und Pflegeeltern,
• die Kinder, Enkelkinder, Adoptiv- und Pflegekinder,
• die Lebensgefährtin bzw. der Lebensgefährte und deren bzw. dessen Kinder,
• die eingetragene Partnerin bzw. der eingetragene Partner und deren bzw. dessen Kinder sowie
• die Geschwister, Schwiegereltern und Schwiegerkinder.
Ein gemeinsamer Haushalt mit der bzw. dem nahen Angehörigen ist nicht erforderlich.
|
|
|
| Dienstwohnung – gemeinsame Nutzung |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 06.10.2021, 16:23 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
Dienstwohnung – gemeinsame Nutzung
Quelle: DGservice Nr. 3/2021 - Rubrik "Sie Fragen - wir antworten"
Unsere Firma stellt zwei Mitarbeitern eine Dienstwohnung in Salzburg kostenlos zur Verfügung. Diese umfasst ein Zimmer mit 20 m², ein Zimmer mit 40 m² sowie Bad, Küche, Abstell- und Vorraum zusammen mit 40 m².
Der monatliche Sachbezugswert für die gesamte Wohnung beträgt
803,00 Euro (100 m² x 8,03 Euro). Wie hat die Aufteilung des Wertes auf die beiden Mitarbeiter in den nachfolgenden Fällen zu erfolgen?
Fall 1:
Wir stellen das kleinere Zimmer Mitarbeiter A, das größere Zimmer
Mitarbeiter B und die sonstigen Räume beiden gemeinsam zur Verfügung.
Fall 2:
Die beiden Mitarbeiter können die gesamte Wohnung gemeinsam nutzen.
Grundsätzlich gilt: Wird die Dienstwohnung mehreren Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern kostenlos oder verbilligt zur Verfügung gestellt, so ist der Sachbezugswert entsprechend der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit aufzuteilen. Im Zweifelsfall ist der Wert durch die Anzahl der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer zu dividieren.
Lösung Fall 1:
Der Sachbezugswert ist entsprechend der Nutzungsmöglichkeiten, also im Verhältnis 60 zu 80 aufzuteilen (Mitarbeiter A: 20 m² +
40 m² = 60 m²; Mitarbeiter B: 40 m² + 40 m² = 80 m²). Der Anteil für Mitarbeiter A beträgt somit 344,14 Euro und für Mitarbeiter B 458,86 Euro.
Lösung Fall 2:
Es ergibt sich pro Mitarbeiter ein Sachbezugswert von 401,50 Euro (803,00 Euro : 2).
|
|
|
| ÖFFI-Ticketkostenersatz: Jahresbetrag für die Laufzeit von November 2021 bis Oktober 2022 komplett im November 2021 ersetzt - Darstellung auf dem L 16 |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 06.10.2021, 13:23 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
ÖFFI-Ticketkostenersatz: Jahresbetrag für die Laufzeit von November 2021 bis Oktober 2022 komplett im November 2021 ersetzt - Darstellung auf dem L 16
Eine Frage, die heute beim Softwarehersteller-Treffen aufgetaucht ist, könnte von breiterer Bedeutung sein (könnte ev. einige Leser*innen hier interessieren):
Öffi-Jahresticket, Kauf 1.11.2021: DG ersetzt den Jahresbetrag im November 2021.
Sind am L16-2021 12 Monate zu melden, oder nur 2 (Nov&Dez),
Rest per L16-2022?
Anmerkung: es gab hier ein paar Tonprobleme, darum habe ich im Nachgang beim Referenten (Mag. Proksch, der einen ganz tollen Vortrag hielt) direkt nachgefragt und folgenden Lösungsvorschlag unterbreitet:
Der komplette Betrag gehört in das neue "Betragsfeld" den L 16 für 2021.
Allerdings gehört ins Feld "Kalendermonate" die Zahl "2" für 2021 und die Zahl "10" ins Feld "Kalendermonate" für den L 16 2022.
Herr Mag. Proksch hat meine Darstellung bestätigt und noch Folgendes ergänzt:
Eine genaue zeitliche Vorgabe für die Kostenübernahme ist nicht definiert. Es ist daher grundsätzlich auch möglich, dass die Kostenübernahme gemäß § 26 Z 5 lit. b EStG 1988 erst am Anfang, während oder am Ende der Laufzeit des Tickets stattfindet. Der Konnex zwischen Ticket und Kostenübernahme ist zu dokumentieren (zB Vereinbarung, Rechnung(skopie) zum Lohnkonto).
Hinsichtlich der Erfassung des Kostenersatzes am Lohnkonto und auf dem Lohnzettel ist der Höhe nach auf den Zufluss beim Arbeitnehmer abzustellen, wogegen die Anzahl der Monate der Kostenübernahme entsprechend der Laufzeit des Tickets auf dem Lohnzettel zu erfassen ist.
|
|
|
| Jobticket - Klimaticket: aktuelle BMF-Rechtsansicht |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 06.10.2021, 10:47 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
Jobticket - Klimaticket: aktuelle BMF-Rechtsansicht
Wie erwartet wird das Klimaticket "jobtickettauglich" sein.
Dies für "beide Varianten", also sowohl für die Variante des von Dienstgeberseite zur Verfügung gestellten Tickets als auch für die Variante des neuen ÖFFI-Ticket-Kostenersatzes.
Möglicherweise wird auch generell die Unterscheidung zwischen "Jobticket wird von Dienstgeber*in zur Verfügung gestellt" (==> Streckenkarte bzw. Netzkarte nur dann, wenn es keine Streckenkarte gibt oder die Netzkarte günstiger ist) und "Jobticketkostenersatz durch Arbeitgeber*in für von Arbeitnehmer*in angeschafftes Jobticket" (==> Wochen-, Monats-, Jahreskarte, sofern entweder am Wohn- oder Arbeitsort gültig) aufgegeben.
Was sonst noch im Rahmen des heutigen ELDA-Softwareherstellertreffens an interessanten Informationen gegeben wurde, erfahren Sie in der Ausgabe Nr. 17/2021 der WIKU-Personal aktuell.
|
|
|
|