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  Zwischensteuer
Geschrieben von: Silvia - 28.05.2021, 11:48 - Forum: Steuern - Antworten (1)

In einer Privatstiftung gibt es mehrere Verrechnungskonten zB vom Stifter oder verbundenen Unternehmen. Hier sind sowohl Geldforderungen und Geldverbindlichkeiten verbucht.
Diese Verrechnungskonten werden alle verzinst.

a) Ist hierfür grundsätzlich eine Zwischensteuer zu berechnen (so wie von den Bankzinserträgen)?

b) Falls ja, können die Zinsaufwendungen und Zinserträge dieser Verrechnungskonten gegenverrechnet werden und ist dann nur noch von eventuell übrigbleibenden Zinserträgen die Zwischensteuer zu rechnen?

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  Stelleninserat Teamleitung Personalverrechnung Raum Linz/Perg
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 28.05.2021, 10:53 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Stelleninserat Teamleitung Personalverrechnung Raum Linz/Perg

https://www.habau.at/job/teamleitung-lohnverrechnung-m-w-d/

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  Neuer Ausweis für Bauarbeiter in Planung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 28.05.2021, 09:54 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Neuer Ausweis für Bauarbeiter in Planung

https://www.derstandard.at/story/2000126...chnellgang

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  Biennalsprünge bei KV-Überzahlung
Geschrieben von: dho - 28.05.2021, 09:47 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Bitte um Hilfe. Ein Mitarbeiter im Metall-Gewerbe-Angestellten-KV behauptet, dass er trotz Überzahlung von den ersten beiden Biennal-Sprüngen profitiert hat (Lohnzettel als Beweis bekomme ich nächste Woche). Da er jetzt ins 6. Jahr gesprungen ist und sein Entgelt nicht erhöht wurde, hat er dies jetzt beanstandet.

Nun zwei Fragen:
1.) Steht es ihm laut KV zu? Ich habe nichts dazu gefunden.
2.) Ist durch die zweimalige Erhöhung (evtl. Fehler der Lohnverrechnung) bereits eine betriebliche Übung entstanden?

Vielen Dank im Voraus!

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  Keine Hochrechnung des Entgelts trotz Vorliegens eines Rumpfmonats – Entgelt bleibt g
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 27.05.2021, 21:36 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Keine Hochrechnung des Entgelts trotz Vorliegens eines Rumpfmonats – Entgelt bleibt geringfügig
 
VwGH Ro 2016/08/0005 vom 13. Oktober 2020
 
§ 5 Abs. 2 ASVG
 
Das Erkenntnis des VwGH:
1.   Eine geringfügige Beschäftigung liegt - unter anderem - dann NICHT vor, wenn das im Kalendermonat gebührende Entgelt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze nur deshalb nicht übersteigt, weil die Beschäftigung im Lauf des betreffenden Kalendermonats begonnen oder geendet hat oder unterbrochen wurde.
2.   Wurde ein freies Dienstverhältnis mit 17.2. begonnen und für die Dauer von mehr als einem Monat vereinbart, so kommt zum einen die monatliche Geringfügigkeitsgrenze zur Anwendung, zum anderen muss die „Ausnahmeregelung“ betreffend des Rumpfmonates zu beachten.
3.   Nach der Rechtsprechung würde die Anwendung dieser „Ausnahmeregelung“ aber voraussetzen, dass die Geringfügigkeitsgrenze nur deshalb nicht überschritten wurde, weil das freie Dienstverhältnis erst im Verlauf eines Monats begonnen oder geendet hat (vgl. eingehend VwGH 20.2.2020, Ra 2019/08/0156 = WPA 11/2020, Artikel Nr. 208/2020).
4.   Dieser Ausnahmefall (die Rumpfmonatsregelung) kommt hier nicht zur Anwendung, weil nur ein geringfügiges freies Dienstverhältnis vereinbart worden war, in dem das monatliche Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten sollte.
5.   Im Rahmen des freien Dienstvertrages wurde eine monatliche Höchstzahl an Arbeitsstunden im Ausmaß von 18 Stunden mit einem Stundensatz von € 18,00 vereinbart.
6.   Dass diese Stundenzahl und damit das Monatsentgelt (€ 324,00) praktisch in knapp weniger als einem halben Monat erzielt wurde, ändert nichts daran, dass auch im Falle des Vorliegens eines gesamten Kalendermonats kein höheres Entgelt gebührt hätte.
7.   Liegt kein Hinweis auf eine umfangreichere Arbeitspflicht bei einem vereinbarten früheren Beginn des freien Dienstverhältnisses im betreffenden Monat bzw. auf einen damit verbundenen höheren Entgeltanspruch vor, so ist es nicht zulässig, das erzielte Entgelt auf den gesamten Monat fiktiv hochzurechnen.
8.   Lag aber eine geringfügige Beschäftigung vor, so konnte das AMS das während dieser Zeit gewährte Arbeitslosengeld aus diesem Grund (Nichtvorliegen von Arbeitslosigkeit) nicht zurückfordern.
 
Praxishinweis:
 
Und erneut entscheidet der Verwaltungsgerichtshof, dass das unreflektierte Hochrechnen eines laufenden sv-pflichtigen Entgelts im Ein- oder Austrittsmonat, wenn es einen Rumpfmonat darstellt, rechtswidrig ist.

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  Auswirkung eines (rückwirkenden) Wegfalls des Anspruchs auf Familienzeitbonus
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 27.05.2021, 20:36 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Auswirkung eines (rückwirkenden) Wegfalls des Anspruchs auf Familienzeitbonus

Die Frage, welche konkreten Auswirkungen der (rückwirkende) Entfall des Familienzeitbonus auf die Sozialversicherung hat, wurde mir heute von der ÖGK beantwortet.

Dasselbe gilt auch für den Fall, dass der Familienzeitbonus auf ein später gewährtes Kinderbetreuungsgeld anzurechnen wäre.

Die Antworten auf beide Fragen finden Sie in der Ausgabe Nr. 10/2021 der WIKU-Personal aktuell.

Informationen zur WIKU-Personal aktuell (Premium-Abo empfohlen) finden Sie hier:

http://wikutraining.at/seitenwiku/person...start.html

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  NR-Beschluss über Änderung des Covid-19-Maßnahmengesetz
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 27.05.2021, 20:12 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

NR-Beschluss über Änderung des Covid-19-Maßnahmengesetz

Information der Wirtschaftskammer Österreich

Nunmehr sollen auch Aufsichtsorgane gem. §§ 24ff des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes, Organe der zur Vollziehung der gewerberechtlichen Vorschriften zuständigen Behörden und Organe der Arbeitsinspektion im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben zur Überprüfung von in einer Verordnung nach diesem Bundesgesetz als Auflage oder Voraussetzung vorgesehenen Präventionskonzepten, vor Ort, berechtigt werden.

Die Änderung wird nach dem Tag der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

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  Grenzüberschreitende Sozialversicherung: aktuelle Stand betreffend Entsendungen für d
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 27.05.2021, 20:04 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Grenzüberschreitende Sozialversicherung: aktuelle Stand betreffend Entsendungen für die Dauer von mehr als 24 Monaten in das Vereinigte Königsreich

In der Ausgabe Nr. 10/2021 der WIKU-Personal aktuell gebe ich Ihnen hier den allerletzten Rechtsstand.

Dabei werden folgende Situationen beleuchtet:

1. Vorgangsweise, wenn die 24 Monate ausgeschöpft wurden

2. Vorgangsweise im Falle neuerlicher Entsendungen nach Ende des vorangegangenen Entsendezeitraumes.

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  Betriebsaufgabe und nachträgliche Vermietung
Geschrieben von: Renate s. - 27.05.2021, 17:22 - Forum: Steuern - Keine Antworten

Eine Trainerin baut die ihr von Ihrem Mann (Alleineigentümer des Hauses) unentgeltlich zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten
zu Seminarräumen um (Kostenpunkt ca. EUR 30.000,-- ), die sie an diverse Veranstalter vermietet (mit Catering etc.)

Aufgrund der coronbedingten Einschränkungen ist sie zwar weiterhin als Trainerin (vor Ort) tätig, die Vermietung der Seminarräume
ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gegenwärtig nicht möglich bzw. nicht rentabel.

Nun stellt sich die Frage nach einer Alternative. Die wäre nun, die Räumlichkeiten an eine Verwandte zu vermieten,
da eine Heizung eingebaut, die Mauer trockengelegt  wurde etc. .

Meine Frage:
Wie "entnimmt" man diese Umbauarbeiten? Bzw. wie könnte man vorgehen?
Ist die Option zur USt, die aktuell gültig ist, auch für V+V anzuwenden?

vielen Dank

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  Änderung der Einreiseverordnung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.05.2021, 19:15 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Änderung der Einreiseverordnung

Information der Wirtschaftskammer

Personen, die bei der Einreise nicht glaubhaft machen, dass sie sich innerhalb der letzten zehn Tage ausschließlich in Österreich oder in einem in der Anlage A genannten Staat oder Gebiet aufgehalten haben, haben nunmehr unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten, die frühestens am fünften Tag nach der Einreise durch einen negativen molekularbiologischen Test oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 vorzeitig beendet werden kann. Die Kosten für den Test sind selbst zu tragen. Das negative Testergebnis ist bei einer Kontrolle vorzuweisen.

Die Einreise aus sonstigen Staaten oder Gebieten oder in der Anlage B2 genannten Staaten oder Gebieten (Brasilien, Indien und Südafrika) ist weiterhin unzulässig.

Das Vereinigte Königreich wurde in Anlage B2 zu den Ländern Brasilien, Indien und Südafrika hinzugefügt

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...228.pdfsig

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...229.pdfsig

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