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  Selbständige BiBu für Subaufträge gesucht:
Geschrieben von: ERJ - 08.04.2021, 14:08 - Forum: Diverses - Antworten (5)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bei mir haben 2 Wiener STB wegen freier Kapazitäten für Subaufträge im Ausmaß von jeweils ca. 10 Wochenstunden angefragt.
Einer arbeitet mit BMD und einer mit RZL.
Es kann remote gearbeitet werden.
Falls wer Interesse hat, schreibt mir bitte eine private Nachricht. Ich würde euch vernetzen.
lg

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  Kündigung Mitarbeiter in KUA
Geschrieben von: Andrea 2 - 08.04.2021, 11:54 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Lieber Herr Kurzböck

Betrieb seit Oktober bis März 2021 in Kurzarbeit, Verlängerung bis Juni 2021 leider notwendig.

Ein Mitarbeiter, der bis dato in KUA 3 war soll nicht mehr in KUA 4 mitgenommen werden und nach Behaltefrist (30.4.2021) gekündigt oder wenn schon vorher mölgich gekündigt/einvernehmlich gelöst werden. Welche Möglichkeiten gibt es, ich werde aus den Infos dazu nicht schlau.

Kann ich überhaupt kündigen, da ja schon KUA 4 begonnen hat und er im Beschäftigungsstand enthalten ist,  muss man dann auffüllen?

Bitte um Hilfe.

mfg

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  Unter Druck zur Auflösungsvereinbarung – Entlassungsgrund muss vorliege
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.04.2021, 20:32 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Unter Druck zur Auflösungsvereinbarung – Entlassungsgrund muss vorliegen


OGH 8 ObA 2/21h vom 23. Februar 2021

§ 870 ABGB


Die Entscheidung des OGH:


1. Schließt der Arbeitnehmer unter dem Eindruck der Ankündigung des Arbeitgebers, ihn zu entlassen, eine Auflösungsvereinbarung, so kommt es darauf an, ob für den Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Androhung der Entlassung plausible und objektiv ausreichende Gründe für deren Ausspruch gegeben waren.

2. Ist dies der Fall, dann kann sich der Arbeitnehmer nicht mit Erfolg darauf berufen, es sei auf ihn ungerechtfertigter Druck ausgeübt worden.

3. Nahm eine Arbeitnehmerin heimlich Gespräche, die ihre Arbeitskollegen im Aufenthaltsraum führten, auf, ohne dass "Notwehr" vorlag, so war die Androhung der fristlosen Entlassung zur Erreichung einer Auflösungsvereinbarung gerechtfertigt.

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  Verfolgungs- und Strafbarkeitsverjährung nach dem LSD-BG bzw. dem AVRAG nicht verfass
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.04.2021, 20:07 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Verfolgungs- und Strafbarkeitsverjährung nach dem LSD-BG bzw. dem AVRAG nicht verfassungswidrig

VfGH G-227/2020 vom 7. Oktober 2021
§ 7i Abs. 7 AVRAG
§ 29 Abs. 4 LSD-BG


Das Erkenntnis des VfGH:

1. Nach Ansicht des VfGH sind die dreijährige Verfolgungs- sowie die fünfjährige Strafbarkeitsverjährung in Bezug auf „Lohndumping-Delikte“ nicht unverhältnismäßig und daher nicht verfassungswidrig.

2. Dass die herkömmliche Verfolgungsverjährung nach 31 Abs. 1 VStG nur ein Jahr und die Strafbarkeitsverjährung nach § 31 Abs. 2 VStG 3 Jahre beträgt, macht die speziellen Regelungen in AVRAG (§ 7i Abs. 7 AVRAG: bis 31.12.2016) und im LSD-BG (§ 29 Abs. 4 LSD-BG: ab 1.1.2017) nicht unverhältnismäßig, weil die Bekämpfung von strafbarer Unterentlohnung Besonderheiten unterliegt.

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  WIKU on Video - die Begleitvideos zur WPA 6/2021 sowie das aktuelle Give-me-WIKU-5 fü
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.04.2021, 19:01 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

WIKU on Video - die Begleitvideos zur WPA 6/2021 sowie das aktuelle Give-me-WIKU-5 für den 7.4.2021 Begleitvideo zu WPA 6/2021 -

Classic-Version (frei zugänglich)

https://vimeo.com/534003108


Begleitvideo zu WPA 6/2021 - Premium-Version (Passwort erforderlich).

https://vimeo.com/534041985


Give-me-WIKU-5:

https://vimeo.com/534043465

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  Kurzarbeit/Ausfallstunden
Geschrieben von: Heidemarie - 07.04.2021, 15:38 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Hallo,

wir haben bei einem Klienten seit Jänner 2021 KUA, seit Jänner ist die Arbeitszeit bei einer DN auf 38,5h/Woche statt bis Dez. 2020 30h/Woche erhöht. Was nehmen wir als Bemessungsgrundlage bei KUA Unterstützung und KUA Beihilfe? Die Änderung der Arbeitszeit wurde schon im Sommer beschlossen. Ausfallszeiten Berechnung: von 38,5 oder 30 Std. NAZ?

Wir haben auch schon so oft über das eAMS Konto versucht einen Kontakt (Hinterlegung der Telefonnummer mit der Bitte um Rückruf) aufzubauen zur Buchhaltungsagentur, um diverse Ansichten zu bereinigen bzw besprechen. Aber es kommt keine Aktivität diesbezüglich um Dinge und Anschauungen zu klären. Gibt es da irgendwelche Kontaktmöglichkeiten, da uns zwei Fälle der KUA beanstandet wurden die aber trotz der KV Erhöhung im Jänner korrekt sind.

Vielen Dank.

Heidemarie

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  Das "Brutto vor Kurzarbeit" für die Phase 4 der Kurzarbeit
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.04.2021, 14:49 - Forum: News & wichtige Infos - Antworten (4)

Das "Brutto vor Kurzarbeit" für die Phase 4 der Kurzarbeit

Zuletzt tauchte einige Male die Frage auf, welches "Brutto vor Kurzarbeit" nun aus Anlass der Beantragung der Phase 4 herangezogen werden sollte.

Die mit dem BMA abgestimmte Antwort lautet: es ist jenes "Brutto", welches auch tatsächlich VOR dem jeweiligen Kurzarbeitsbeginn gelegen ist. Wenn also zB. ein Arbeitnehmer schon im März 2020 in die Phase 1 der Kurzarbeit eingetaucht ist, dann ist das Bruttoentgelt aus Februar (im Falle schwankender Bezugsteile von Dezember 2019 bis Februar 2020) maßgeblich oder - besser gesagt - BLEIBT maßgeblich.

Sollten in der  Zwischenzeit Erhöhungen (KV-Erhöhungen, Vorrückungen etc.) stattgefunden haben, so bleiben diese beim "Erstantrag" der Phase 4 (also in Bezug auf die Beihilfe) außer Betracht.

Bei der monatlichen Beihilfenabrechnung wiederum dürfen diese Erhöhungen berücksichtigt werden, aber maximal mit 5 % nach oben begrenzt (gerechnet von diesem "Brutto vor Kurzarbeit").

Dass das "Brutto vor Kurzarbeit" für den Bereich der Personalverrechnung von jenem "Brutto vor Kurzarbeit" abweichen kann, welches für die AMS-Beihilfe maßgeblich ist, ist seit der Phase 3 möglich (ab Phase 2 war dies theoretisch schon möglich in Verbindung mit Lehrlingen, die auslernten oder das Lehrjahr wechselten).

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  Rückwirkendes Einbringen von AMS-Begehren für die Phase 4 - Achtung neues Ende der Ei
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.04.2021, 12:51 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Rückwirkendes Einbringen von AMS-Begehren für die Phase 4 - Achtung neues Ende der Einreichfrist

In der AMS-Bundesrichtlinie wird der 5. Mai 2021 als "Ultimo" für das rückwirkende Begehrenseinbringen betreffend die Phase 4 zu finden sein. Ursprünglich war noch vom 6. Mai 2021 die Rede.

Für Zeiträume ab 6. Mai 2021 gilt sodann, dass Begehren nur vor dem Beginn der Kurzarbeit eingebracht werden müssen.

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  Neue Informationen des AMS zur Schulungskostenförderung in der Phase 4
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.04.2021, 11:53 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Neue Informationen des AMS zur Schulungskostenförderung in der Phase 4

https://www.ams.at/unternehmen/personals...kurzarbeit

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  WIKU-PV-Akademie - die nächsten Lehrgänge starten Anfang Oktober 2021
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 06.04.2021, 17:20 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

WIKU-PV-Akademie - die nächsten Lehrgänge starten Anfang Oktober 2021

Anmeldungen sind bereits jederzeit möglich.

Alle Details dazu (auch zur reinen ONLINE-Akademie) erfahren Sie hier:

http://wikutraining.at/bilderwiku/2021_2...ademie.pdf

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