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  Gültiger Vergleich bei aufrechter Beschäftigung zur Abgeltung strittiger Abfertigungs
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.04.2021, 13:51 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Gültiger Vergleich bei aufrechter Beschäftigung zur Abgeltung strittiger Abfertigungsansprüche nach altem Recht


OGH 9 ObA 87/20i vom 24. Februar 2021

§ 1380 ABGB


Die Entscheidung des OGH:


1. Kam es im Laufe (also während) einer Beschäftigung zum Abschluss eines Vergleiches zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, weil strittig war, ob für Beschäftigungszeiträume vor dem 1.1.2003 als fallweise Beschäftigter gesetzliche Abfertigungsansprüche nach altem Recht entstanden waren oder nicht, so bereinigte dieser Vergleich (es wurden € 9.000,00 zur Abgeltung von allfällig davor entstandenen gesetzlichen Abfertigungsansprüche gewährt, ohne dass von irgendeiner Seite Druck ausgeübt worden war) diese unklare Situation.

2. Somit lag ab dem Zeitpunkt, ab welchem die Beschäftigung auf unbestimmte Zeit ausgeübt wurde, ein insoweit „unbelastetes Arbeitsverhältnis“ vor, welches dem System der „Abfertigung NEU“ unterworfen war.


WIKU-Praxisanmerkung:

Fraglich war, ob die fallweisen (= jeweils befristeten) Beschäftigungsverhältnisse in Bezug auf den „alten“ Abfertigungsanspruch jeweils zu addieren waren und somit die Beschäftigungsverhältnisse vor der „Übernahme“ in den unbefristeten Beschäftigungsstatus und die Zeiträume danach einen gesetzlichen Gesamtabfertigungsanspruch ergaben (nach altem Recht) oder ob die fallweisen Beschäftigungsverhältnisse für sich genommen jeweils überhaupt keinen Abfertigungsanspruch erzeugen konnten und somit ab der „Übernahme“ erstmalig ein Abfertigungsanspruch über die „Betriebliche Vorsorge“ aufgebaut werden konnte.



Genau dieser Umstand war strittig (nämlich, ob ein Abfertigungsanspruch ALT bestanden hatte oder nicht) und sollte mit der Vergleichszahlung bereinigt werden.


Nach dem endgültigen Austritt sah sich der Arbeitnehmer noch immer im alten Abfertigungssystem und meinte, dass seine während des aufrechten (unbefristeten) Beschäftigungsverhältnisses abgegebene Zustimmung zum Vergleich rechtsunwirksam war und den endgültigen Abfertigungsanspruch nicht beseitigen konnte.

 

WIKU-Vorlagenkompass:

Zum Thema „Vergleiche“ bietet das Vorlagenportal seinen Kund/innen insgesamt 4 Vorlagen, wenngleich es bei genauerer Betrachtung sogar mehr Vorlagen dazu gibt:


https://www.vorlagenportal.at/dokumente/...vergleich/

https://www.vorlagenportal.at/dokumente/...vergleich/

https://www.vorlagenportal.at/dokumente/...erstunden/

https://www.vorlagenportal.at/dokumente/...e-praemie/

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  IG Lieferung
Geschrieben von: Walpurga Wendl - 12.04.2021, 09:58 - Forum: Steuern - Antworten (4)

Die Firma A (ansässig in Österreich lt. Rechnungsadresse) hat eine österreichische und eine deutsche UID-Nummer. Bei der Abfrage der UID-Nummern über Finanz-Online scheint beide male gültig auf. Auch bei der deutschen UID-Nummer wird die österreichische Firmenadresse angezeigt.

Die Firma A stellt an die Firma B (ebenfalls Österreicher mit österr. UID-Nummer) eine Rechnung ohne USt aus mit dem Vermerk: "Die Lieferung erfolgt steuerfrei gemäß Artikel 6 der EG-Richtlinie und § 6a UStG (BRD) "

Ist diese Rechnung richtig ausgestellt und wird diese als AG Lieferung gebucht?

Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl

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  Abgabefrist für die Jahressteuererklärungen 2020
Geschrieben von: Manfred - 12.04.2021, 09:18 - Forum: Steuern - Antworten (2)

Ein Teil meiner Klienten geben Ihre Steuererklärungen noch per Formular ab.
 
Ist bereits bekannt, ob das Finanzamt die Abgabe der Steuererklärungen auch in diesem Jahr verlängert?

2020 wurde die Abgabefrist der Steuererklärungen bis 31. August verlängert.
 
(Wegen des Lockdowns kann man die Klienten ja nur schwer besuchen).
 
Danke


M. Haslinger

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  Keine schriftliche Ausbildungskostenrückersatzvereinbarung – Arbeitnehmer/in kann tat
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.04.2021, 08:50 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Keine schriftliche Ausbildungskostenrückersatzvereinbarung – Arbeitnehmer/in kann tatsächliche Rückzahlung von Arbeitgeber/in zurückverlangen

OGH 9 ObA 121/20i vom 24. Februar 2021

§ 2d Abs. 2 AVRAG

Die Entscheidung des OGH:

1. Soll der Arbeitnehmer iSd § 2d Abs 2 erster Satz AVRAG zum Rückersatz von Aus-bildungskosten verpflichtet werden, so muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch vor einer bestimmten Ausbildung eine schriftliche Vereinbarung darüber geschlossen werden.

2. Die Verletzung des Schriftformerfordernisses führt zur (gänzlichen) Unwirksamkeit (Nichtigkeit) der Vereinbarung.

3. Forderte der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin einige Tage nach der Beendigung des Dienstverhältnisses (einvernehmliche Auflösung über Ersuchen der Arbeitnehmerin) dazu auf, einen Rückersatz für Ausbildungskosten zu leisten, weil diese vom Arbeitgeber getragenen Kosten nun keinen Wert mehr für ihn hätten und zahlt die Arbeitnehmerin den geforderten Betrag tatsächlich zurück, so kann sie diesen bezahlten Betrag vom Arbeitgeber wieder zurückfordern, da sie hier gemäß § 1431 ABGB versehentlich eine Nichtschuld beglichen hatte.

WIKU-Praxisanalyse:

Anhand dieses Falles erkennt man, wie wichtig schriftliche Vereinbarungen über einen Rückersatz allfälliger von Arbeitgeberseite zu tragender Ausbildungskosten noch VOR dem Beginn der Ausbildung sind.

Hier finden Sie dazu eine Vorlage der Wirtschaftskammer.

https://www.wko.at/service/vertragsmuste...ersatz.doc

Hier geht es zu insgesamt 7 möglichen Vorlagen, die das Vorlagenportal für seine Kund/innen ausgearbeitet hat.

https://www.vorlagenportal.at/?s=Ausbild...=Dokumente

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  Urlaubsersatzleistung bei Pensionierung
Geschrieben von: vmorgens - 10.04.2021, 10:02 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Kündigung: Pensionierung DN
Muss der Urlaub vom DN vorher zur Gänze konsumiert werden oder können alle Ansprüche auch in Form einer Urlaubsersatzleistung abgegolten werden, ohne Ansprüche bei der Pension zu verlieren? Macht es dabei einen Unterschied, ob der DN geringfügig beschäftigt ist oder der Vollversicherung unterliegt?

Vielen Dank für die Hilfe.

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  Erlassung eines Heimarbeitstarifs für die Be- und Verarbeitung sowie Verpackung chemi
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 09.04.2021, 13:41 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Erlassung eines Heimarbeitstarifs für die Be- und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter

Zum diesem Heimarbeitstarif gelangen Sie hier:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_155.html

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  Kollektivvertragsaktualisierungen KW 14/2021
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 09.04.2021, 10:22 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kollektivvertragsaktualisierungen KW 14/2021


Arbeitskräfteüberlasser – Arbeiter/innen – KV-Abschluss (rück-wirkend) per 1.1.2021
• Die KV-Löhne steigen um 1,45 % (BG A zzgl. € 0,10)
• Die Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht.


Diözese Linz – KV-Abschluss (rückwirkend) per 1.1.2021
• Die KV-Gehaltstafel und alle Zulagen werden um 1,50 % erhöht werden, die Werte der Gehälter auf den nächsten Euro aufgerundet.
• Anrechnung einer unbezahlten Freistellung bis zu einem Monat auf alle dienstzeitabhängige Ansprüche
• Erstmaliger Schuleintrittstag des (Pflege- und im gemeinsamen Haushalt lebenden Stief-)Kindes ist dienstfrei (Anlasstag)
• Freiwilligenarbeit in Katastrophenhilfeorganisationen ist bezahlte Freistellung nach § 8 Abs 3a AngG statt bisher unbezahlter Urlaub (wenn mit der Dienstgeberin eine Verein-barung über eine Freistellung getroffen wird)
• Derjenige Elternteil, der nicht im gemeinsamen Haushalt mit Kind lebt, hat dennoch Anspruch auf Karenz/Papamonat
• Absicherung der vereinheitlichten Praxis hinsichtlich Anrechnung von Vordienstzeiten
• Karenz-, Bildungs- und Betreuungszeiten nach AVRAG während eines aufrechten Dienstverhältnisses werden zur Gänze auf dienstzeitabhängige Ansprüche angerechnet: Vorrückung, Urlaubsstichtag, Kündigungsfrist, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Treueprämie, Abfertigung alt
• Militär-, Wehr-, Zivildienst während eines aufrechten Dienstverhältnisses nach § 8 APSG sind zu 100% auf dienstzeitabhängige Ansprüche anzurechnen (bisher 50%)
• (Präzisierung) vorgezogene 6. Urlaubswoche bei ununterbrochener(!) 3-jähriger Dienstzeit
• Stichtagsregelung (statt Durchschnitt) bei Treueprämie hinsichtlich der Höhe (bei schwankendem Anstellungsausmaß)
• Kündigungsfrist bei DN-Kündigung: nur für G8- und G9-DienstnehmerInnen im Einzel-dienstvertrag ausdehnbar auf bis zu 3 Monaten
• Div. Anpassungen/Ergänzungen im Musterdienstvertrag
Geltungsbeginn: 1.1.2021


Expeditarbeiter/innen – KV-Abschluss per 1.4.2021
• Die kollektivvertraglichen Wochenlöhne werden mit 1. April 2021 um 1,45 Prozent bei einer Rundung auf den nächsten vollen Eurobetrag erhöht.
• Dadurch ergibt sich eine durchschnittliche Erhöhung der KV-Löhne um 1,55 Prozent.
• Die innerbetrieblichen Ist-Löhne werden zum gleichen Zeitpunkt um den Eurobetrag erhöht, der sich aus der Erhöhung der jeweiligen kollektivvertraglichen Lohnposition ergibt, sofern innerbetrieblich keine Besserstellung vereinbart ist (Parallelverschiebung).
• Gleichzeitig wurde vereinbart, dass die Verhandlungspartner in Gespräche zu einer Re-form des Expedit-Kollektivvertrages eintreten und diese längstens bis zum 31.12.2021 zu einem Abschluss bringen.


Floristen und Blumeneinzelhändler – KV-Abschluss per 1.2.2021
• Erhöhung der Mindestlöhne im Durchschnitt um 4,26 %.
• Erhöhung des Lehrlingseinkommens im Durchschnitt um 7,04 %.
• Festlegung der Lehrlingseinkommen für die Ausbildung nach den § 8b 1 und § 8b 2 Berufsausbildungsgesetz.
Im Rahmenrecht:
• Andere Verteilung der Normalarbeitszeit – Flexibles Model 38/10.
• Bei einer Reduzierung der wöchentlichen Normalarbeitszeit von 40 auf 38 Stunden, kann die tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit erhöht werden. Der Durch-rechnungszeitraum beträgt maximal 13 Wochen.
• Redaktionelle Anpassungen im Rahmenrecht durchgeführt.

Konditoren Oberösterreich – KV-Abschluss per 1.2.2021
• Erhöhung der KV-Löhne und Lehrlingsentschädigungen um durchschnittlich 2,23 %
• Fünf Lohnkategorien wurden überproportional erhöht, um die € 1.500,00 Mindest-lohn in Etappen zu erreichen.
• Aufrundung der Monatslöhne auf volle Euro-Beträge

Raiffeisenlagerhäuser Kärnten – KV-Abschluss per 1.4.2021
• Die Kollektivvertrags-Gehälter und das Fixum werden um 1,50 % erhöht und die Beträge auf volle Eurobeträge aufgerundet.
• Überzahlungen zum 31. März 2021 bleiben in ihrer euromäßigen Höhe aufrecht.
• Die Lehrlingsentschädigung wird ü erhöht. Sie beträgt
o im 1. LJ € 711,00,
o im 2. LJ € 850,00,
o im 3. LJ € 1.115,00,
o und im 4. LJ € 1.183,00.
• Eine Arbeitsgruppe wird zu folgenden Themen eingerichtet:
- Harmonisierung der Diätenregelung (für 4 KVs.
- redaktionelle und legistische Anpassungen an das LAG neu.
- Überarbeitung der Berufsbilder in den Verwendungsgruppen.

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  Vier-Tage-Woche in Österreich - ist die Zeit reif dafür?
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 09.04.2021, 09:02 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://www.derstandard.at/story/2000125...-zeit-reif

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  Fixkostenzuschuss 800000 - Unternehmerlohn
Geschrieben von: Manuela - 08.04.2021, 16:32 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (2)

Liebe Forums-Teilnehmer,
beim Fixkostenzuschuss 800000 kann ein Unternehmerlohn angesetzt werden.
In welcher Höhe ist der Unternehmerlohn gerechtfertigt?
Gibt es hierfür Richtwerte?
Da es sich um eine Neugründung per 1.8.20 handelt, gibt es keine guten Vergangenheitswerte.
Branche: Personalvermittlung
Einzelunternehmer, keine Mitarbeiter

Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen?
Danke und lG, Manuela

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  Mitarbeiter Ausländische Niederlassung Transportunternehmen
Geschrieben von: GeorgNalbant - 08.04.2021, 14:36 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Guten Tag zusammen,

Ich suche bisher leider vergeblich eine Antwort auf eine arbeitsrechtliche Frage:

Ein Unternehmen aus einem EU Drittland möchte in Österreich eine Niederlassung gründen. Es soll das Gewerbe der Kleintransporteure ausgeübt werden. Die Transporte sind hauptsächlich aus dem Drittland in verschiedene europäische Länder. 

Dazu werden in Österreich Fahrzeuge angeschafft und angemeldet. Die Aufträge kommen von Unternehmen aus dem Drittland, die Rechnung wird aber im Namen der österreichischen Niederlassung gelegt. 

Arbeitsrechtlich interessiert mich die Frage, ob Mitarbeiter aus der ausländischen Zentrale die Fahrzeuge aus Österreich bewegen dürfen. Diese Mitarbeiter werden sich nie in Österreich aufhalten, außer sie liefern eine Fuhre nach Österreich oder holen hier eine ab. Sie sind bei der ausländischen Zentrale angestellt und steuerlich als auch sozialversicherungspflichtig registriert. Entsteht hier irgendwie ein arbeitsrechtlicher Bezug zu Österreich?

Vielen Dank

Beste Grüße
Georg Nalbant

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