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| Kontenfrage Opel Flexcare Paket |
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Geschrieben von: Christine - 14.12.2020, 10:31 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Hallo,
ich habe eine Rechnung über Opel Flexcare für ein Firmenfahrzeug vor mir mit Netto 1946,67 und VST 389,99. Rechnung ist für einen zur Regelbesteuerung optierten EAR.
Ich würde die 1946,67€ auf 7322 KfZ Versicherung & Steuer buchen. Die VST voll geltend machen.
Passt dieses Konto oder wäre ein anderes besser? Unter Versicherungen hat man ja normalerweise keine VST zu buchen darum frage ich.
Opel FlexCare beinhaltet: Anschlussgarantie an die Werksgarantie des Autos, Mobilitätsservice im Pannenfall, Inspektions-Paket und Verschleißteile-Paket
Danke euch vielmals schon jetzt für eure Hilfe,
Christine
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| Aktualisierung der WIKU-Schulungs- und Nachschlageunterlage zu "Mutterschutz, Karenz, |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.12.2020, 13:06 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Mutterschutz (Wochenhilfe), Karenz, Kinderbetreuungsgeld, Papamonat, Elternteilzeit
Unterlage aus der WIKU-PV-Akademie-Edition
Stand: 1. Oktober 2020
Voraussichtlich nächste Aktualisierung: 1. Oktober 2021
· Dass in der Personalverrechnungsakademie Themen auf sehr intensive Art und Weise bearbeitet werden, hat sich bereits herumgesprochen.
· Ebenso in die Tiefe geht es beim Thema „Mutterschutz, Karenz, Kinderbetreuungsgeld. Papamonat und Elternteilzeit“.
· In der Aktualisierung wurden insbesondere die aktuellste höchstgerichtliche Rechtsprechung sowie die neuesten GKK-Empfehlungen aufgenommen.
· Diese Unterlage dient sowohl als Speziallehrwerk als auch als Nachschlageunterlage.
· Durch die „Frage-Antworten-Technik“ bzw. die „Fall-Lösung-Technik“ kann man die Materie in ihren speziellen Ausrichtungen erlernen.
· Mit dem ausführlichen Stichwortverzeichnis ist die Auffindbarkeit von speziellen Informationen wesentlich erleichtert.
· Eingearbeitet wurden die Änderungen zur neuen Karenzrechtslage sowie zum Rechtsanspruch auf den Papamonat.
· Diese Unterlage umfasst 172 Seiten und kann unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at zum Preis von € 36,30, inklusive Umsatzsteuer, zuzüglich Versandspesen bestellt werden.
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| Kollektivvertragsabschlüsse Kalenderwoche 50/2020 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.12.2020, 20:32 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Kollektivvertragsabschlüsse Kalenderwoche 50/2020
Architekten und Ingenieurkonsulenten - KV-Abschluss per 1.1.2021
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter und die Lehrlingseinkommen werden um 1,5 % erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.
Auch heuer gibt es die Empfehlung der Kammer für Ziviltechniker und der Gewerkschaft GPA bei Bezahlung über dem Kollektivvertrag die bestehenden Überzahlungen bezogen auf den Kollektivvertrag von 2020 in der euromäßigen Höhe 2021 aufrechtzuerhalten.
Sämtlicher Zulagen und das Trennungsgeld werden um 1,5 % angehoben.
Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlgewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2021
Erhöhung der KV- Löhne im Durchschnitt um 1,49 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 1,8 %
Erhöhung der Dienstalterszulage nach dem 15., 20., 25. und 30. Dienstjahr
Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
Erhöhung der Zehrgelder
Empfehlung einer Corona-Prämie
Gesprächsrunde 2021 zu den Themen Tragen von Gesichtsschutz und Umwandlung der DAZ in Freizeit
Raiffeisenlagerhäuser Steiermark - KV-Abschluss per 1.1.2021
Die Gehälter und Lehrlingseinkommen werden um 1,5% angehoben.
Überzahlungen bleiben in ihrer Höhe aufrecht.
Der Passus „Eine geringfügige Überschreitung der täglichen Arbeitszeit bis zu 15 Minuten ist nicht besonders zu vergüten.“ in § 8 KV wird gestrichen.
Die KV-Partner empfehlen eine COVID-19-Prämie in Höhe von € 200,- an ihre Mitarbeitenden bis spätestens 31.12.2020 auszubezahlen
Raiffeisen Ware Austria / Mischfutterwerke Garant - KV-Abschluss per 1.1.2021
Die Mindestgehälter sowie die Biennien werden um 1,5% erhöht. Bestehende Überzahlungen bleiben in ihrer wertmäßigen Hohe aufrecht.
Zusätzlich wurde eine Corona Prämie in der Höhe von € 400.- für alle ArbeitnehmerInnen vereinbart.
Rechtsanwaltsangestellte Tirol - KV-Abschluss per 1.1.2021
Die Gehälter steigen in Berufsgruppe A um 35 Euro, in B um 37 Euro, in C um 39 Euro brutto (BG C/nach 20 Berufsjahren um 1,50 %).
Die Lehrlingseinkommen steigen um 20 %
Am 24.12. ist künftig ohne Anrechnung auf den Urlaub grundsätzlich arbeitsfrei (gilt ab Kalenderjahr 2021). Ist aus betrieblichen Gründen die Arbeit erforderlich, ist diese zusätzlich zu entlohnen.
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| Die steuerliche Gutscheineregelung für das Kalenderjahr 2020 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.12.2020, 13:43 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Die steuerliche Gutscheineregelung für das Kalenderjahr 2020
§ 124b Z 371 EStG lautet (im Sinne des NR-Beschlusses vom 10.12.2020):
Wird im Kalenderjahr 2020 der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 14 nicht oder nicht zur Gänze ausgeschöpft, kann der Arbeitgeber im Zeitraum von 1. November 2020 bis 31. Jänner 2021 Gutscheine im Wert von bis zu 365 Euro an seine Arbeitnehmer ausgeben. Diese Gutscheine stellen einen steuerfreien geldwerten Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 14 dar.
Heute nachmittag (11.12.2020) folgt noch die SV-Befreiung, wodurch auch BV-Befreiung greift.
DB, DZ und KommSt-Befreiung besteht ohnedies.
Eine Erfassung auf dem Lohnkonto ist nicht erforderlich.
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