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| Woo-Commerce und BMD NTCS |
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Geschrieben von: ChristineM - 05.12.2020, 09:33 - Forum: Diverses
- Keine Antworten
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Hallo,
ich habe einen Kunden, der einen neuen Online-Handel über Woo-Commerce betreibt.
Wir finden beide keine Schnittstelle zu BMD, bzw. keine brauchbaren Auswertungen, die man in BMD importieren kann.
Bei anderen Klienten importiere ich z.B. die AR-Listen mittels .csv-Importdatei, bzw. habe ich auf BMD auch die Möglichkeit, Amazon- und Paypal-Files einzuspielen, was alles mittlerweile sehr gut funktioniert.
Wenn jemand von euch Erfahrung mit Woo-Commerce hat, wäre ich über einen Erfahrungsaustausch wirklich sehr dankbar!
Herzliche Grüße,
Christine
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| steuerfreie Zuschüsse Corona |
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Geschrieben von: AnVR - 05.12.2020, 00:18 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (4)
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Liebe Kollegen!
Ich habe eine Frage zu den Zuschüssen, wie Härtefallfonds und AMS-Kurzarbeitsbeihilfe.
Diese sollen ja einkommensteuerfrei sein.
Ist es korrekt, dass ich also die Zuschüsse bei den Ausgaben hinzurechne (um die Ausgaben dementsprechend zu kürzen) und dann im Zuge der
Mehr - Weniger - Rechnung diese Zuschüsse wieder in Abzug bringe, da sie ja steuerfrei sind?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
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| xing - Rechnung > UST-Frage |
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Geschrieben von: Christine - 04.12.2020, 20:44 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Keine Antworten
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Hallo,
ich habe gerade einen Beleg über eine Premium-Mitgliedschaft für xing vor mir. Die Rechnung macht 79,5€ aus mit UST0%. Es steht ganz unten auf der Rechnung:
Die Rechnung unterliegt nicht der DE-UST. Im Empfängerstaat gilt das Verfahren mit der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfänger gem. Art. 21 der 6. UST-Richtlinie der EU.
Ich würde das nun beim EAR (vorsteuerabzugsberechtigt) buchen auf 7.Werbeaufwand 79,5€
und wg. der Steuer buchen 2. VST RC / 3. UST RC 15,9€
Ist das mit der Steuer richtig oder muss ich das anders behandeln?
Danke euch vielmals
Christine
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| Kollektivvertragsaktualisierungen KW 49/2020 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 04.12.2020, 19:44 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 49/2020
Außeruniversitäre Forschung - KV-Abschluss per 1.1.2021
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden per 1. Jänner 2021 um 1,50 % erhöht. Rundungen werden auf den nächsten vollen Euro vorgenommen.
Lehrlingseinkommen:
Die Lehrlingseinkommen der Tabelle 1 werden per 1.Jänner 2021 für das 1. Lehrjahr auf EUR 700,00, für das 2. Lehrjahr auf EUR 900,00, für das 3. Lehrjahr auf EUR 1.100,00 und für das 4. Lehrjahr auf ERU 1.500,00 angehoben.
Die Lehrlingseinkommen der Tabelle 2 werden per 1. Jänner 2021 um 3 % erhöht. Rundungen werden auf den nächsten vollen Euro vorgenommen.
Gemäß § 20 zustehende SEG- und Schichtzulagen werden mit 1. Jänner 2021 um 1,50 % erhöht.
Die tatsächlich gebührenden Gehälter (Ist-Gehälter) werden per 1. Jänner 2021 um 1,5 % erhöht.
Rahmenrecht:
Life long learning gem. § 40 a ist in Zukunft ein integrierter und standardisierter Bestandteil des Entwicklungsgesprächs (in Vorbereitung auf die KV-Verhandlungen 2022 und die Evaluierung von § 40 a)
In § 16 Abs. 4 wird folgende lit. d) angefügt: Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die bereits seit 5 Jahren oder länger in der obersten Stufe einer Beschäftigungsgruppe eingestuft sind, nach Ablauf des 5 – Jahreszeitraumes gem. § 17 Abs. 8: Bildungsmaßnahme gem. § 40 a des Kollektivvertrages
Aufnahme der Tätigkeit der Arbeitsgruppe „Forschung Austria“ (Gleichbehandlung der Anrechnung von Ausbildungs- und Vordienstzeiten aus Nicht-EU-Staaten mit jenen aus EU-Staaten), die 2020 COVID-19 -bedingt nicht getagt hat.
Brauindustrie - KV-Abschluss per 1.10.2020
Erhöhung der KV-Löhne und -Gehälter um 1,47%
Erhöhung der gewerblichen Lehrlingsentschädigungen lt. KV
Erhöhung der kaufmännischen Lehrlingsetschädigungen um 1,47 %
Günstigere betriebliche Regelungen bleiben aufrecht
Immobilienverwalter - KV-Abschluss per 1.1.2021
Die Mindestgehälter erhöhen sich in Verwendungsgruppe I um 2,90 % und in den Verwendungsgruppe II bis V um 1,45 %.
In mittelgroße Kapitalgesellschaften gilt Aufrechterhaltung der Überzahlung.
In großen Kapitalgesellschaften werden die IST-Gehälter in Verwendungsgruppe I um 2,90 % und in den Verwendungsgruppe II bis V um 1,45 % angehoben.
Die Lehrlingsentschädigungen steigen um 1,45 %.
Erstmals wird eine um 25 % erhöhte Lehrlingstabelle II für Lehrlinge mit Matura für ab heuer beginnende Lehrverhältnisse eingeführt.
Erstmals gilt der Kollektivvertrag auch für PflichtpraktikantInnen, die damit Anspruch auf Bezahlung des Pflichtpraktikums (SchülerInnen 700,00 StudentInnen 1000,00) haben.
Neu ist der Anspruch auf drei Tage Sonderurlaub pro Jahr für begünstigt Behinderte
In mittelgroße Kapitalgesellschaften gilt Aufrechterhaltung der Überzahlung.
Österreichische Bundesforste - KV-Abschluss per 1.1.2021
Erhöhung der Löhne, Gehälter und Lehrlingseinkommen um 1,5 %
Im Dezember 2020 wird eine Corona-Prämie an alle Beschäftigten in der Höhe von € 300,00 ausbezahlt
Raiffeisen Ware Austria - KV-Abschluss per 1.1.2021
Die Gehälter und Lehrlingseinkommen werden mit 01.03.2021 um 1,5% erhöht.
Angestellte ohne Leistungsprämie erhalten eine Corona-Prämie in der Höhe von € 350,00, jene mit Leistungsprämie in der Höhe von € 100,00. Die Corona-Prämie ist noch im Dezember 2020 auszubezahlen.
Die DAZ und Biennien werden mit 1.3.2021 um 1,5% erhöht
Mit 1.1.2021 tritt das neue Verwendungsgruppenschema in Kraft
Telekom Austria AG (A1)
Erhöhung der Gehälter der Angestellten und BeamtInnen um 1,50 %
Die Pauschale für die Rufbereitschaft an Werktagen wurde auf € 31,00 pro Tag, bei Sonn- und Feiertagen auf € 54,00 erhöht
Überlassene Arbeitskräfte, die länger als 14 Jahre ununterbrochen A1 überlassen sind, werden im Laufe des Jahres 2021 übernommen.
Werbung und Marktkommunikation - KV-Abschluss per 1.1.2021
Mit Wirkung vom 1.1.2021 werden die Mindestgrundgehälter (§ 20) in allen Verwendungsgruppen um 1,50 % linear erhöht.
Es erfolgt die Rundung auf den nächsthöheren 10-Cent Betrag.
Die Lehrlingseinkommen (=Lehrlingsentschädigungen) werden mit 1.1.2021 ebenfalls um 1,50 % erhöht.
Die Tages- und Nächtigungsgelder (§ 4 Zusatz-KV) und die Nachtarbeitszulagen (§ 6) werden ab 1.1.2021 um 1,50 % erhöht.
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| Krankenentgelt Urlaubsersatzleistung |
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Geschrieben von: Daniel - 04.12.2020, 09:14 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (3)
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Guten Morgen
folgender Sachverhalt
Dienstgeberkündigung übergeben per 12.10.20 - arbeitsrechtlicher Austritt per 31.10.2020
Krankmeldung des Arbeiters per 13.10.2020
keine Ausleistungspflicht des Krankenentgelt, da die Kündigung noch vor dem Krankenstand ausgesprochen wurde
also Ende Krankenentgelt 31.10.2020 - Meldung ÖGK Krankenentgelt vom 13.10. bis 31.10.
jetzt hat der Arbeiter noch Urlaubsersatzleistung vom 01.11. 2020 bis zum 17.11.2020
ändert dies etwas bezüglich dem Ende des Krankenentgelts pers 31.10.2020?
Vielen Dank
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| Wie muss bzw. kann im Zuge der AMS-Kurzarbeitsbeihilfenabrechnung eine Dynamisierung |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 04.12.2020, 09:12 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Wie muss bzw. kann im Zuge der AMS-Kurzarbeitsbeihilfenabrechnung eine Dynamisierung berücksichtigt werden?
Meine Recherchen zu einer Frage, die zuletzt recht häufig gestellt wurde, nämlich, wie eine Dynamisierung (Vorrückung, KV-Erhöhung) etc. bei der AMS-Kurzarbeitsbeihilfenabrechnung zu berücksichtigen ist, ergab folgendes Ergebnis:
"Das Unternehmen muss diese Erhöhungen beim "Brutto vor KUA" und dabei auch die 5 % Deckelung berücksichtigen.
Sollte das AMS Abrechnungen durchführen, wo dieser 5 %-Deckel überschritten wird, ist es gezwungen diese Abrechnung zurück zu weisen und eine korrigierte Version zu verlangen.
Das AMS führt diese Deckelung nicht selbst durch bzw. darf es das auch gar nicht.
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| WIKU-Live-Webinar Jour fixe Personalverrechnung 4. Quartal |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 03.12.2020, 22:07 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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WIKU-Live-Webinar Jour fixe Personalverrechnung 4. Quartal
Ihre Terminmöglichkeiten:
15.12.2020 von 18 Uhr 30 bis 20 Uhr 30 (Version auf d`Nocht)
22.12.2020 von 9 Uhr bis 11 Uhr
Preis: € 120,00 (inklusive Umsatzsteuer) je Teilnehmer/in.
Die Themen:
1. Die neue Sonderbetreuungszeit 4.0
2. Die neue Schwangerenrisikofreistellung
3. Die Verlegung der Angleichung der Arbeiterkündigungsregelungen an jene der Angestellten
4. Änderungen beim Neustartbonus
5. Das Ende der Hacklerregelung und der Beginn des "Frühstarterbonus"
6. Die kurzfristigen umfassenden Änderungen beim Kontrollsechstel
7. Änderungen beim Jobticket sowie beim "Jobbike"
8. Entgeltsfortzahlung während Quarantäne - überraschende LNK-Befreiung
9. Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld
10. Aktuelle Änderungen bei der Kurzarbeits-Lohnverrechnung
11. Aktuelles zur Lohnart "Quarantäne-Entgelt" - überraschende Lohnnebenkostenbefreiung
12. Aktuelle Judikatur
Über Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at
Sie erhalten wieder - bei Teilnahme - eine Teilnahmebestätigung sowie den Aufnahmelink zu dieser Veranstaltung von uns zugesandt.
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