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| Digitalpaket "Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung 2021" |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 15.11.2020, 23:39 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Digitalpaket "Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung 2021"
Heuer bieten wir Ihnen zum dritten Mal in Folge die Möglichkeit, für Ihr Unternehmen
A) die Schulungsunterlagen sowie die Folienhandzetteln sowie
B) das gesamte Videomaterial mit knapp 5 Stunden Aufnahmen
zum Thema "Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung 2021"
zum Preis von € 198,00 (Preis ist inklusive Umsatzsteuer) zu erwerben.
Vorteil:
1. ganz ausführliche Version der "Neuerungen" (wie bei einem Ganz-Tages-Seminar),
2. Aufnahmen erfolgen zwischen 1.1. und 6.1.2021 (umfassen also definitiv den allerletzten Rechtsstand),
3. die Aufnahmen können so oft wie gewünscht angesehen werden und auch innerhalb des Unternehmens "weitergereicht" werden.
Bitte um Verständnis, dass wir für den Erwerb von Digitalpaketen keine Teilnahmebestätigungen ausstellen dürfen.
Über Vorbestellungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at.
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| doppelte Haushaltsführung - auslaufende Werbungskosten |
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Geschrieben von: Anja - 15.11.2020, 23:10 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (3)
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Mit 1.1.2019 ist die doppelte Haushaltsführung weggefallen. Bisher wurden in der Arbeitnehmerveranlagung die Miete sowie die Abschreibungsbeträge für die Einrichtungsgegenstände als Werbungskosten berücksichtigt.
Kann ich die Afa für die Einrichtungsgegenstände (Restnutzungsdauer 2 Jahre (2019 + 2020) auch nach Aufgabe der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten ansetzen?
LG
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| Beschränkungen nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz contra Epidemiegesetz - keine Rücker |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 15.11.2020, 13:56 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Beschränkungen nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz contra Epidemiegesetz - keine Rückerstattung des fortbezahlten Entgelts
LVwG-408-70/2020-R1 vom 05.11.2020 ==> Revision nicht zugelassen
Erstes Rechtsmittelerkenntnis zu diesem "brisanten Thema"
§ 32 Epidemiegesetz
Das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts:
Die Bestimmung des § 32 Abs 3 EpiG, wonach die Arbeitgeber den Arbeitnehmern den gebührenden Vergütungsbetrag an den für die Zahlung des Entgelts im Betrieb üblichen Terminen auszuzahlen haben, ist nur dann anzuwenden, wenn Maßnahmen nach dem EpiG dazu geführt haben, dass es zu einer Behinderung des Erwerbes gekommen ist.
§ 32 Abs 3 EpiG ist keine Rechtsgrundlage für eine Entgeltfortzahlung, wenn die Behinderung des Erwerbes durch eine Maßnahme nach dem COVID-19-MG entstanden ist.
Dasselbe gilt für den Übergang des Anspruches auf Vergütung vom Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber. Auch ein solcher findet nur im Fall von Maßnahmen nach dem EpiG statt. Das COVID-19-MG enthält keine derartigen Regelungen.
Trat die Behinderung des Erwerbes und der dadurch entstandene Vermögensnachteil nicht durch eine behördliche Verkehrsbeschränkung nach § 24 EpiG, BGBl Nr 186/, idF BGBl I Nr 114/2006, und darüber hinaus auch nicht durch eine der anderen in § 32 Abs 1 Z 1 bis 7 EpiG genannte Maßnahmen sondern aufgrund einer Verordnung nach dem COVID-19-MG ein, so gebührt kein Ersatz nach § 32 EpiG (also kein Ersatz des während der Maßnahme fortbezahlten Entgelts).
Das Landesverwaltungsgericht hegt auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken, nämlich schon im Hinblick auf das Erkenntnis vom 14.07.2020, G 202/2020, mittels welchem das Höchstgericht den "Schwenk" von Epidemiegesetz auf Covid-19-Maßnahmengesetz als "unbedenklich" wertete.
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