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| Buchung Einlage bei einer OG |
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Geschrieben von: Muck Manuela - 12.11.2020, 12:39 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (3)
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Liebes Forum,
ich bräuchte eure Hilfe bezüglich folgendes Sachverhaltes:
Die OG ist der Zusammenschluss zweier Personen. Wie wird bei diesen "Personen" die Haft-, bzw. Pflichteinlage" gebucht?
Wobei Pflichteinlage ja falsch ausgedrückt ist.... ist die Einlage einer Gesellschaft in die OG als Beteiligung oder Forderung zu sehen?
Danke für eure Rückmeldung
LG Manuela
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| WIKU-Live-Webinar: Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung 2021 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.11.2020, 23:17 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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WIKU-Live-Webinar: Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung 2021
Termine:
18.11.2020 von 8 Uhr 30 bis 12 Uhr sowie
05.01.2021 von 8 Uhr 30 bis 12 Uhr sowie
09.02.2021 von 8 Uhr 30 bis 12 Uhr
Alle wichtigen Änderungen auf dem letzten Stand aus erster Hand mit ausführlichen Schulungs- und Präsentationsunterlagen.
Preis: € 240,00 (inklusive Umsatzsteuer)
Über Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at
Sie erhalten (natürlich) eine Teilnahmebestätigung sowie den Aufnahmelink dieser Veranstaltung zugesandt (der Link ist mindestens für die Dauer eines Jahres "aktiv" und nicht begrenzt in Bezug auf die Anzahl der nachträglichen Betrachtungen).
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| Verlängerung des Nachteilsausgleichs bei (erweiterter) Altersteilzeit bis 31. März 20 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.11.2020, 22:14 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Verlängerung des Nachteilsausgleichs bei (erweiterter) Altersteilzeit bis 31. März 2021
Bei der Regelung des § 82 Abs. 5 AlVG, wonach Arbeitsverhältnisse, die sich in (erweiterter) Altersteilzeit befanden und ab 15.3.2020 beendet wurden und nach einem Wiedereintritt wieder unverändert in (erweiterter) Altersteilzeit fortgesetzt werden können, wurde heute im Sozialausschuss beschlossen, das späteste Wiederaufnahmedatum von 30. September 2020 auf 31. März 2021 zu verlegen.
Dasselbe gilt sinngemäß auch, wenn während dieser Zeit die Normalarbeitszeit angehoben oder abgesenkt wurde und danach wieder auf Basis der ursprünglichen Vereinbarung fortgesetzt wird.
Während dieser Zeit ist auch die Einstellung einer Ersatzarbeitskraft im Rahmen der geblockten Altersteilzeit nicht erforderlich.
Bei Neuanträgen auf Altersteilzeitgeld bleiben Unterbrechungen oder Reduzierungen der Normalarbeitszeit infolge der COVID-19-Maßnahmen im oben genannten Zeitraum unberücksichtigt; der in § 27 Abs. 2 Z 2 und 3 bestimmte Jahreszeitraum (oder kürzer bei Beschäftigung in einem neuen Betrieb) verlängert sich um den Zeitraum der unterbrochenen oder reduzierten Normalarbeitszeit. Das Höchstausmaß der Altersteilzeit erhöht sich dadurch nicht.
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| Abgabenänderungsgesetz 2021 - Covid-19-Begünstigungen werden voraussichtlich großteil |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.11.2020, 13:25 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Abgabenänderungsgesetz 2021 - Covid-19-Begünstigungen werden voraussichtlich großteils verlängert
Wie ich soeben erfahren habe, wird es im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2021 für das Kalenderjahr 2021 Verlängerungen geben betreffend:
§ 124b Z 349 EStG 1988:
Fortführung der bisherigen Pendlerpauschale bzw. Fortführung der Steuerfreiheit nach § 68 EStG 1988 trotz Kurzarbeit, Telearbeit bzw. Dienstverhinderungen in Verbindung mit der Covid-19-Krise (zB Risikogruppen bzw. Sonderbetreuungszeit, Absonderung etc.)
§ 124b Z 364 EStG 1988:
kurzarbeitsbedingte Erhöhung des Jahres- oder Kontrollsechstels (bzw. des BUAG-Jahres- bzw. Kontrollzwölftels) um 15 %
Nicht verlängert dürfte die Möglichkeit nach § 124b Z 350 EStG 1988 werden und zwar in Verbindung mit der abgabenfreien Auszahlung von Covid-19-Bonuszahlungen bzw. Covid-19-Zulagen. Diese Begünstigung dürfte mit 31.12.2020 auslaufen und sollte nach Möglichkeit noch bis spätestens 31.12.2020 ausbezahlt werden (wenngleich ich denke, dass man hier ohne Weiteres einen Zufluss bis 15. Jänner 2021 "riskieren" kann).
Die Verlängerung erfolgt somit ins Jahr 2021. Offen ist derzeit allerdings, ob bis 31.12.2021 oder mit früherem Ende.
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| 5% Umsatzsteuer offene Getränke |
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Geschrieben von: Daniel - 11.11.2020, 12:44 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Keine Antworten
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Hallo Kollegen
bezüglich der Mehrwertsteuersenkung auf 5% ist wohl laut verschiedenen Medien ein wenig unterschiedliche Interpretation möglich?!
gelten als offene Getränke nur Getränke aus Schankanlagen oder gelten auch im Lokal getrunkene Bierflaschen (Imbiss) als offene Getränke
bezüglich offene Getränke
Schankanlage - klar - alles offen also 5%
alkoholfreie Dosen, Flaschen und Flaschenbier beim Imbiss - wird dort verzehrt und Getrunken ja - wird die Dose mitgenommen dann nur die Speise
oder auch eine Bar die alkoholfreie Getränke in Flaschen anbietet oder Bier zB Corona in Flaschen - da ja, weil dort Verzehrt wird
handelt Ihr so?
danke für die Info
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| KUA Phase 3 SVP - Lockdown |
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Geschrieben von: Daniel - 11.11.2020, 11:21 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (7)
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Guten Tag liebe Kollegen
ein Fall wo die AMS Abteilungen wieder unterschiedlich vorgehen
Lockdown betroffene Betriebe
SVP Ansuchen Kurzarbeit 01.11.20 bis 31.01.21 - durchschnitt 30% Arbeitszeit
Unterschreitung der Mindesarbeitszeit im November auf 0% Arbeitsstunden
November 0% Arbeitsleistung
Dezember 45% Arbeitsleistung
Jänner 45% Arbeitsleistung
laut einem AMS ist dies nicht möglich, da das Begehren um Kurzarbeit den gleichen Zeitraum abdecken sollte wie die Anforderung zur Unterschreitung der Mindestarbeitszeit
aber das macht doch keine SINN?? ich brauch ja nur im November aufgrund des Lockdowns die Unterschreitung?
ein AMS nimmt es in Bearbeitung, das andere lehnt es ab
wie sieht Eure beantragung zur Unterschreitung aus??
danke
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| Aktuelle Information des BMAFJ zu den kurzfristigen "Lock-Down"-Änderungen betreffend |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.11.2020, 08:49 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Wie ist vorzugehen, wenn die Arbeitszeit im gesamten November auf 0 reduziert werden sollte?
Eine Unterschreitung der 30% bzw. 10% Mindestarbeitszeit im November 2020 wird ermöglicht, wenn der Betrieb von einem Betretungsverbot gemäß Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung umfasst ist.
Die Kurzarbeitsbeihilfe wird auf bewährte Weise beantragt und bewilligt.
Wenn die bewilligte Beihilfensumme nicht ausreicht, kann die Unterschreitung der Schwellen von 30% bzw. 10% auch rückwirkend mittels Änderungsantrag beantragt werden.
Wenn der Betrieb nicht vom Betretungsverbot umfasst ist, kann die Arbeitszeit im November trotzdem auf 0 reduziert werden, im gesamten Kurzarbeitszeitraum (längstens bis Ende März 2021) sind aber 30% oder 10% zu erreichen.
Die Schwelle von 30% im Durchrechnungszeitraum kann für alle Betriebe nach Einzelfallprüfung durch die Sozialpartner auf 10% gesenkt werden.
Ist eine rückwirkende Antragstellung möglich?
Bis inklusive 20. November können Anträge mit einem Kurzarbeitsbeginn per Anfang November gestellt werden.
Die Richtlinienänderung dazu ist gerade in Vorbereitung.
Achtung: Die geltende AMS-Richtlinie verlangt für die Einbeziehung von Arbeitnehmern ausdrücklich ein vollentlohntes Kalendermonat vor Kurzarbeit.
Quelle:
https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Co...rbeit.html
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