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  Praxisfrage des Tages: arbeitsfrei am 24.12. und am 31.12. und Krankenstand
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 13.02.2020, 09:01 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Praxisfrage des Tages: arbeitsfrei am 24.12. und am 31.12. infolge einer kollektivvertraglichen Regelung ("Kollektivvertraglicher Feiertag") - gleichzeitig Krankenstand

Sachverhalt:
Es gibt zahlreiche Kollektivverträge (zB Metallindustrie), welche für den 24.12. sowie den 31.12. bezahlt arbeitsfrei gewähren.
In der Praxis stellte sich zuletzt einige Male die Frage, wie denn die Tatsache zu bewerten wäre, dass der bzw. die Arbeitnehmer/in an besagtem Tag krank ist (dienstverhindert durch Krankenstand, Berufskrankheit oder Arbeits- bzw. Wegunfall).
Liegt (von Haus aus) ein (kollektivvertraglicher) Feiertag vor und gebührt das Entgelt, das der Kollektivvertrag für diesen Tag vorsieht (häufig: Entgeltsfortzahlung nach dem Entgeltsausfallsprinzip) und unterbleibt daher die Abbuchung dieses Krankenstandstages vom Krankenstandskontingent oder hat hier der Krankenstand den Vorrang und gebührt ein Krankenentgelt (soweit noch ein Anspruch vorliegt) und wird dieser Tag vom jeweiligen Krankenstandskontingent abgebucht?

Antwort:
Als der OGH im Jahr 1996 zum ersten Mal betreffend eines Falls aus OÖ entschied, dass dann, wenn ein gesetzlicher Feiertag, an welchem keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung besteht, mit einem Krankenstand "kollidiert", "a priori" der Feiertag schon festgestanden wäre (bevor der Krankenstand eintrat), wodurch auch keine Dienstverhinderung wegen des Krankenstandes vorlag. Somit lag nach Ansicht des OGH in derartigen Fällen der Anspruch auf Feiertagsentgelt vor.
Diese OGH-Entscheidung war zum damaligen Zeitpunkt wie ein Paradigmenwechsel (eine Sensation). Die (damaligen) Krankenkassen wollten allerdings die Umsetzung dieser Entscheidung nur äußerst zögerlich vornehmen und ließen sie vorerst nur bei Arbeiter/innen nach dem EFZG zu. Bei Angestellten und Lehrlingen meinte man lapidar "der OGH hat sich zum EFZG geäußert und nicht zum Angestellten- oder Berufsausbildungsgesetz".
Mit der Zeit gaben die Krankenkassen ihre skeptische Haltung auf und es folgte im Bereich der Arbeitgeber/innen die Aufwertung der EFZG-Ansprüche und eine Einführung der 50 %igen Krankenentgelte ("halbe Ansprüche" für 4 Wochen).
Daraus entwickelte sich mit Fortdauer der Zeit zunächst die Haltung, man müsste das Feiertagsentgelt zu 50 % oder zu 25 % oder in jener Höhe weiterzahlen, in der normalerweise das Krankenentgelt zugestanden wäre, ohne diesen Tag vom Krankenstandskontingent abbuchen zu dürfen (vorausgesetzt: an diesem Feiertag hätte auch keine Arbeitsverpflichtung bestanden).
Zuletzt meinten die Krankenkassen (nun: die ÖGK), dass im Falle des Anspruches von Krankenentgelt unter 100 % in jedem Fall ein Feiertagsentgelt in Höhe von 100 % gebühren müsste (wieder vorausgesetzt: es besteht keine Arbeitsverpflichtung an diesem Feiertag). Nur in Fällen, in denen keine Krankenentgeltsanspruch mehr bestand, sollte auch kein Feiertagsentgelt zustehen (also gar kein Entgeltsanspruch gebühren). Ob diese Rechtsanschauung des (nunmehr) Dachverbandes auch rechtlich wirklich hält, darf mehr als bezweifelt werden, bleibt aber mangels dazu ergangener Judikatur offen (bisher wurden ja nur Kollisionsfälle im Bereich der 100 % entschieden).
Aus der früheren (zuvor beschriebenen) "Abwehrhaltung" der (früheren) Krankenkassen heraus kam dann auch die Rechtsanschauung, dass die beschriebenen Vorgangsweisen nur im Falle gesetzlicher Feiertage und nicht im Falle kollektivvertraglicher Feiertage geltend würden.

Lesen Sie bitte hier weiter:


https://www.xing.com/communities/posts/p...1018509641

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  Kassabuch oder Einnahmen-Ausgaben-Buch bei E/A-Rechnern?
Geschrieben von: Manfred - 13.02.2020, 08:44 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Keine Antworten

In der Steuerberatungskanzlei in der ich arbeite diskutieren wir derzeit, ob ein Restaurant dass als E/A-Rechner geführt wird - Umsatz unter 700.000,-.
ein Kassabuch mit Bestandsverrechnung führen muss, oder auch eines ohne Bestandsverrechnung führen darf.

Das Restaurant hat natürlich eine Registrierkasse und auch ein gutes Losungsabrechnungs-System.

Im Buch "Praktische E/A-Rechnung" vom Weiss-Verlag wird von einer Durchführungserlaß gesprochen.
Wo finde ich diesen Erlaß?

Bisher wird eine Kassabuch mit Bestandsverrechnung geführt.
Das Problem ist, dass der Klient es einfach nicht schafft, dieses ohne Kassa-Minus zu schreiben.

Wareneingangsbuch wird keines geschrieben.
Die meisten Wareneinkäufe bezahlt der Klient über die Bank.

Für Eure Meinungen wäre ich sehr dankbar.

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  Vereitelung einer beruflichen Beförderung durch Vorarbeitgeber - Schadenersatz
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 13.02.2020, 08:32 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Vereitelung einer beruflichen Beförderung durch Vorarbeitgeber - Schadenersatz

 
 
Sachverhalt:
·        Nachdem ein Angestellter gekündigt hatte und dem Dienstgeber zur Kenntnis gelangte, wo dieser denn nun „anheuern“ würde, sandte er dem Angestellten ein Schreiben, worin er ihn ausdrücklich auf seine nachvertraglichen Pflichten hinwies und übermittelte dieses Schreiben auch an die Muttergesellschaft seines künftigen Arbeitgebers.
·        Das Dienstverhältnis zu seinem neuen Dienstgeber war begründet und es stand auch die Bestellung zum Geschäftsführer „im Raum“, aus der dann aber nichts wurde.
·        Der Angestellte machte seinen ehemaligen Arbeitgeber dafür verantwortlich und forderte von diesem Schadenersatz dafür, dass er ihn an seinem Fortkommen hinderte.
·        Er selber unterlag keinem Konkurrenzverbot und es konnte auch nicht festgestellt werden, dass er seine Geheimhaltungspflichten verletzt hätte.
 
So entschied der OGH:
 
Der OGH gab dem Schadenersatzbegehren – dessen Höhe noch im Laufe des weiteren Verfahrens festgelegt werden muss – dem Grunde nach statt und begründete dies im Wesentlichen damit, dass der Dienstgeber seine Fürsorgepflicht verletzt hatte, die über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinaus Bestand hatte.

Eine detaillierte Darstellung und Analyse gibt es in der nächsten Ausgabe der WIKU-Personal aktuell (WPA), Ausgabe Nr. 3/2020.

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  Amazon
Geschrieben von: Walpurga Wendl - 12.02.2020, 16:47 - Forum: Steuern - Antworten (8)

Klient (VSt-Abzugsberechtigt) bestellt gerne bei Amazon, gibt aber seine UID-Nummer nicht an (trotz mehrmaliger Empfehlung meinerseits ein Amazon-Business-Konto anzulegen).

Jetzt habe ich wieder einige Rechnungen vorliegen, wo ich eure Meinung zur richtigen Verbuchung benötige:

Fall 1:
Chinesische Firma tritt mit deutscher UID-Nummer auf und verrechnet 19 % USt (wegen fehlender UID-Nummer meines Klienten). Ich buche den Nettobetrag als IG-Erwerb und die verrechnete deutsche Ust als Schadensfall. Korrekt?

Fall 2:
Amazon Luxemburg tritt mit österreichischer UID-Nummer auf und verrechnet 20 % USt. Werden hier die 20 % USt auch zum Schadensfall oder kann man diese als Vorsteuer in Abzug bringen?

Fall 3:
Chinesische Firma ohne Angabe einer UID-Nummer. Es wird nur ein Gesamtpreis von EUR 16,59 verrechnet. Wird dieser Betrag als Aufwand aus Drittland verbucht, ohne Abgaben, EUSt, etc. (unter EUR 22,00)?

Fall 4:
Gleich wie Fall 3, nur handelt es sich um einen Betrag von EUR 32,98

Fall 5:
Deutsche Firma tritt mit deutscher UID-Nummer auf, verrechnet aber einen USt-Satz von 20 %. Wie gehe ich hier vor, ist der STeuersatz korrekt?

Fall 6:
Auf der Rechnung ist überhaupt kein Hinweis wer der Lieferant ist. Es fehlt daher ein wesentliches Rechnungsmerkmal. Eine UID-Nummer wurde angegeben, diese ist auch gültig und bei Kontrolle über Finanz-Online wurde eine chinesische Firma ausgeworfen. Sind somit die Rechnungsmerkmale erfüllt?

Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl

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  KZ 62 in UVA
Geschrieben von: Muck Manuela - 12.02.2020, 11:29 - Forum: Steuern - Keine Antworten

Liebes  Forum,
ich bräuchte eure Hilfe, und zwar was ist unter der KZ 062 (davon nicht abzugsfähig gemäß §12 Abs.3 iVm. Abs.4 und 5) einzutragen.
Konkret wurde eine Beteiligung einer Personengesellschaft veräußert und die darauf direkt zuordbaren VSt der Eingangsrechnungen muss rückwirckend korrigiert werden. Wo wird diese VSt-Berichtigung eizutragen - ich hätte gesagt in KZ063?
Danke

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  Praxisfrage des Tages: Erstmalige Ausstellung einer e-card ab 1.1.2020 und die Rolle
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 11.02.2020, 20:32 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Praxisfrage des Tages: Erstmalige Ausstellung einer e-card ab 1.1.2020 und die Rolle des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin

In Verbindung mit der erstmaligen e-card-Ausstellung ab 1.1.2020 wurde ich zuletzt mit zwei Aussagen konfrontiert:

1. Der Dienstgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein Informationsblatt des Dachverbandes betreffend Erfordernis der Bildbeibringung auszuhändigen.

2. Bringt der bzw. die Arbeitnehmer/in nicht binnen drei Monaten das Foto zur Registrierstelle, dann besteht kein Versicherungsschutz.

Lesen Sie hier, was ich dazu in Erfahrung bringen konnte:

https://www.xing.com/communities/posts/p...1018494746

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  Zusatzbeitrag für Angehörige - Info zur Beitragsvorschreibung für Jänner 2020
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 11.02.2020, 19:52 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Zusatzbeitrag für Angehörige - Info zur Beitragsvorschreibung für Jänner 2020

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...007.856651

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  Begünstigte Studentenversicherung - Überschreitung der Studiendauer
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 11.02.2020, 19:35 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Quelle: ÖGK-Newsletter Nr. 02/2020


https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...007.831293

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  Veranstaltung geschäftsjahrübergreifend
Geschrieben von: Anna_1160 - 11.02.2020, 10:03 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (4)

Hallo,
wir werden zu Geschäftsjahresende ein Symposium veranstalten, das genau am 31.12+1.1. stattfindet, mit relevanten Kosten.
Stellt es ein Problem dar, alle Kosten in das aktuelle Jahr zu buchen? Bitte um eure Meinung dazu, danke!

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  WIKUS digitaler Lohnverrechnungskurs nun auf dem "Woman-Campus" im Einsatz
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 10.02.2020, 18:50 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

WIKUS digitaler Lohnverrechnungskurs nun auf dem "Woman-Campus" im Einsatz

https://womancampus.at/produkt/lehrgang-...rrechnung/

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