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| KFZ-Sachbezug |
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Geschrieben von: Walpurga Wendl - 20.11.2020, 08:57 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Liebe Forumsteilnehmer, ich brauche eure Meinung zum folgenden Fall:
Mercedes-Benz V-Klasse BusinessVan, 2 Sitzreihen (= 5 Sitzplätze), Trennwand zum Laderaum, die Fenster des Laderaumes sind verblecht, im Laderaum befindet sich keinerlei Einrichtung.
Würdet ihr hier eine Sachbezug ansetzen?
Meine Antwort auf diese Frage habe ich schon, würde aber auch gerne eure Meinungen dazu hören.
Dann habe ich auch gleich noch eine buchhaltärische Frage:
Das Auto fällt in die Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse (und zwar als Kleinbus). Habe ich das richtig verstanden, dass bei diesem Kleinbus dann keine Angemessenheitsgrenze gilt und die Vorsteuer von allen Aufwendungen (Leasingraten, Reparaturen, Reifen, Diesel, etc.) in voller Höhe abgezogen werden kann. Die Anschaffungskosten belaufen sich netto auf 58.795,00.
Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl
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| Kollektivvertragsabschluss Bewachungsgewerbe per 1.1.2021 mit verpflichtender Coronap |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.11.2020, 15:46 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Kollektivvertragsabschluss Bewachungsgewerbe per 1.1.2021 mit verpflichtender Coronaprämie noch für 2020
Der KV-Abschluss tritt – mit Ausnahme der Vereinbarung zur Corona-Prämie (Punkt 3. des Protokolls), die ab sofort in Kraft tritt - mit 1. Jänner 2021 in Kraft und hat eine Geltungsdauer von 6 Monaten.
Die KV-Mindestlohne steigen ab 1.1.2021 um durchschnittlich 1,55%
Corona-Prämie: Ab sofort gilt, dass alle Wachorganen, die im November dem Unternehmen angehören, bis spätestens 31. Dezember 2020 eine einmalige Corona-Prämie (steuer- und abgabenfrei) erhalten, deren Höhe sich nach der Dauer ihrer Tätigkeit während der COVID-19-Krise 2020 richtet. Die genaue Höhe ist im KV-Abschlussprotokoll unter Punkt 3. festgelegt. Vom Unternehmen freiwillig bezahlte Prämien im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sind auf die gegenständliche Corona-Prämie anzurechnen.
Die Evaluierung der im letzten Jahr eingeführten Schlichtungsverfahren in § 9 KV BG soll im Frühjahr 2022 stattfinden.
Weiters wurde zwischen den Sozialpartnern die Einrichtung einer Strategiearbeitsgruppe vereinbart, die sich mit mittel- und langfristigen Perspektiven und Strategien in der Bewachungsbranche, insbesondere zu folgenden wichtigen Branchenthemen beschäftigen wird: saisonalen Beschäftigungsschwankungen, Ausbildung, Lohn und Lohnbestandteile, Digitalisierung, KV-Rahmenbedingungen, Auftragslage, Imagepflege).
Im ersten Quartal 2021 wird die erste Sitzung zum Thema „saisonale Beschäftigung“ stattfinden. Ziel ist es, bis zum Inkrafttreten der neuen Kündigungsfristen am 1.7.2021 einen für die Arbeitgeber verträglichen Weg der Gestaltung der Kündigungsfristen zu finden.
Zum KV-Abschlussprotokoll geht es hier:
https://newsletter.wko.at/Media/db8ee44e...tokoll.pdf
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| Fruchtgenußrecht |
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Geschrieben von: bernadette - 19.11.2020, 12:58 - Forum: Diverses
- Antworten (3)
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Liebe Kollegen,
gem. § § 509 ff ABGB kann auch eine jurist. Person Fruchtnießer sein. Kann man demnach als natürl. Person auch an eine GmbH ein Fruchtgenußrecht übertragen? Es geht um Mieteinkünfte, die ein Geschäftsführer an seine GmbH übertragen möchte.
Weiß das jemand?
LG Bernadette
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| Pensionist mit deutscher Altersprension |
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Geschrieben von: silhu - 19.11.2020, 11:32 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Guten Tag, ein Pensionist (Wohnsitz AT) hat seine Arbeitnehmerveranlagung abgegeben. Das Finanzamt hat die Unterlagen für die deutsche Alterspension nachgefordert. Er bekommt von der deutschen Rentenversicherung eine Alterspension von nur EUR 2000,- welche er auch in D versteuert (Vorschreibung vom FA Neubrandenburg). In folge hat das Finanzamt die Einkommensteuer neu festgesetzt. Lt diesem Bescheid müsste er die EUR 2000,- nach Tarif in AT besteuern und hat jetzt eine Nachforderung von beinahe 500 Euro.
Hier müsste doch das Doppelbesteuerungsabkommen greifen? Hat das FA einen Fehler bei der Bescheiderstellung gemacht? Das Finanzamt hat die 2000 Euro im Feld 359 eingetragen. Danke VG Silvia
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| Software Update - Möglichkeit zur Aktivierung? |
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Geschrieben von: ReinholdH - 18.11.2020, 17:08 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Sg. Forums-User,
Folgender Sachverhalt in unserer Firma:
Der Zutritt zum Werksgelände und den Gebäuden erfolgt über Zutrittskarte. Die dafür verwendete Softwareversion wird seitens Hersteller nicht mehr gewartet und ist nur bis Windows7 zu betreiben. Jetzt wird diese Software auf die neueste Version geupdatet, sodass diese Software auch mit Windows10 kompatibel ist. Wie bei jedem Update enthält die Software natürlich auch zusätzliche Funktionen.
Für die Anschaffung wurde mir ein Investitionsantrag vorgelegt - diesen habe ich vorerst aufgrund einer unzureichenden Beschreibung mit dem Vermerk, Softwareupdates in den laufenden Aufwand zu buchen, abgelehnt. Die anfordernde Stelle möchte dies aber unbedingt über Investition abwickeln.
Bitte um Informationen aus der Praxis, wie damit umgegangen wird.
mfg
Reinhold Harler
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