Jour fixe Personalverrechnung 2020 mit Wilhelm Kurzböck– der erste Durchgang 2020
NACH den „Neuerungen 2020 “ bedeutet VOR dem nächsten „Jour fixe“ bzw. „Jour fixe für dahoam“.
Ich stecke bereits mitten in den Vorbereitungen für den nächsten Durchgang, welcher die Themen des ersten Quartals 2020 zum Inhalt hat, und ich kann Ihnen verraten, dass wieder jede Menge spannende Fragen auf der Agenda stehen. Sie erfahren hier die Neuerungen „aus erster Hand“, bedingt dadurch, dass ich immer stärker in Gesetzesbegutachtungen bzw. in legistische Korrekturstrategien von Problemfeldern der Personalverrechnung eingebunden bin. Wir besprechen unter anderem folgende Themen:
1. Tipps zur optimalen Bewältigung des neuen Kontrollsechstels: Die Finanzverwaltung hat den Frage-Antworten-Katalog, den ich gemeinsam mit ihr aus meinen Fragen sowie aus Fragen der Softwarehersteller heraus erstellt habe, zum Erlass aufgewertet. Wir besprechen hier den letzten Stand.
2. Der neue Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass: welche „versteckten“ Neuerungen bietet der Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass für die Zeit ab 1.1.2020 (zB für die Anwendung der „Formel 7“, für die Abrechnung sonstiger Bezüge nach § 67 EStG 1988).
3. Entwurf zur Änderung des Berufsausbildungsgesetzes: welche Änderungen kommen voraussichtlich betreffend die Abrechnung von Lehrlingen auf die Personalverrechnung zu?
4. Aktuelle OGH-Entscheidungen zum Thema Arbeitszeit:
· eine ausführliche Analyse der neuen „Hammer-Entscheidung“ zur Frage der Kollision kollektivvertraglicher 10-Tages-Stunden-Begrenzungen der Normalarbeitszeit mit der gesetzlichen Möglichkeit zur Schaffung eines 12-Normalstundentages,
· OGH zur Kappung von Gleitzeitguthaben am Ende der Gleitzeitperiode è Lohndumping-alarm!
· OGH zur Zulässigkeit, die Einteilung der Ruhepausen komplett arbeitnehmerseitig zu bestimmen, jedoch in Abstimmung mit Abläufen und Arbeitskollegen.
5. Aktuelle OGH-Entscheidung zur Karenzteilung:
· worauf sollte man nach jüngster Judikatur bei Karenzteilungen ganz besonders acht geben, damit aus Arbeitnehmersicht nicht der Kündigungs- und Entlassungsschutz verloren geht?
6. Der Corona-Virus in der Personalverrechnung:
· was bewirkt es in der Personalverrechnung, wenn Arbeitnehmer/innen wegen anzeigepflichtiger ansteckender Krankheiten nicht zum Dienst erscheinen dürfen?
7. Neue Papamonatsfalle-Entscheidung des OGH:
· Kind krank und im Spital, Vater auch krank und daheim. Was bedeutet dies derzeit für den Familienzeitbonus und für den Papamonat?
8. Aktuelle Judikatur zur Frage der Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage im Zuge der Auszahlung von nicht ausgeglichenen Zeitguthaben aus einer Durchrechnung
· warum muss (bzw. darf) in derartigen Fällen keine Aufrollung durchgeführt werden?
9. Eine brandaktuelle EuGH-Entscheidung stellt unser KV-Entlohnungsschemawesen völlig auf den Kopf
· was kann es bedeuten, wenn Kollektivverträge nur zeitlich beschränkte oder gar keine Vordienstzeitenanrechnung für Einstufungen regeln?
10. Aktuelle und unangenehme Entwicklungen bei der Kollisionsfrage „kollektivvertragliche Dienstfreistellung am 24.12. sowie 31.12.“ mit Krankenstand
11. Golden „handshakes“, Vergleiche, Abgangsentschädigungen in der Personalverrechnung, ausführlich für die Praxis aufbereitet, aus Anlass eines ganz aktuellen Judikats
12. Die Rolle des Dienstgebers bei der erstmaligen Ausstellung von neuen e-cards (mit Fotos).
Webinar-Reihe „Jour fixe für dahoam“ und „Jour fixe für dahoam“ auf d`Nocht
Wenn Sie an der Webinar-Vortragsreihe „Jour fixe für dahoam“ bzw. „Jour fixe für dahoam auf d`Nocht“ teilnehmen möchten, so freue ich mich zu folgenden Terminen auf Sie:
24. März 2020 von 18 Uhr 30 bis 20 Uhr oder
26. März 2020 von 9 bis 11 Uhr
Für die Teilnahme an der Einzelveranstaltung stellen wir den Betrag von € 120,00 (inklusive 20 % Umsatzsteuer) je Teilnehmer/in in Rechnung (kein Abo).
Über Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at.
Kurz vor der Veranstaltung erhalten Sie eine e-mail mit den ausführlichen Arbeitsunterlagen sowie den Folienhandzetteln und dem Teilnahmelink. Mit dabei ist eine ausführliche Beschreibung für den sehr einfachen Vorgang des Teilnehmens.
Kurze Zeit nach der Veranstaltung erhalten Sie die Rechnung per e-mail sowie - für den Fall der Teilnahme - im Nachhinein eine Teilnahmebestätigung.
Weiters erhalten Sie – und das macht diese Veranstaltung so besonders – den Aufnahmelink dieser Veranstaltung zugesandt, sodass Sie sich das Gehörte öfter anhören können. Dieser Link wird für knapp 2 Jahre, gerechnet aber dem Datum der Veranstaltung, gültig sein.
Sie können aber auch sehr gerne – zum selben Preis (wie oben) – nur den Aufnahmelink ohne Teilnahme erwerben. In diesem Fall dürfen wir Ihnen aber leider keine Teilnahmebestätigung ausstellen.
Für fachliche Verständnisfragen, die aus dem Gehörten heraus resultieren, stehe ich Ihnen, egal, ob Sie teilgenommen haben oder ohne Teilnahme den Link erworben haben, gerne per e-mail zur Verfügung. Während des Webinares können auch über die Chatfunktion des Konferenzprogramms Fragen an mich gerichtet werden.
NEU: Jour fixe – Personalverrechnung für Praktiker/innen mit dem Seminarveranstalter und Softwareunternehmen „Schweighofer“
Wer mich persönlich auf einer Veranstaltung treffen möchte, der kann dies nun ganz neu mit meinem Softwarepartner Schweighofer bewerkstelligen. Sie müssen dazu nicht Anwender/in der Schweighofer-Lohnprogramme sein. Die oben dargestellten Inhalte referiere ich
am 15. April 2020 von 9 bis 12 Uhr 30 in Tumeltsham in Oberösterreich sowie
am 16. April 2020 von 9 bis 12 Uhr 30 in Wien
Beachten Sie bitte, dass ich gemeinsam mit dem Softwarehaus und Veranstalter Schweighofer insgesamt 3 mal je Austragungsort während eines Kalenderjahres eine Jour-fixe-Veranstaltung durchführe (jede Terminreihe hat natürlich andere Themen, sprich: aktuellere Themen) und dass diese Termine im Abo gebucht werden. Wollen Sie zB am 15. April 2020 in Tumeltsham dabei sein, so geht dies im Dreier-Pack mit den übrigen „Tumeltsham-Terminen“ des Jahres 2020, das sind der 1. Juli 2020 sowie der 2. Oktober 2020 zum Vorteilspreis von insgesamt € 599,00 je Teilnehmer/in.
Weitere Infos dazu erhalten Sie hier.
P. S.: Im Jahr 2021 nehmen wir Graz als Austragungsort dazu.
Jour fixe – Personalverrechnung mit Wilhelm Kurzböck für den Seminarveranstalter ARS – Akademie für Recht und Steuern
Ebenfalls im Abo kann man meine Jour fixe Veranstaltungen buchen, die ich gemeinsam mit dem Seminarveranstalter ARS (Akademie für Recht und Steuern) in den Städten Wien (erste Terminreihe 2020: 23.3.2020), Linz (erste Terminreihe: 25.3.2020) und Salzburg (erste Terminreihe: 20.3.2020) abhalte. In dieser ersten Terminreihe werden die oben angeführten Themen besprochen.
Jede Veranstaltung beginnt ab 8 Uhr 30 mit einem Frühstück, das bis 9 Uhr konsumiert werden kann. Der Vortrag selber dauert – jeweils unterbrochen durch eine 20minütige Pause – dann bis 12 Uhr 30. Insgesamt findet in jeder Stadt je Quartal eine Veranstaltung statt.
Weitere Infos und Buchungsmöglichkeiten dazu finden Sie hier.
https://www.ars.at/article/personalverre...2eb071a629
|