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  Altersteilzeit
Geschrieben von: Berni99 - 07.04.2020, 20:00 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Hallo liebe Forumteilnehmer,
habe kurze Frage betreffend Altersteilzeit für Teilzeitangestellte:

Teilzeitangestellte Normalarbeitszeit 25 h
machte in der Vergangenheit - im Beobachtungszeitraum von 12 Monaten - 
die ersten 3 Monate keine Mehrarbeitsstunden 
die restlichen 9 Monate ca. 20 Stunden im Monat - 

Mit der Angestellten wurde eine Blockaltersteilzeit vereinbart - wieviele Stunden muss sie nun tatsächlich
monatlich arbeiten ??   
25 h  - oder 25h und aliquote Mehrarbeitsstunden (20*9=180 /12 = 15/Std. zusätzlich im Monat ??)

Bei Vollangestellten mit Altersteilzeit, darf die Ableistung der Überstunden nicht verlangt werden, ist dies bei Mehrstunden ebenso ??
In die Berechnung des 12 Monats-Schnittes werden diese ja auch dem Arbeitsamt gemeldet??

Bin ich richtig in der Annahme, hätte der Unternehmer mit der Angestellten bereits  vor der  beabsichtigten Blockarbeitsteilzeit die 
Arbeitszeit hinauf gesetzt, müsste die Dienstnehmerin mehr Stunden leisten ?? Der Lohnausgleich vom Arbeitsamt würde dafür geringer ausfallen !?

Danke
Huh Huh

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  Urlaubsverbrauch vor Kurzarbeit
Geschrieben von: Manuela - 07.04.2020, 10:49 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (4)

Sehr geehrte Forumsmitglieder,

ein Frage zur Kurzarbeit:
Mitarbeiter*innen, die noch Urlaubsanspruch aus vorangegangenen Urlaubsjahren haben, sollen diesen tunlichst vor Antritt der Kurzarbeit verbrauchen.
Was kann als Dienstgeber unternommen werden, wenn die Mitarbeiter*innen sich weigern Urlaub zu verbrauchen?
Nach wie vor kann der Urlaub ja nicht einseitig vom Dienstgeber angeordnet werden, oder?
Gibt es dazu von anderen Erfahrungen? Was wurde bei euch unternommen?
lG, Manuela

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  AMS-Kurzarbeitsbeihilfenrechner bei Lehrlingen
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 06.04.2020, 21:01 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Betätigt man den AMS-Kurzarbeits-Beihilfenrechner, so erhält man dieselbe Höhe einer Beihilfe ausgeworfen, egal, ob man den Rechner auf "Lehrling" einstellt oder nicht.

Hier wurde mehrfach die Frage aufgeworfen, ob der Rechner falsch rechnet oder man selber einen anderen Bezug eingeben sollte (ev. einen eingekürzten).

Die Antwort der Bundesgeschäftsstelle des AMS heute dazu lautet:


Nein, es gibt keine falsche Berechnung. Der Betrieb bekommt den gleichen Pauschalsatz, egal ob Lehrling oder nicht, aber der Betrieb bekommt anteilig eine höhere Beihilfe von uns, weil der Betrieb bei einem Lehrling weniger SV zu zahlen hat. Außerdem erlauben wir bei Lehrlingen auch ein Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze.

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  KUA Zeitaufzeichnung AMS
Geschrieben von: Christa Lang - 06.04.2020, 14:44 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Hallo,

Firma Kurzarbeit 90%, 10% Arbeitszeit, rückwirkend ab 01.03.2020
Ausfallstunden 150,04
die Mitarbeiter haben in den ersten 2 März Wochen schon die volle Zeit gearbeitet, der Betrieb ist geschlossen.
Muss ich für die Zeitaufzeichnung März die tatsächlich angefallenen Ausfallstunden nehmen oder für jedes Monat 150,04?

Vielen Dank

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Shocked Krankenstand Kurzarbeit
Geschrieben von: Daniel - 06.04.2020, 14:15 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (5)

Hallo Kollegen

zur Absicherung

Weidereinstieg Dienstnehmer nach Winterpause am 02.03.2020
beantragte Kurzarbeit rückwirkend ab 01.03.2020 - Zusage durch AMS vorhanden Kurzarbeit von 01.03. bis zum 31.05.
am ersten Tag hat der Dienstnehmer mit der Kreissäge gearbeitet - Krankenstand bis 31.03. - blöd gelaufen

also ist der März doch normal abzurechnen, da der Krankenstand ja vom Dienstnehmer getragen werden muss
also keine Ausfallstunden korrekt?!

danke für Eure Rat

schöne grüße
daniel

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  KV metallverarbeitendes Gewerbe Arbeiter
Geschrieben von: Walpurga Wendl - 06.04.2020, 07:49 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (3)

Im oben genannten KV gibt es neben den 50 %- und 100 %-Überstundenzuschlag auch einen Zuschlag von 75 %.

Gehört dieser Zuschlag im § 68/2 oder §68/1 EStG abgerechnet?

Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl

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  OFFLINE-Zeit: den nächsten Kurzböck-Support gibt es wieder ab dem Ende meines Task-Fo
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 05.04.2020, 10:27 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

OFFLINE-Zeit: den nächsten Kurzböck-Support gibt es wieder ab dem Ende meines Task-Force-Einsatzes! Wichtige Hinweise für die Forumsnutzung in den nächsten Wochen!

Liebe User/innen des BÖB-Forums!

In der Karwoche wäre ich ohnedies in einer OFFLINE-Zeit gewesen (OFFLINE = Sie können sehr gerne hier posten, um sich fachlich gegenseitig auszutauschen, die Fragen bleiben allerdings von meiner Seite aus definitiv unbeantwortet).

Allerdings war ursprünglich der Plan, dass ich mich in der Karwoche ein wenig erhole: das Gegenteil ist der Fall, da die Task-Force in dieser Woche in die heiße Phase eintaucht. Somit habe ich leider gar keine Zeit, um hier fachlich wirken zu können.

Solange mein Einsatz in der Taskforce rund um die Uhr gefordert ist, werde ich hier im BÖB-Forum vorläufig keine Fragen beantworten können (wie gesagt: deckt sich ohnedies mit meiner jährlichen und auch für heuer geplanten Oster-OFFLINE-Zeit).

Ich melde mich verlässlich wieder zurück, sobald der Task-Force-Einsatz beendet ist oder zumindest nicht mehr ein Schaffen rund um die Uhr erfordert. Ich erwarte selber meine Rückkehr hier im Forum ab dem 14. April 2020. Ich denke, dass ich in den letzten 3 Wochen hier (wie allgemein seit dem Jahr 2001) mein Bestes gegeben habe.

Während der Karwoche halte ich Sie aber verlässlich im "Newsbereich" dieses Forums über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden. Ich muss hier nur meine Supportzeiten vorübergehend auf NULL stellen.

Ab meiner Rückkehr hier im Forum plane ich, die Pforten hier für alle auskunftstechnisch wieder zu öffnen. Ich werde bis einschließlich 30. April 2020 nicht nach OFFLINE-Tagen oder Abozugehörigkeit unterscheiden und mich bemühen, wieder - so wie in den letzten 3 Wochen - wieder alle auskunftstechnisch zu bedienen.

Ab dem 1. Mai 2020 wird hier im Forum dann wieder der "Normalbetrieb" Einzug halten. Das bedeutet:

1. Sie können sich jederzeit hier gegenseitig fachlich austauschen.

2. Ich beantworte dann wieder nur Fragen, die an ONLINE-Tagen hier gestellt werden (ONLINE-Tage = Montag bis Donnerstag, sofern kein Feiertag bzw. keine von mir hier gesondert angekündigte Ausfallszeit vorliegt) und zwar 3 Fragen pro Tag für Abo-Classic-Kund/innen (nicht pro Abo-Classic-Kund/innen, sondern insgesamt 3) sowie Fragen von Premium-Abo-Kund/innen. Achten Sie somit ab 1.5.2020 bitte darauf, dass Sie hier mit jener e-mail-Adresse registriert sind, an welche der Versand des Magazines WIKU-Personal aktuell erfolgt, wenn Sie meinen persönlichen Support nützen wollen. Ich mache ausnahmslos bei jedem Posting (ab 1.5.2020) wieder den Abo- und ONLINE-Tage-Check. Was dann im Posting selber steht, lese ich, wenn der Check fehlschlägt nicht, ich gebe aber den Hinweis, dass der Abo- oder ONLINE-Tage-check fehlgeschlagen hat.

3. Nützen Sie bitte auch die Suchmaschine dieses Forums oder lesen Sie auch immer die Newseinträge bzw. Blogeinträge der letzten Tage. Die Fragen wiederholen sich ganz massiv.

4. Ich bewältige den Ansturm der fachlichen Fragen hier seit dem Jahr 2001 praktisch im Alleingang. Daher braucht es ein wenig Struktur, damit hier fachlich etwas weitergeht und ich nicht untergehe.


Team WIKU wünscht Ihnen und Ihren Familien trotz der widrigen Umstände ein schönes Osterfest und bleiben Sie gesund.

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  Kurzarbeit - Sozialpartnervereinbarung, KUA Begehren
Geschrieben von: Andrea2001 - 04.04.2020, 19:49 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Lieber Herr Kurzböck,

wir vereinbaren Kurzarbeit mit 1.4.2020 und es haben sich folgende Fragen ergeben:

1) Mitarbeiter haben Dienstverhältnis nach dem 1.3.2020 aber vor dem 1.4.2020 begonnen und sind somit noch kein Monat da
2) Mitarbeiter haben erst nach dem 1.4.2020 ein Dienstverhältnis begonnen

und beide Gruppen sollen auch in die Kurzarbeit miteinbezogen werden.

Wie sollen die Sozialpartnervereinbarung und Begehren ausgefüllt werden?

zu Gruppe 1 - Mitarbeiter die schon da waren am 1.4.2020:
Aufnahme in die Sozialpartervereinbarung? wenn ja mit Ausfallstunden nach Erreichen der 1-Monatsfrist. Wenn nein wie ist dann die Angabe des Beschäftigungsstandes und der Ausfallstunden anzuführen, ist in der weiteren Sozialpartnervereinbarung die Unterschrift von allen oder nur mehr des hinzukommenden Mitarbeiters anzuführen?
Aufnahme ins KUA-Begehren sofort unter Berücksichtigung der Ausfallstunden ab Erreichen der Monatsfrist oder zusätzliches Begehren unter Angabe im Formular "Begehren um Änderung...." sind hier alle Mitarbeiter anzuführen und Ausfallstunden aller Mitarbeiter oder nur der Mitarbeiter die hinzukommen.

zu Gruppe 2 -wie sind die zusätzlichen Vereinbarungen und Begehren hinsichtlich Beschäftigungsstand und Ausfallstunden auszufüllen bzw. Unterschriften aller Mitarbeiter oder nur der hinzukommenden Mitarbeiter? im Formular "Begehren um Änderung..." ankreuzen.

Noch eine weitere Frage hinsichtlich Monatsfrist - wir haben Mitarbeiter die "stempeln" waren und schon viele Jahre bei uns im Betrieb tätig sind und mit 1.5.2020 wieder angestellt werden würden. Können diese Mitarbeiter dann erst ab 1.6.2020 in die KUA einbezogen werden. Ich weiß diese Frage wurde schon mal an Sie gestellt, wollte nur wissen ob es hier schon eine Klärung - Entschärfung gibt.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen

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  Kurzarbeit-Aufrollung & Lohnpfändung
Geschrieben von: Doris - 04.04.2020, 17:24 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Geschätztes Forum!

Da aufgrund der Kurzarbeit zum jetzigen Zeitpunkt keine korrekte März-Abrechnung gemacht werden kann, wird der März in den überwiegenden Fällen "normal" abgerechnet und im April aufgerollt.

Wenn nun aber bei einem DN eine Lohnpfändung läuft, wird bei einer "normalen" März-Abrechnung zuviel gepfändet, der Gläubiger wird dieses "Zuviel" aufgrund der Aufrollung wohl nicht zurück bezahlen....

Wie soll man hier am besten vorgehen?

Herzlichen Dank!

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  Kurzarbeitsbegehren: alle Anträge bitte ausschließlich beim AMS einbringen
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 04.04.2020, 10:08 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Die Gewerkschaft bat mich, an dieser Stelle den Hinweis zu geben, dass sämtliche Begehren und Anträge in Bezug auf die Kurzarbeit beim AMS einzubringen sind und nicht bei ÖGB und WK.


Insoweit wurden nun Abläufe ganz aktuell umgestellt.

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