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  Immo-ESt Verlassenschaft:
Geschrieben von: ERJ - 11.11.2019, 15:55 - Forum: Steuern - Antworten (7)

Im Zuge einer Verlassenschaft muss das Haus (Neuvermögen) des Erblassers verkauft werden um die Schulden zu decken. Für das danach verbleibende Vermögen gibt es 3 Erben.
Das Gebäude wurde vom Erblasser selbst errichtet. Im Nachlass sind keinerlei Aufzeichungen zu finden um die AK zu ermitteln.
Wie wird in so einem Fall die Immo-Est berechnet? Veräußerungserlös = Veräßerungsgewinn ist es ja hoffentlich nicht.

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  Keine Einbeziehung von regelmäßig geleisteten Überstunden in die UEL am Saisonende
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 11.11.2019, 08:09 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Einbeziehung oder Nichteinbeziehung von zuvor regelmäßig geleisteten Überstunden in die Berechnung der Urlaubsersatzleistung am Ende einer Saisonbefristung

 
BvWG L521 2103481-1 vom 23. August 2019
§ 6 UrlG,
§ 10 UrlG
Generalkollektivvertrag zur Berechnung des Urlaubsengelts
 
 
Sachverhalt:
Ein Arbeitgeber in der Saisongastronomie gewährte den Arbeitnehmer/innen monatlich einen fixen Betrag zur Abgeltung einerseits von zu leistenden Überstunden sowie von zu leistender Feiertagsarbeit.
 
Rechtzeitig vor dem Ende der Saison widerief der Arbeitgeber diese gesondert vereinbarte Zahlung (es war ein Widerrufsvorbehalt vereinbart worden).
 
Fraglich war, ob diese regelmäßig gewährten Entgelte in die Berechnung der Urlaubsersatzleistung einzubeziehen waren oder nicht.
 
Die prüfende Salzburger Gebietskrankenkasse strengte aus diesem Grund eine Beitragsnachverrechnung an, die nun im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht bekämpft wurde.
 
So entschied das Bundesverwaltungsgerichts:
 
1.    Für die Urlaubsersatzleistung gilt ebenfalls das Lohnausfallsprinzip, da die Ersatzleistung an die Stelle des ausständigen Urlaubsentgelts tritt.
2.    Die Ersatzleistung entspricht der Höhe nach dem Urlaubsentgelt, das dem Arbeitnehmer gebührt hätte, wenn er im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses seinen Urlaub angetreten hätte, wobei sich die Berechnung des Urlaubsentgelts nach § 6 UrlG richtet.
3.    Aufgrund der Ermächtigung in § 6 Abs. 5 UrlG wurde der Generalkollektivvertrag über den Begriff des Entgelts gemäß § 6 Urlaubsgesetz zwischen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft und dem österreichischen Gewerkschaftsbund abgeschlossenen. Der Generalkollektivvertrag regelt demgemäß den Entgeltbegriff, wobei sowohl eine günstigere als auch eine nachteiligere als die gesetzliche Regelung zulässigerweise getroffen werden darf.
4.    Nach diesem Generalkollektivvertrag (§ 2 Abs. 2 letzter Satz) sind regelmäßig geleistete Überstunden (u. a. auch Überstundenpauschalien) dann nicht in die Berechnung des Urlaubsentgelts einzubeziehen, wenn die zuvor regelmäßig geleisteten Überstunden infolge einer wesentlichen Änderung des Arbeitsanfalls (zB wegen Saisonende oder Auslaufens eines Auftrages) nicht oder nur in geringerem Ausmaß zu leisten gewesen wären (OGH 18.05.1998, 8 ObA 407/97d).
5.    Entscheidend ist somit, welche Arbeitszeit während der Urlaubsdauer ausgefallen wäre und welches Entgelt für diese Arbeitszeit gebührt hätte. Dies gilt sinngemäß für die Berechnung einer Urlaubsersatzleistung.
6.    Hätte ein in einem Saisonbetrieb beschäftigter Arbeitnehmer im weiteren (hypothetischen = nach Austritt angenommenem) Beschäftigungsverlauf weder Überstundenentgelte noch Feiertagsarbeit geleistet, so waren diese Entgelte, obwohl sie vor dem Austritt regelmäßig angefallen waren, NICHT in die Berechnung der Urlaubsersatzleistung einzubeziehen. Dies traf im hier zu beurteilenden Fall bei jenen Arbeitnehmer/innen zu, bei denen das Arbeitsverhältnis durch Zeitablauf endete (entweder noch vor dem Saisonende, da die Dienstverhältnisse „zeitlich gestaffelt“ in Richtung Saisonende ausliefen oder zum Saisonende).
7.    Wurde hingegen das Arbeitsverhältnis eines befristet beschäftigten Arbeitnehmers bzw. einer befristet beschäftigten Arbeitnehmerin vorzeitig beendet (zB durch Kündigung oder einvernehmliche Auflösung), so kann nicht gesagt werden, dass eine wesentliche Änderung des Arbeitsanfalles vorlag und sind daher die davor regelmäßig geleisteten Überstunden sowie die regelmäßig gewährten Feiertagsarbeitsentgelte in die Berechnung der Urlaubsersatzleistung einzubeziehen.

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  WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 18/2019 - die Begleitvideos
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 10.11.2019, 20:22 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Die WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 18/2019 wird am 11. November 2019 versandt werden.
Heute bereits können Sie - wenn Sie wollen - die Begleitvideos zu dieser sehr umfangreichen Ausgabe ansehen.

Das frei zugängliche Video:
https://vimeo.com/372207984
[/url]
Das Video für Premium-Abonnent/innen mit ausführlichen Erklärungen zur Neubewertung von KFZ-Sachbezügen, zur Kontrollsechstelberechnung, zu den zu erwartenden Änderungen beim Thema "Lohndumping":

https://vimeo.com/372213708

Informationen zum Abo des Lohnverrechnungsmagazines WIKU-Personal aktuell:


[url=http://wikutraining.at/seitenwiku/personalaktuellstart.html]http://wikutraining.at/seitenwiku/personalaktuellstart.html

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  WIKU-PV-Akademie am BFI Graz - wir starten ab 10. Jänner 2020
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 10.11.2019, 16:04 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

WIKU-PV-Akademie am BFI Graz  - wir starten ab 10. Jänner 2020

Wer noch die letzte Chance dieser Saison auf eine Teilnahme an einer WIKU-PV-Akademie mit den 5 Präsenzphasetagen (mit Zugang zum großen Videoarchiv mit e-bfi-Moodle-Betreuung) wahrnehmen möchte: am 10. Jänner 2020 geht es erstmalig am BFI Graz los.

https://www.bfi-stmk.at/ausbildung/wiku-...ining.html

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  Aktualisierung Schulungsunterlage zur Altersteilzeit aus Sicht der LV
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 10.11.2019, 15:16 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Altersteilzeit – Teilpension –
ältere Arbeitnehmer/innen in der Personalverrechnung

Stand: 1. September 2019
Voraussichtlich nächste Aktualisierung: 1. Oktober 2020
Jetzt auch als Digitalpaket (mit Vortragsvideos) erhältlich
·        Die Trainingsunterlage „Altersteilzeit – Teilpension – ältere Arbeitnehmer/innen in der Personalverrechnung“ wurde nun per 1. September 2019 aktualisiert aufgelegt.
·        Das absolute Schwerpunktthema dieser Unterlage liegt im Themenbereich der Altersteilzeit sowie der seit 1. Jänner 2016 neu gültigen „Teilpension – erweiterte Altersteilzeit“.
·        Berücksichtigt wurden auch die Änderungen bei der Altersteilzeit per 1.1.2019 betreffend das Zugangsalter zur Altersteilzeit.
·        Dabei werden die unterschiedlichen Rechtslagen beleuchtet und die für die Lohnverrechnung relevanten Problemstellen in einem ausführlichen Frage-Antwort-Programm behandelt.
·        Zusätzlich gibt es – ebenfalls auf dem letzten Stand – ausführliche Informationen zum Thema „Abgabenentfall bei älteren Personen“ sowie einen Überblick über „arbeitsrechtliche Besonderheiten“ in Bezug auf diese Personengruppe.
·        Diese Unterlage kann unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at zum Preis von
€ 36,30,
inklusive Umsatzsteuer, zuzüglich Versandspesen bestellt werden.
 
Diese Unterlage gibt es nun auch als „Digitalpaket“. Im Zuge dieses Digitalpakets (Stand: 1. September 2019) erhalten Sie die Arbeitsunterlage sowie die Folienhandzetteln als pdf sowie den Zugang zum kompletten Vortragsvideo zu diesem Thema (1 Stunden 20 Minuten). Der Preis dafür betragt € 198,00 (inklusive 20 % USt).
 

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  Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung am „Hangar 7“ mit Thoma
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 10.11.2019, 12:17 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung am „Hangar 7“ mit Thomas Neuhauser und den Schulungsunterlagen von Wilhelm Kurzböck

Am Dienstag, den 14. Jänner 2020 findet von 9 bis 16 Uhr im Hangar 7 ein Seminar zu den Aktuellen Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung 2020 statt.

Vortragender: Thomas Neuhauser

Preis: € 222,00 (exklusive USt): im Seminarpreis sind enthalten: die Schulungsunterlagen „Highlights 2020 von Wilhelm Kurzböck, Stand: 1.1.2020“ sowie Pausengetränke und ein leichter Mittagssnack (das legendäre Hangar 7-Club-Sandwich).

Über Buchungen freuen wir uns unter office@lohn1.at.

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  Das jährliche „Kultbuch“ zu den „Aktuellen Änderungen und Neuerungen“ – „Highlights 2
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 10.11.2019, 12:13 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Das jährliche „Kultbuch“ zu den „Aktuellen Änderungen und Neuerungen“ – „Highlights 2020“ (Stand: 1.1.2020) – in Printversion und als „Digitalpaket“

Eine Schulungsunterlage, die sämtliche Ereignisse des Jahres 2019, die für das Jahr 2020 wichtig sind, ausführlich und leserlich dokumentiert, mit Stichwortverzeichnis, vielen Erläuterungen, Beispielen und Formulierungshilfen ==> das ist meine legendäre Schulungsunterlage „Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung“.

Mit dabei sind natürlich die neue Sechstelberechnung, die neue KFZ-Sachbezugsbewertung, der neue Pflegekarenzanspruch mit vielen, vielen Rechercheergebnissen.

Die Version „Highlights 2020“ kann ab der KW 2/2020 versandt werden und war:

1. als Printversion zum Preis von € 36,30 (inklusive USt, zuzüglich Versandspesen).

2. als Digitalpaket zum Preis von € 198,00 (inklusive USt): hier erhält man die Arbeitsunterlagen sowie die Folienhandzetteln in digitaler Form sowie den ausführlichen Vortrag (mit allen Details = über 4 Stunden Vortragsmaterial) als Video (man erhält 4 Links, die ca. 2 Jahre gültig sind).

Über Bestellungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at.

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  Änderung der Pendlerverordnung – L 34 EDV muss zur elektronischen Übermittlung auch e
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 09.11.2019, 15:03 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

BGBl. II Nr. 324/2019, ausgegeben am 6. November 2019
§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988
§ 3 Abs. 6 und 7 Pendlerverordnung

Eine elektronische Übermittlung des Formulars L 34 EDV (und vermutlich auch des Formulars E 30) ist nur möglich, wenn es auch elektronisch signiert wurde.
Dazu kommt ein neues Verfahren. Bis wann das dann da ist, ist noch nicht klar.

Jedenfalls ist es nicht möglich, diese Formulare zu unterschreiben und eingescannt zu übermitteln, sondern man braucht weiterhin entweder das jeweilige Originalformular mit Unterschrift beim Lohnakt.

Ich schätze mal, dass die neue elektronische Übermittlung ab dem Frühjahr 2020 möglich sein wird.


https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2019/324/20191106

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  Kollektivvertragsabschlüsse KW 45/2019
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 08.11.2019, 19:44 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Quelle: http://www.kvsystem.at

FV Gas- und Wärmeversorgungsunternehmen - KV-Abschluss per 1.11.2019
Erhöhung der Mindestlöhne und Grundgehälter um 2,6 bis 2,8 %
Erhöhung der IST-Löhne und -Gehälter um 2,6 bis 2,8 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,7 %
Erhöhung der Zulagen um 2,6 %
Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 2,0 %
Umwandlung von Geldansprüchen in mehr Freizeit (Jubiläumsgeld)

Genossenschaftliche, gewerbliche und industrielle Molkereien und Käsereien - KV-Abschluss per 1.11.2019
Erhöhung der KV-Löhne um 2,25 %
Erhöhung der Dienstalterszulagen um 2,25 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,25 %
Erhöhung der Zehrgelder um 2,25 %
Freizeitoption für Jubiläumsgeld per Betriebsvereinbarung

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  ZM?
Geschrieben von: Walpurga Wendl - 08.11.2019, 09:55 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (12)

Die Reparatur einer Maschine erfolgt in Österreich. 
Die Reparatur ist eine Gewährleistung.
Die Maschine wurde seinerzeit in Deutschland eingekauft (ig. Erwerb).

Die Reparatur wird an die deutsche Firma als steuerpflichtige sonstige Leistung fakturiert (ohne USt).

Muss dieser Vorgang in einer ZM erfasst werden?

Walpurga Wendl

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