06.12.2022, 15:07
Guten Tag!
Folgende Frage: Wenn man bisher als Kleinunternehmer bei der SVS nur unfallversichert war und man ab 01.01.23 sich voll versichern möchte, kann man da den Mindestjahresbeitrag (rd € 1700,-), den man im Jahr 2023 vorgeschrieben erhalten wird, als steuerlich anerkannte Vorauszahlung (als E/A Rechner) im Jahr 20222 geltend machen?
Folgende Frage: Wenn man bisher als Kleinunternehmer bei der SVS nur unfallversichert war und man ab 01.01.23 sich voll versichern möchte, kann man da den Mindestjahresbeitrag (rd € 1700,-), den man im Jahr 2023 vorgeschrieben erhalten wird, als steuerlich anerkannte Vorauszahlung (als E/A Rechner) im Jahr 20222 geltend machen?