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Liebe Kollegen!
Beim EAR Rechner in welches Wirtschaftsjahr gehört der Energiekostenzuschuss 4.Quartal 2022
gleich wie Cofag Förderung im Jahr der Zugehörigkeit d.h.im Jahr 2022 oder
bei der Zahlung im Abschluss 2023 ?
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.
Schöne Grüße aus der Steiermark
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EAR Rechner unterliegen dem Zuflussprinzip. Also in das Geschäftsjahr in dem der Betrag ausbezahlt wird.
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Da es sich um eine öffentliche Förderung handelt, gehe ich davon aus, dass auch der Energiekostenzuschuss das Zuflussprinzip durchbricht und im Jahr der Zugehörigkeit zu erfassen ist.
LG Verena
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Danke! Also können wir hier zusätzlich auch noch unterscheiden, ob der Abschluss zum Zeitpunkt der Auszahlung schon fertiggestellt war...
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Anspruchsprinzip
Vgl EStR-WE 2023 Rz 1037a
Muss in der Steuererklärung 2022 erfasst werden
Lg
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Hallo !
Danke für die vielen Antworten zu meiner Anfrage.
Lt. Rücksprache mit WKO und einem Steuerberater, gehören die Energiekosten 4.qu.2023,sowie die Förderung der Kleinenergiepauschale
in jenes Jahr, wo es wirtschaftlich gehört. (also im Abschluss 2022)
Ich wünsche eine schöne Arbeitswoche