12.12.2022, 09:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.12.2022, 19:26 von Christoph G..)
Ja, da als E/A Rechner der Bezahlzeitpunkt zählt. Da die Zahlung nur das nächste Jahr betrifft ist die Ausgabe in 2022 noch voll abzugsfähig. Anders wäre es wenn man für 2 Jahre Vorauszahlt, dann müsste auch ein E/A Rechner die Zahlung abgrenzen.
Bearbeitung: Vorrauszahlen kann man bei der SVS immer.
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"Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod."
www.christoph-gsodam.eu
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