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| Urlaubsbewertungsfalle bei Turnusdiensten |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 05.03.2025, 18:48 - Forum: News & wichtige Infos
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Urlaubsbewertungsfalle bei Turnusdiensten
Sachverhalt:
Es ging um die Feststellungsklage des Betriebsrates eines namhaften österreichischen Eisenbahnunternehmens wegen einer strittigen Urlaubsverwaltungsmethode.
Die betroffenen Arbeitnehmer waren in einem „Turnusdienst“ tätig, bei dem sie innerhalb eines zweimonatigen Durchrechnungszeitraums für unterschiedliche Dienstschichten in der Dauer von 5 bis maximal 15 Stunden täglich eingeteilt werden. Im Schnitt leistet jeder Vollzeitarbeitnehmer vier Schichten pro Woche.
Der beklagte Arbeitgeber berechnet den Urlaubsanspruch, indem er jedem (Voll-zeit)Mitarbeiter jährlich 35 Wochentage (anstatt 30 Werktagen) bzw 42 Wochentage (anstatt 36 Werktagen) an Urlaub zuweist, woraus sich letztlich wiederum 5 bzw 6 Wochen Urlaub jährlich ergeben. Somit wird der Urlaub auf Basis von Kalendertagen verwaltet.
Gleichzeitig bemisst der Arbeitgeber in diesem Urlaubssystem einen Urlaubstag (= Wochentag) mit 5,5 Stunden. Wünscht ein Mitarbeiter für einzelne bestimmte Tage Urlaub, errechnet der Arbeitgeber anhand der für diesen Tag hinterlegten Schicht und der sich daraus ergebenden Stundenanzahl die in Abzug zu bringenden Urlaubstage.
Bei einer hinterlegten Dienstschicht von 5 Stunden wird daher ein Urlaubstag abgezogen, bei einem hinterlegten Dienst von 12,8 Stunden zwei und im Falle eines eingeteilten Dienstes in der Dauer von 15 Stunden werden drei Urlaubstage vom Urlaubskontingent in Abzug gebracht.
Während das Erstgericht die Klage noch abwies, drehte das Berufungsgericht dieses Urteil um und gab dem Feststellungsbegehren, das zudem noch präzisiert wurde, statt.
Nun landete der Fall vor dem OGH.
So entschied der OGH:
Das ausführlich dargestellte Ergebnis finden Sie in der Ausgabe Nr. 6/2025 der WIKU Personal aktuell.
Mit Ihrem Premium-Passwort können Sie den Artikel schon jetzt lesen:
https://www.wikutraining.at/blog/630
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| Erster Ministerrat der neuen Regierung - erste für die Lohnverrechnung relevante Maßnahmen ==> zugleich Teil 2 der WIKU-Serie "das Regierungsprogramm 2025 - 2029 und seine Auswirkungen auf die Personalverrechnung" - Bildungskarenz NEU und z |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 05.03.2025, 16:05 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Erster Ministerrat der neuen Regierung - erste für die Lohnverrechnung relevante Maßnahmen ==> zugleich Teil 2 der WIKU-Serie "das Regierungsprogramm 2025 - 2029 und seine Auswirkungen auf die Personalverrechnung" - Bildungskarenz NEU und zeitliche Verlängerung des Spitzensteuersatzes
Im heutigen Ministerrat (5.3.2025) wurde - was LV-relevante Regelungen betrifft - nun grünes Licht für folgende Maßnahmen gegeben:
1. Abschaffung der derzeitigen Variante der Bildungskarenz und Einführung einer treffsichereren Variante ab 2026
2. Verlängerung des Spitzensteuersatzes (55 % für Jahreseinkommensteile von mehr als € 1 Mio.) um weitere vier Jahre (das bedeutet bis 31.12.2029).
Die nächsten Schritte sind:
1. Es werden jeweils Ministerialentwürfe erarbeitet, die (hoffentlich) auch in die Begutachtung gehen. Erst dann wissen wir, per wann und für wen die Bildungskarenz nach dem alten Modell nicht mehr möglich ist. Persönlich rechne ich mit einer Übergangsregelung, die zu definieren allerdings abzuwarten bleibt.
2. Die nach der Begutachtung akzeptierten Änderungsvorschläge fließen dann in eine Regierungsvorlage, die dann dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt wird. Dies könnte bereits Ende März 2025 der Fall sein. Ob sich das auch beim Thema "Bildungskarenz NEU" ausgehen wird, bleibt abzuwarten.
Das komplette Ministerratsprotokoll vom 5.3.2025 gibt es hier:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/medie...5-mae.html
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