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  Abfertigung ALT
Geschrieben von: ElisaStein - 06.03.2023, 08:45 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Erbitte um Hilfe.
Rahmenbedingungen einer Klientin,
Abfertigung Alt
ein Jahresgehalt Abfertigungsanspruch
möglicher Pensionsantritt ab 1.7.2023
Bisher 40 Stundenwochen und jährlich cirka 100 Überstunden.
Die Überstunden setzten sich zusammen aus Nachtdiensten und Wochenenddiensten.
 
Die Klientin möchte jedoch gerne weiterarbeiten. Sie wird erst in drei Jahre mit 63 in Pension gehen und  den SV Bonus in Anspruch nehmen
Sie möchte weniger Stunden (zwischen 25 - 30) und keine Nachtdienste und  Wochenenddienste mehr arbeiten.
 
Meine Frage:
wenn es zu einer „50-plus-Teilzeit (§ 14 Abs. 1 Z. 1 AVRAG) Vereinbarung kommt“
Welche Stunden sind für die Abfertigung heranzuziehen?
 
Bisher habe ich nur Beispiele gefunden für die Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit.
Was  passiert mit der Reduktion der Überstunden, wenn diese die letzten 25 Jahre regelmäßig gearbeitet wurden?

 
Danke und liebe Grüße

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  Vorsteuerabzug bei Spesenabrechnung
Geschrieben von: NicoleR - 01.03.2023, 14:55 - Forum: Steuern - Antworten (4)

Hallo,

kurze Frage:

Ein Mitarbeiter einer GmbH rechnet über seine Spesen auch Rechnungen für eine monatliche Softwarelizenz ab, die er bezahlt. Rechnung ist auf die GmbH ausgestellt.

Wie behandelt ihr die Spesen bzw. deren Vorsteuer wenn eine Rechnung aus einem Vormonat dabei ist. 

Beispiel. Abrechnung Spesen Februar: - Beinhaltet Rechnung aus Januar?

Wie verbucht ihr da?

Danke und LG

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  Vermietung im Ausland / Erkklärung in Österreich
Geschrieben von: Robert - 01.03.2023, 10:41 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (7)

Hallo,
bitte um Hilfe zu folgendem Thema:

Klient teilt sich mit Partner eine angeschaffte Wohnung in Spanien. Aufteilung zwischen den beiden = 50:50.

Sie hat einen Steuerberater in Spanien, der die Steuererklärung vorort erledigt. Ich gehe davon aus das ich den Vermietungsgewinn bzw. ggf. Verlust mitgeteilt bekomme. 

In welcher Erklärungskennzahl (E1 Punkt 24? bzw. E1a oder doch E1b?) erfasse ich den Gewinn bzw. wo einen evtl. Verlust?

Muss ich mir das DBA zu Gemüte führen oder kann mir das wer einfach beantworten?

Beim Partner (unselbständige Einkünfte in Österreich) genauso oder ist hier E11 bzw. E1b nötig mit Umstellung auf V+V Einkünfte?

DANKE für Euren Input,
LG
Robert

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  Arbeitsplatzpauschale
Geschrieben von: Emma - 25.02.2023, 21:04 - Forum: Steuern - Antworten (1)

1. Kann ein Geschäftsführer (Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit) ein Arbeitsplatzpauschale in Anspruch nehmen? In der GmbH wird ihm ein Raum zur Verfügung gestellt. Seinen Betriebssitz (als GF) hat er an der Wohnadresse.

2. Ein Arbeiter (Monteur auf Baustellen, Einkünfte über € 11.000,00 - "es wird ihm außerhalb seiner Wohnung kein Raum zur Verfügung gestellt") hat nebenbei noch ein kleines Gewerbe (Kunstschmied) angemeldet. Kann er als Kunstschmied das kleine oder große Arbeitsplatzpauschale ansetzen?
Mit dem Arbeitsplatzpauschale kann er damit auch bei Anwendung einer Pauschalierung negative Einkünfte erzielen, richtig?

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  köst bei Gründungspriviligierter GmbH
Geschrieben von: chr2 - 24.02.2023, 20:12 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (1)

Hallo Kollegen!

Ein Klient hat eine gründüngspriviligierte Gmbh mit einem Stammkapital von € 10.000,-- gegründet. Das gesamte
Stammkapital wurde einbezahlt.

Frage zur Köst ?
Ist jetzt in den ersten 5 Jahren nur die Mindestköst zu bezahlen oder ist die Köst vom tatäschlichen Gewinn zu berechnen?

z.b Gewinn wäre bei € 25.500,-- davon  25% Köst zu bezahlen oder nur die Mindestköst von € 500,-- ?

Im Voraus dankend für Eure Infos.

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  Kein Kurzböck-Support in diesem Forum für die Zeit von nun bis einschließlich 5.3.2023
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 24.02.2023, 16:53 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kein Kurzböck-Support in diesem Forum für die Zeit von nun bis einschließlich 5.3.2023

Liebe Forums-User:innen!

Ich ziehe mich für die Dauer einer Woche aus dem Arbeitsleben zurück und werde ab Montag, den 6.3.2023 wieder ONLINE sein.

Beachten Sie bitte, dass Fragen, die während dieser Zeit im Forum landen, von mir nicht (auch nicht nachträglich) bearbeitet werden können.

Beachten Sie bitte auch, dass in Bezug auf Fragen, die danach im Forum landen, es sein kann, dass die Bearbeitung ein wenig länger Zeit in Anspruch nehmen wird als ev. gewöhnlich.

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  Kein Kurzböck-Support in diesem Forum für die Zeit von nun bis einschließlich 5.3.2023
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 24.02.2023, 16:53 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Keine Antworten

Liebe Forums-User:innen!

Ich ziehe mich für die Dauer einer Woche aus dem Arbeitsleben zurück und werde ab Montag, den 6.3.2023 wieder ONLINE sein.

Beachten Sie bitte, dass Fragen, die während dieser Zeit im Forum landen, von mir nicht (auch nicht nachträglich) bearbeitet werden können.

Beachten Sie bitte auch, dass in Bezug auf Fragen, die danach im Forum landen, es sein kann, dass die Bearbeitung ein wenig länger Zeit in Anspruch nehmen wird als ev. gewöhnlich.

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  Die nächste von der WIKU-Forums-Community geklärte Frage zur praktischen Handhabung der neuen elektronischen Meldung betreffend die Wiener DAG (U-Bahn-Abgabe)
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 24.02.2023, 10:11 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Die nächste von der WIKU-Forums-Community geklärte Frage zur praktischen Handhabung der neuen elektronischen Meldung betreffend die Wiener DAG (U-Bahn-Abgabe)

Im Februar 2023 entwickelte sich in dem von mir betreuten Forum ein Fachdialog, im Zuge dessen ich den Fragesteller dazu motivieren konnte, gleich direkt bei der Behörde eine Anfrage zu stellen, weil es sich nicht um eine Rechtsfrage, sondern um eine "technische Umsetzungsfrage" handelte.

Konkret ging es darum, welche Adresse unter "Betriebsort" anzuführen ist, wenn der Dienstgeber zwar in Wien "DAG-pflichtig" ist, aber selber in Wien keine Betriebsstätte unterhält UND der betreffende Arbeitnehmer durch die Tätigkeit in Wien die DAG-Pflicht auslöst bzw. wenn es dann in weiterer Folge gleich mehrere Arbeitnehmer gibt mit verschiedenen Adressen in Wien.

Was daraus wurde, erfahren Sie über diesen Link hier:

https://pv-forum.ars.at/post/dienstgeber...1334560355

Gemäß dem Motto "Serve to all" ist der Austauschbereich des Forums, in dem ich den WIKU-Premium-Fachsupport anbiete frei zugänglich für alle, die Rat suchen. Aber auch gemäß dem Motto "Geben impliziert auch Nehmen" profitieren vom direkten Fachaustausch mit mir nur jene, die auch das Premium-Abo der WIKU-Personal aktuell haben.

Informationen zum Fachforum (mit oder ohne WIKU-Premium-Fachsupport) finden Sie hier:

https://pv-forum.ars.at/post/das-arsfach...1333977608

Informationen zum Premium-Abo finden Sie hier:

http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html

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  Keine konzernweite soziale Gestaltungspflicht des Arbeitgebers
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 23.02.2023, 10:49 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Keine konzernweite soziale Gestaltungspflicht des Arbeitgebers

OGH vom 24.01.2023, 9 ObA 109/22b
§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG

So entschied der OGH:

1. Nach der Entscheidung 9 ObA 34/08b kommt die generelle Annahme einer „konzernweiten sozialen Gestaltungspflicht“ des Arbeitgebers im Sinn der Verpflichtung, die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsplatz wegfällt, konzernweit zu prüfen bzw für die Weiterbeschäftigung des betroffenen Arbeitnehmers in einem anderen Konzernbetrieb „zu sorgen“, nicht in Betracht.

2. Ausnahmsweise kann die Annahme einer konzernweiten sozialen Gestaltungspflicht nur im Falle eines „konzernbezogenen Arbeitsverhältnisses“ erwogen werden.

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  Motivkündigungsanfechtung – ausreichende Geltendmachung verpönter Gründe Voraussetzung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 23.02.2023, 10:34 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Motivkündigungsanfechtung – ausreichende Geltendmachung verpönter Gründe Voraussetzung


OGH vom 24.01.2023, 9 ObA 109/22b
§ 105 Abs. 3 Z 1 ArbVG
 

So entschied der OGH:

1. Nach 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG kann eine Arbeitgeberkündigung gerichtlich angefochten werden, wenn sie wegen der offenbar nicht unberechtigten Geltendmachung vom Arbeitgeber in Frage gestellter Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer erfolgt ist.

2. Voraussetzung für das Vorliegen einer verwerflichen und mit Erfolg anfechtbaren Motivkündigung ist stets, dass das iSd § 105 Abs 3 Z 1 ArbVG verpönte Motiv für die Kündigung zumindest ein wesentlicher Beweggrund – wenn auch nicht der ausschließliche – war.

3. Macht der Arbeitnehmer glaubhaft, dass die Benachteiligung auf das verpönte Motiv zurückzuführen ist, dann ist eine unzulässige Benachteiligung anzunehmen, sofern nicht der Arbeitgeber glaubhaft macht, dass ein anderes Motiv mit höherer Wahrscheinlichkeit ausschlaggebend war.

4. Konnte vom Arbeitnehmer das behauptete verpönte Motiv, welches für die Arbeitgeberkündigung (mit-)ursächlich war, nicht ausreichend glaubhaft gemacht und nicht festgestellt werden, so musste insoweit auch kein „anderer Kündigungsgrund“ glaubhaft gemacht werden (hier: lange Krankenstände des Arbeitnehmers).

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