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| Kosten der Ehefrau in der GmbH |
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Geschrieben von: Muck Manuela - 14.04.2025, 10:24 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Welche rechtlichen Konsequenzen kann es haben, wenn ein Geschäftsführer einer GmbH Flüge seiner Frau in der Firma verbucht.
Die Ehefrau ist nicht in der Gesellschaft angestellt.
Diese Kosten werden als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben verbucht, somit mindern sie nicht den steuerlichen Gewinn.
Danke für euer Feedback!
MM
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| WIKU-Live-Webinar: ausgewählte Praxisfragen zur Dienstreise aus Sicht der Personalverrechnung |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 14.04.2025, 08:58 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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WIKU-Live-Webinar: ausgewählte Praxisfragen zur Dienstreise aus Sicht der Personalverrechnung
https://wikutraining.at/blog/736
Termin: 24.04.2025
Uhrzeit: 9 bis 12:30
Preis: € 264,00 (inklusive 20 % USt) je TN
Im Zuge dieser Schulung wird die komplexe Dienstreisethematik anhand von Praxisfällen bearbeitet.
Sie erhalten dabei am Vortag zur Veranstaltung von uns die WIKU-Fachbroschüre "Dienstreise aus Sicht der Personalverrechnung" mit 153 Seiten Inhalt sowie 95 gelösten und ausführlich kommentierten Praxisfällen als Schulungsunterlage sowie die Folienhandzetteln, jeweils im Voraus im PDF-Format, übermittelt sowie den Konferenzlink mit wichtigen Informationen zur Schulung.
Die komplette Veranstaltung wird aufgezeichnet. Sie erhalten von uns im Nachgang den Aufnahmelink sowie - bei tatsächlich von uns registrierter Live-Teilnahme - die Teilnahmebestätigung.
Über Ihre Anmeldung freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at.
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| Schwerarbeitsmeldung |
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Geschrieben von: Hans Peter Hochmeister - 08.04.2025, 16:40 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Schönen Nachmittag,
im Zuge der Jahreserklärungen hatte ich mit einer Kollegin eine Unterhaltung bezüglich der Schwerarbeitsmeldungen. Obwohl ich mir eigentlich sicher war kam ich ins Wanken und möchte dies deshalb nun im Nachgang erfragen.
In Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung ist keine Schwerarbeitsmeldung vorzulegen. Ich ging davon aus, dass sich dies auf die Höhe des Einkommens bezieht. Meine Kollegin meinte jedoch es bezieht sich auf die Arbeitszeit.
Ein konkretes Beispiel: ein Arbeiter welcher aufgrund der Tätigkeit unter die Schwerarbeitsverordnung fällt, hat einen Monatslohn von € 600,- brutto und arbeitet wöchentlich 11 Stunden.
Sie würde keine Schwerarbeitsmeldung abgeben, weil der Mitarbeiter nicht 8 Stunden täglich arbeitet.
Ist das richtig?
Viele Grüße
HPH
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