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| Essenszusteller als echte Dienstnehmer |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 20.03.2025, 16:55 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Weil es gerade zur aktuellen Diskussion passt: ein aktuelles VwGH-Erkenntnis auf den Punkt gebracht.
Freilich könnte man argumentieren, dass man sich ja den konkreten Einzelfall ansehen muss und die Bedingungen der Arbeitserbringung unter die Lupe nehmen muss.
Aber es gleicht ein Fall beinahe dem anderen oder unterscheidet sich nicht wesentlich davon.
Die Vereinbarung von freien Dienstverhältnissen - wenn es denn "ernst" gemeint ist - geht dann recht häufig auch mit Qualitätsverlust einher (aus organisatorischer Sicht).
Umgekehrt wollen Unternehmen, dass organisatorisch alles klappt (verständlich). Das ist dann wie ein Medikament, das möglicherweise "Nebenwirkungen" aufweist (Nebenwirkung = organisatorische Eingliederung = echtes Dienstverhältnis).
Daher wird sich auch die Frage nach der Glaubwürdigkeit der Vereinbarung freier Dienstverhältnisse insgesamt stellen.
https://www.wikutraining.at/blog/700
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| Kollektivvertrag BAU Angestellte - KM Geld (beitrags- und steuerfrei)? |
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Geschrieben von: berni9 - 19.03.2025, 08:14 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Guten Tag,
derzeit hat ein Klient von uns eine GPLB. Der Prüfer möchte beitrags- und steuerfreies KM-Geld den Abgaben unterziehen. Folgende 2 Sachverhalte:
- ein Dienstnehmer (Aufnahmeort ist Firmensitz) wird immer wieder zu BAUSTELLEN (Errichtung neuer Bauwerke) zugeteilt. Eine Baustelle dauert im Schnitt 2-6 Monate.
Kann hier das KM-Geld abgabenfrei ausbezahlt werden, wenn er die Dienstreise vom Wohnort aus auf die (bzw. auf die eine oder andere) Baustelle antritt?
(Entfernungssockel)?
- andere Dienstnehmer arbeiten grundsätzlich im Büro (Firmensitz): machen aber 2-3x pro Woche Baustellenfahrten, da werden 2-3 Baustellen angefahren für Kontrollgänge, Baubesprechungen, Fotos,... (Baustellendokumentation wird dann wieder am Firmensitz erledigt), wie wäre hier die Abrechnung der KM-Gelder in der SV bzw. LST zu bewerten?
danke
Bernadette
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| Aktuelle OGH-Entscheidung zur Anwendung oder Nichtanwendung von KV-Erhöhungen bzw. Isterhöhungen bei zum Zeitpunkt des KV-Abschlusses bereits ausgeschiedenen Arbeitnehmern |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 17.03.2025, 19:35 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Zuletzt gab es vermehrt Situationen, bei denen Kollektivvertragsabschlüsse rückwirkend ergangen waren.
Dabei stellte sich vermehrt die Frage, ob ein KV-Abschluss, der erst zB. am 21.7. eines Jahres erfolgt ist, aber rückwirkend per 1.1. anwendbar sein soll, auch auf Arbeitnehmer anwendbar ist, die bereits vor dem 21.7. wirksam arbeitsrechtlich ausgeschieden sind.
Von Arbeitgebervertretungsseite wurde mehrfach die plausible Ansicht vertreten, dass sich die Wirkungen eines Kollektivvertrages nicht auf bereits ausgeschiedene Arbeitnehmer erstrecken können.
Im vorliegenden Fall ging es um den Arzt-Angestellten-KV für Wien für das Kalenderjahr 2022.
Nun hat der OGH brandaktuell entschieden.
In welche Richtung diese Entscheidung ging, erfahren Sie in der Ausgabe Nr. 7 der WIKU Personal aktuell (erscheint Mitte April 2025) oder schon jetzt im nachstehend verlinkten WIKU Premium-Blog-Beitrag (Passwort wird benötigt):
https://www.wikutraining.at/blog/692
Wer das Premium-Abo der WIKU Personal aktuell noch nicht hat und gerne möchte, findet hier die nötigen Bestellinformationen:
https://www.wikutraining.at/wiku-persona...bo-premium
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