| Hallo, Gast |
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.
|
| Benutzer Online |
Momentan sind 78 Benutzer online » 0 Mitglieder » 73 Gäste Applebot, Baidu, Bing, Google, Yandex
|
|
|
| Provision für Wettumsätze |
|
Geschrieben von: halo1950 - 14.02.2025, 16:16 - Forum: Steuern
- Antworten (3)
|
 |
Hallo, bitte kann mir jemand helfen.
In einer Bar ist ein Wettautomat aufgestellt und der Wirt bekommt 50 % des Nettoergebnisses als Provision. Ist diese Provision vom Wirt zu versteuern ??
Danke für Eure Hilfe
Liebe Grüsse
Hannelore Weis
|
|
|
| Dienstreise in der Personalverrechong - Baustellen- und Montagetätigkeiten |
|
Geschrieben von: berni9 - 14.02.2025, 12:17 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
|
 |
Sehr geehrter Herr Kurzböck,
vorweg danke für die Möglichkeit, dass man von Ihnen ausführliche Digitalpakete erwerben kann.
ich habe Fragen zu Ihrem Beispiel 46 (Digitalpaket: Dienstreisen aus Sicht der Personalverrechnung 1/2025) betreffend steuerfreie Reisespesen bei Baustellen- und Montagetätigkeiten:
- dieses Erkenntnis bezieht sich auf das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe, kann dies auch für Baugewerbe-Angestellte umgelegt werden?
- was ist unter Großkunde zu verstehen:
Kunden nach Umsatz
oder Kunden, die laufend betreut werden (immer wiederkehrend)
- unser Fall: ein langjähriger Mitarbeiter wird auf einer "Baustelle" für 1 Jahr in Deutschland (Kunde ist aber nicht langjähriger, laufender Kunde)
tätig. Er ist für die Überwachung der Bauausführung (Sicherheitskraft) tätig. Der Auftrag ist auf bestimmte Zeit abgeschlossen.
(Fahrten werden vom Wohnort aus angetreten)
Kann da steuerfreies KM-Geld bzw. steuerfreie Taggelder unbefristet ausbezahlt werden oder greift hier die 1/2 Jahres Regelung (wechselnde Einsatzorte) oder gar nur die 1 Monatsfrist?
Danke vorweg für Antworten.
Bernadette
|
|
|
| Wer hat an der Uhr gedreht, ist es wirklich schon ZU spät? Manipulation an der Zeiterfassung als Entlassungsgrund |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 13.02.2025, 18:27 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
Ganz aktuell vom OGH entschieden (Jänner 2025).
Dabei geht es um folgende Fragen:
1. Was versteht man unter fortgesetzten Entlassungsgründen und welche Rolle spielen Sie bei der Entlassung?
2. Ist das Zuwarten mit dem Ausspruch der Entlassung problematisch, wenn es sich um eine langjährige Mitarbeiterin handelte, der man Gelegenheit geben sollte, sich zu erklären?
3. Es gab schon ähnliche Vorfälle davor, die allerdings nicht massiv geahndet wurden. Welche Auswirkung kann das auf den aktuellen Fall haben?
Den Fachartikel dazu finden Sie in WPA 4-5/2025 (Doppelausgabe), die wir Mitte März 2025 versenden.
Wenn Sie das Premium-Abo der WIKU Personal aktuell haben und auch Ihr Premium-Passwort griffbereit ist, dann können Sie den Artikel schon jetzt lesen:
https://www.wikutraining.at/blog/606
|
|
|
| Verweigerung Zuschuss AUVA für einen Vorstand |
|
Geschrieben von: tigmar - 11.02.2025, 10:31 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (5)
|
 |
Liebes Forum!
Ein Vorstandsmitglied einer AG wird in der Beitragsgruppe B013 abgerechnet (Pflichtversicherung nach §4 Abs 2 ASVG, keine KU, kein IE)
Dieses Vorstandsmitglied war nun einige Zeit krank und ich habe den Zuschuss der AUVA beantragt.
Da wir für ihn UV entrichten dachte ich, dass wir auch Anspruch auf AUVA-Zuschuss haben.
Dieser Antrag wurde nun mit folgender Begründung abgelehnt:
BEGRÜNDUNG
Dienstgeber:innen haben Anspruch auf Zuschuss nach Entgeltfortzahlung, wenn der Grund der Ar-beitsverhinderung ein Unfall oder eine Erkrankung von bei der Allgemeinen Unfallversicherungsan-stalt versicherten Dienstnehmer:innen ist.
Als Dienstnehmer:in gilt, wer in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ge-gen Entgelt beschäftigt ist, auch wenn sie:er geringfügig beschäftigt oder Lehrling ist. Sonstige Be-schäftigte sind nicht umfasst.
Herr/Frau .................... war im Zeitraum der Arbeitsverhinderung nicht Dienstnehmer:in in Ihrem Unternehmen.
Rechtsgrundlagen der Entscheidung:
Die Entscheidung gründet sich auf die Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgeset-zes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, in Verbindung mit der Entgeltfortzahlungs-Zuschuss- und Diffe-renzvergütungs-Verordnung (EFZ-DV-VO), BGBl. II, Nr. 146/2018, in der jeweils geltenden Fas-sung.
Maßgebliche Grundlagen sind dabei:
Bescheiderteilung: § 367 ASVG
Zuschuss nach Entgeltfortzahlung: §§ 53b und 173 ASVG
Dienstnehmer: § 4 Abs. 2 ASVG
KLAGERECHT
Dieser Bescheid wird gemäß § 67 Abs. 2 des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes (ASGG) rechts-kräftig, wenn Sie nicht innerhalb von vier Wochen ab Zustellung Klage erheben beim
Landesgericht Leoben
Dr. Hanns Groß-Straße 7, 8700 Leoben
Die Klage ist beim genannten Gericht oder bei demjenigen Versicherungsträger, der den Bescheid erlassen hat, schriftlich einzubringen.
Nähere Angaben zum Klagerecht enthält die angeschlossene Information über das Klagerecht.
Habe ich Aussicht auf Erfolg bei Einbringung einer Klage?
Ich finde leider nicht wirklich Literatur dazu und eigentlich hätte ich der Mitarbeiterin bei der AUVA vor Bescheiderlassung schon 2x telefonisch erklärt, dass es sich um einen Dienstnehmer handelt.
Vielen Dank!
|
|
|
|