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| AVRAG Betriebsübergang |
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Geschrieben von: Ilke - 24.03.2025, 09:50 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Sehr geehrter Herr Kurzböck, liebes Forum,
der Mehrheitsgesellschafter einer KG möchte gerne die Anteile des Minderheitsgesellschafters kaufen und dann den Betrieb umstrukturieren.
Ob dabei Personen gekündigt werden, ist noch abzuklären. Hier spielt insb eine Rolle, ob die Bestimmungen des AVRAG in diesem Fall anwendbar sind.
§ 3 Abs 1 AVRAG sagt:
"Geht ein Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Inhaber über (Betriebsübergang), so tritt dieser als Arbeitsgeber mit allen Rechten und Pflichten in die im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnisse ein."
Unseres Erachtens nach greift das AVRAG im vorliegenden Fall nicht, da die KG ja unverändert fortbesteht. Es ändern sich lediglich die Gesellschafter, die unterschiedliche Ansichten hinsichtlich der Strategie der Gesellschaft haben.
Sehen Sie das auch so?
Vielen Dank und liebe Grüße!
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| Mehrstunden vor Mutterschutz während Gleitzeit auszahlen |
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Geschrieben von: julia_14 - 21.03.2025, 08:51 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Guten Morgen,
ich habe eine Mitarbeiterin die Teilzeit arbeitet, schwanger ist und in vorzeitigen Mutterschutz geht.
Ebenso hat sie eine Gleitzeit - Periode = KalJahr.
Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
1. Kann ich übertragenes Zeitguthaben im Jänner auszahlen, da sie mit 31.03. in vorzeitigen Mutterschutz geht und sie dieses GH daher nicht mehr aufbrauchen kann?
(Dieses Zeitguthaben muss mE bei der AuE Wochengeld ausgeklammert werden, da es periodenfremd ist.)
2. Aufgrund von betrieblichen Erfordernissen, hat die DN im Jänner Februar und März Mehrstunden geleistet. - Kann ich diese im jeweiligen Monat auszahlen und
in die AuE für das Wochengeld einrechnen? Da die Stunden den Zeiträumen zuzuordnen sind, oder ist das problematisch? (vor allem für das Wochengeld)
3. Während einer GL-Periode kann man normalerweise nur echte Ü-St. auszahlen, also welche die zB außerhalb des GL-Rahmen sind. Wenn ich Mehrstunden auf Wunsch der DN auszahle, sind sie dann mit den 25% Zuschlag auszuzahlen? ME wenn ja wird jedoch alles pflichtig in SV und LST abgerechnet.
4. Muss ich dafür eine schriftliche Vereinbarung aufsetzten, dass vorzeitig Guthaben ausgezahlt wird?
Vielen Dank für die Hilfe und das Feedback vorab.
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