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| Sechs nicht angemeldete Arbeitnehmer – eine oder sechs Verwaltungsstrafen? |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 17.03.2025, 18:55 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sechs Arbeitnehmer gingen der Finanzpolizei bei einer Betretung "ins Netz", da sie NICHT vor Dienstantritt angemeldet waren.
Nun ging es um die Frage, ob sechs Verwaltungsstrafen zu verhängen waren oder - als Ausfluss der jüngeren EuGH-Judikatur - nur EINE Verwaltungsstrafe bzw. ob man von einem (einheitlichen) fortgesetzten Delikt sprechen konnte.
Erfahren Sie mehr von diesem VwGH-Erkenntnis im nachstehend verlinkten WIKU Premium-Blog-Beitrag, für den Sie das Premium-Passwort benötigen.
Der Artikel selber wird in der Ausgabe Nr. 7/2025 geschalten werden (erscheint Mitte April 2025):
https://www.wikutraining.at/blog/690
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| GmbH & Co KG - Gewinn verbuchen |
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Geschrieben von: Mario B. - 16.03.2025, 22:24 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (3)
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Grüß euch,
evt. bucht ja wer von euch eine GmbH & Co KG. Bucht ihr den Gewinn in der Gesellschafter eigentlich in die Klasse 3 als sonst. Verbindlichkeit oder auf ein Privatkonto in der Klasse 9.
Lt. Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch sollte man es ja in die Klasse 3 buchen.
Danke & LG Mario
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| Vorzeitiger Mutterschutz während einer laufenden Mutterschaftskarenz - kein Mutterschutz, dennoch Wochengeld! |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 13.03.2025, 20:05 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Mein digitales Praxisnachschlagewerk "WIKU-Lohnpedia" (Casebook - gelöste Praxisfälle) wächst und wächst und wächst.
Man findet dort tatsächlich nur Praxisfälle, alphabethisch nach Sachgebieten gereiht und mit Stichwortverzeichnis (aufgrund des PDF-Formates ist das Suchen nach Stichworten zudem erleichtert).
Heute hat mich ein Praxisfall erreicht, den ich gerne mit der Premium-Community meines Magazines teilen möchte.
Sachverhalt:
Eine Arbeitnehmerin ist seit 08.06.2024 bis 14.01.2026 in einer gesetzlichen Elternkarenz (Karenzvereinbarung liegt vor).
Sie hat per 04.03.2025 ein Freistellungszeugnis vom Arzt aufgrund einer neuerlichen Schwangerschaft erhalten.
Auf Basis des voraussichtlichen Geburtstermines (04.08.2025) würde der reguläre Mutterschutz aber erst mit 09.06.2025 zu laufen beginnen (8 Wochen vor der Geburt).
Beendet der vorzeitige Mutterschutz die laufende gesetzliche Elternkarenz und setzen nun arbeitsrechtliche Ansprüche wie Urlaub oder Anspruch auf Pensionskassenzahlungen wieder (vorzeitig) ein?
Lösung:
Die Lösung finden Sie in der nächsten Casebook-Lieferung Ende April 2025, wenn Sie das Premium-Abo der WIKU Personal aktuell haben.
Sie können den Artikel aber gerne schon jetzt lesen und zwar über den nachstehenden Link (Premium-Passwort wird dabei benötigt):
https://www.wikutraining.at/blog/683
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