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| Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung einer Lehrzeit bei der Bemessung der Dauer der Kündigungsfrist |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 17.02.2025, 19:07 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Praktisch ging es im vorliegenden Fall um eine in der Praxis recht häufig auftauchen-de Frage: ist bei der Bestimmung des Ausmaßes von dienstzeitabhängigen Ansprüchen die Lehrzeit zu berücksichtigen oder nicht?
Konkret war strittig, ob eine Kündigungsfrist unter Einbeziehung der Lehrzeit oder unter Ausschluss der im selben Betrieb verbrachten Lehrzeit zu ermitteln war.
An die vierjährige Lehrzeit schloss sich noch ein Arbeiterdienstverhältnis von knapp unter zwei Jahren an.
Konkret ging es um den Kollektivvertrag für die Bediensteten der österreichischen Seilbahnen.
Somit war hier fraglich, ob eine zweiwöchige Kündigungsfrist für eine unter zwei Jahre währende Dienstzeit (nur als Arbeiter) maßgeblich war oder zweimonatige Kündigungsfrist für eine Gesamtdienstzeit (Lehr- und Arbeiterzeit) von mehr als 5 Jahren.
So entschied der OGH:
https://www.wikutraining.at/blog/610
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| Provision für Wettumsätze |
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Geschrieben von: halo1950 - 14.02.2025, 16:16 - Forum: Steuern
- Antworten (3)
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Hallo, bitte kann mir jemand helfen.
In einer Bar ist ein Wettautomat aufgestellt und der Wirt bekommt 50 % des Nettoergebnisses als Provision. Ist diese Provision vom Wirt zu versteuern ??
Danke für Eure Hilfe
Liebe Grüsse
Hannelore Weis
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| Dienstreise in der Personalverrechong - Baustellen- und Montagetätigkeiten |
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Geschrieben von: berni9 - 14.02.2025, 12:17 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Sehr geehrter Herr Kurzböck,
vorweg danke für die Möglichkeit, dass man von Ihnen ausführliche Digitalpakete erwerben kann.
ich habe Fragen zu Ihrem Beispiel 46 (Digitalpaket: Dienstreisen aus Sicht der Personalverrechnung 1/2025) betreffend steuerfreie Reisespesen bei Baustellen- und Montagetätigkeiten:
- dieses Erkenntnis bezieht sich auf das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe, kann dies auch für Baugewerbe-Angestellte umgelegt werden?
- was ist unter Großkunde zu verstehen:
Kunden nach Umsatz
oder Kunden, die laufend betreut werden (immer wiederkehrend)
- unser Fall: ein langjähriger Mitarbeiter wird auf einer "Baustelle" für 1 Jahr in Deutschland (Kunde ist aber nicht langjähriger, laufender Kunde)
tätig. Er ist für die Überwachung der Bauausführung (Sicherheitskraft) tätig. Der Auftrag ist auf bestimmte Zeit abgeschlossen.
(Fahrten werden vom Wohnort aus angetreten)
Kann da steuerfreies KM-Geld bzw. steuerfreie Taggelder unbefristet ausbezahlt werden oder greift hier die 1/2 Jahres Regelung (wechselnde Einsatzorte) oder gar nur die 1 Monatsfrist?
Danke vorweg für Antworten.
Bernadette
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