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| Berechnung Immo-Est Wohnungsverkauf nach Renovierung |
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Geschrieben von: Manfred - 07.11.2024, 15:42 - Forum: Steuern
- Antworten (3)
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Ich bin mir bei folgender Frage nicht sicher:
Kann man Reparaturkosten bei einem Wohnungsverkauf auf die Berechnung der Immo-Est anrechnen lassen?
Folgender Fall:
Mein Klient vermietet eine Wohnung, bereits seit den 1980er-Jahren.
Diese Wohnung hat er damals im Schenkungsweg erworben.
Nun zieht die langjährige Mieterin in ein Pensionistenwohnheim.
Bevor die Wohnung verkauft wird, muss sie renoviert werden.
Auf den Verkaufspreis der Wohnung werden ja 86% an Anschaffungskosten pauschal in Abzug gebracht.
Wenn jetzt die Renovierung € 50.000,- kostet - reduzieren diese € 50.000,- zusätzlich die Bemessungsgrundlage
der Immo-Est?
Danke für die Hilfe.
M. Haslinger
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| Instandsetzungskosten aktivieren? |
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Geschrieben von: Muck Manuela - 06.11.2024, 11:26 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Liebes Forum,
Bei einem Gebäude das sich im Anlagevermögen befindet ist eine Strangsanierung i.H.v. € 300.000,00 notwendig.
Muss das als Instandsetzungskosten auf die Restlaufzeit des Gebäudes aktiviert werden, oder kann man das gleich in den Aufwand buchen?
Danke für eure Rückmeldung.
MM
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| Highlights 2025 - Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung 2025 - das WIKU-Kompaktwebinar |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 05.11.2024, 22:37 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Termin: 15.11.2024 von 9 bis 12:30
1 Stunde - gesetzliche Änderungen:
Transparenzrichtlinie, Ausländerbeschäftigungsgesetz, Telearbeitsgesetz, Sonderwochengeld, Abgabenänderungsgesetz 2024
1 Stunde - aktuelle Judikatur
Neues lohnverrechnungsrelevante Judikatur: Entgeltsfortzahlung, Gleitzeit (Stundenminus), Saisonkündigungsprivileg, Lohndumping, Sachleistungen von dritter Seite, Schmutzzulage
1 Stunde - sonstige Änderungen
Schwerpunkt: Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2024
Über Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at.
Preis: € 264,00
https://www.wikutraining.at/seminar/kalender
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| welcher KV bei Mischbetrieb |
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Geschrieben von: Pfeiffer - 04.11.2024, 18:56 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Ein Unternehmer hat mehrere Gewerbeberechtigungen aufgrund seiner unterschiedlichen Tätigkeiten.
Einerseits ist er als IT-Unternehmer tätig mit Handel und Dienstleistungen in der DAtenverarbeitung und andererseits betreibt er ein Veranstaltungszentrum mit entsprechender Gewerbeberechtigung.
Für beide Unternehmensbereiche gibt es einen eigenen Angebots- und Rechnungskreis und sind auch organisatorisch getrennt.
Unter welchem KV ist die Reinigungskraft im Veranstaltungszentrum abzurechnen. Nachdem es für dieses Gewerbe keinen KV gibt, organisatorische Trennung vorhanden ist, ist aus meiner Sicht kein KV anzuwenden und daher keine Sonderzahlungen und Lohn zu vereinbaren ohne Mindestlohn.
Die AK ist der Meinung, dass aufgrund der Tatsache dass der Unternehmer auch Gewerbeberechtigungen aufrecht hat, die die Reinigungskraft im anzuwendenden KV berücksichtigen würden, wäre dieser KV (im Konkreten Handel) zur Anwendung zu bringen. Außerdem wurden im Vorjahr (Eintritt der Dienstnehmerin Oktober 2023) Sonderzahlungen abgerechnet und daraus wird eine betriebliche Übung abgeleitet.
Wie seht Ihr das?
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