| Hallo, Gast |
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.
|
| Benutzer Online |
Momentan sind 86 Benutzer online » 2 Mitglieder » 82 Gäste Bing, Google, CGV1, Wilhelm Kurzböck
|
|
|
| Ausnahme aus der Pflichtversicherung - SVS |
|
Geschrieben von: TamaraK - 02.10.2024, 16:08 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (2)
|
 |
2 junge Männer haben neben ihrer unselbständigen Tätigkeit vor 13 Monaten eine OG gegründet und sind somit bei der SVS vollversichert.
Der Gewinn der OG ist eher überschaubar. Da die Kosten der SVS im Verhältnis zum Umsatz eher hoch ist, möchten beide nun eine Variante finden, dass eine Ausnahme aus der Pflichtversicherung möglich ist.
Die OG zu liquidieren und danach zwei Einzelunternehmen zu gründen (mit Ausnahme aus der Pflichtversicherung, da ja Vollversicherung aus der Unselbständigkeit) bringt meiner Meinung nach nichts, da man bis 57 Jahre in den letzten 60 Monaten nicht mehr als 12 Monate pflichtversichert sein darf. (Einkunfts- u. Umsatzgrenze wären kein Problem) Oder liege ich da nicht richtig? Gibt es eine andere Möglichkeit?
Vielen Dank im Voraus für eurer Wissen!
|
|
|
| Umfassender ÖGK-Artikel zu den Themen "Mutterschutz", "normales" Wochengeld sowie zum "Sonderwochengeld" |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 30.09.2024, 16:01 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
Quelle: DGservice Nr. 3/September 2024
Interessant sind dabei nun folgende Hinweis betreffend das Sonderwochengeld:
1. die Übermittlung einer Arbeits- und Entgeltsbestätigung durch den Arbeitgeber ist nicht erforderlich ist (offenbar erfolgt die Ermittlung der Berechnungsbasis über die relevanten mBGM)
2. Es ist mit Beginn des Sonderwochengeldzeitraumes (also per erstem Tag dieses Leistungsbezuges) eine Anmeldung vorzunehmen, die allerdings nur betreffend die "Betriebliche Vorsorge" relevant ist UND
3. Im Zusammenhang mit dem letzten Tag des Sonderwochengeldes hat eine Abmeldung "Karenz nach MSchG/VKG" zu erfolgen.
4. Den Bezug des Sonderwochengeldes erfahren Sie durch die Versicherte.
Aus Punkt 4 wird ersichtlich, dass die Einführung von "Ho" nach "Ruck" erfolgte und dass es hier möglicherweise Informationsbeschaffungsprobleme für die Praxis geben könnte.
Man darf nicht vergessen, dass ein derartiger Zeitraum, so er die ursprüngliche Mutterschaftskarenz unterbricht, ja auch das Urlaubswachstum wieder ankurbelt.
Wir werden uns bemühen, hier eine Datenübermittlung über "KSB-ONLINE" an den Dienstgeber zu erreichen. Mal abwarten, ob das auch klappen wird.
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
|
|
|
|