Hallo, Gast
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.758
» Neuestes Mitglied: Eunicedoubs
» Foren-Themen: 7.322
» Foren-Beiträge: 10.848

Komplettstatistiken

Benutzer Online
Momentan sind 83 Benutzer online
» 1 Mitglieder
» 80 Gäste
Bing, Google, Wilhelm Kurzböck

Aktive Themen
WIKUS wöchentliches Lohnu...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Vor 1 Minute
» Antworten: 0
» Ansichten: 1
Praxisfragen zu den bevor...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: CGV1
Vor 4 Stunden
» Antworten: 1
» Ansichten: 18
Serie: Entwurf zum Lohnst...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
25.09.2026, 15:29
» Antworten: 0
» Ansichten: 27
Serie: Entwurf zum Lohnst...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
24.09.2026, 18:50
» Antworten: 0
» Ansichten: 42
Bilanzbuchhalter/in Steue...
Forum: Kauf / Verkauf
Letzter Beitrag: Ulrike Rosenecker
24.09.2026, 16:19
» Antworten: 2
» Ansichten: 940
Sachbezug KFZ und gleichz...
Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
Letzter Beitrag: Margit H.
24.09.2026, 14:54
» Antworten: 2
» Ansichten: 256
Der LStR-Wartungserlass 2...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
23.09.2026, 19:25
» Antworten: 0
» Ansichten: 82
Formular E 35 ist ONLINE ...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
23.09.2026, 19:18
» Antworten: 0
» Ansichten: 51
WIKUS wöchentliches Lohnu...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
20.09.2026, 15:19
» Antworten: 0
» Ansichten: 65
WIKU Personal aktuell 15/...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
17.09.2026, 16:05
» Antworten: 0
» Ansichten: 78

 
  Angestelltengesetz §8 (2)AngG vor 2018
Geschrieben von: yvonne. - 09.10.2024, 15:13 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Guten Tag, 
ich habe eine Frage zu §8 2 AngG vor dem Jahr 2018. 

Wir haben gerade ein Streitthema mit der BVAEB (öffentlichen Dienst) die BVAEB weist auf das AngG §8 (2) vor dem Jahr 2018 hin bzw auf (OGH Entscheidungsdatum 26.03.1957 4Ob21/57; 4Ob42/57; 4Ob8/58). 
Im GAG 2005 § 71 ist nur geregelt das es innerhalb von 6 Monaten eine Wiedererkrankung ist, deshalb bezieht sich die BVAEB auf eine Rechtsprechung im AngG. 


Eintritt 01.10.2019
Krankenstand 05.01.2024 – 10.01.2024  (Ersterkrankung) 
Krankenstand 24.01.-05.08.2024 durchgehend (langer Krankenstand)
Urlaub 06.08.2024- 27.08.2024
Krankenstand ab 28.08.2024 (neuer langer Krankenstand) 

es geht um den Krankenstand ab 28.08.2024. die BVAEB sagt, dieser muss zu vollem Entgelt weiterbezahlt werden, da dies keine Wiedererkrankung mehr ist, Krank war Sie eigentlich durchgehend nur nicht in Behandlung. 
Gibt es hier eine Regelung oder eine Rechtsprechung die Bestätigt das so etwas eine Wiedererkrankung ist.

Meiner Meinung hat Sie den Dienst nie angetreten sondern nur den im vorhinein vereinbarten Urlaub konsumiert, aber ob wir hiermit durchkommen ist fraglich.

Vielen Dank! 

Liebe Grüße

Drucke diesen Beitrag

  Wichtiger Beitrag für Lohnsoftwarehersteller: Übernahme der Spenglerbetriebe ins BUAG-System - auch steuerlich gibt es nichts zu lachen
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 09.10.2024, 13:42 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://www.wikutraining.at/blog/337

Drucke diesen Beitrag

  Gibt es Probleme mit dem Arbeitslosengeld, wenn man die beitrags-und steuerfreie Sportlerreiseaufwandsentschädigung (PRAE) bezieht?
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 09.10.2024, 13:05 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

In der Community gab es Sorge, ob der Bezug von Arbeitslosengeld parallel zum Bezug einer beitragsfreien PRAE "leidet".

Ich habe dazu die Antwort direkt aus dem zuständigen Ministerium recherchieren können.

Mehr dazu erfahren Sie über den nachstehend verlinkten Artikel im WIKU-Premium-Blog.

https://www.wikutraining.at/blog/336

Drucke diesen Beitrag

  Das Jobrad-Leasing ist zu Ende - folgt nun am Ende ein weiterer Sachbezug?
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 09.10.2024, 12:02 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

In der Praxis laufen zur Zeit sehr viele Leasingverträge betreffend die sogenannten "Jobbikes" aus.

Die Verunsicherung in der LV-Community ist sehr groß, was die Frage des "danach" betrifft.

Muss man einen Sachbezug zum Ansatz bringen, wenn der Arbeitnehmer das Fahrrad direkt von der Leasinggesellschaft erwirbt (also der Arbeitgeber das Fahrrad mit dem Ende des Leasings "zurückstellt")?

Im anschließend verlinkten Artikel des WIKU-Premium-Blogs (Premium-Passwort wird benötigt) finden Sie eine brandaktuelle Recherche von mir zu diesem Thema und eine vorläufige Orientierungshilfe:

https://www.wikutraining.at/blog/335

Drucke diesen Beitrag

  Neu verlautbarte Verordnungen zu Lehrlingseinkommen per 1.10.2024
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 09.10.2024, 09:58 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://www.wikutraining.at/blog/334

Drucke diesen Beitrag

  Service-Entgelt 2025 Einhebung im November 2024
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 08.10.2024, 20:03 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Quelle: DGservice Nr. 3/2024


https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

Drucke diesen Beitrag

  "WIKU-News" und "WIKU-Spirit-News" auch auf Telegram
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 08.10.2024, 19:52 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Wer meine LV-News auch in der Telegram-App lesen möchte, findet sie hier:

https://t.me/Wikunews

Wer meine "andere Seite" - die "WIKU-Spirit-News" mitverfolgen möchte, kann dies hier:

https://t.me/wikuspirit

Drucke diesen Beitrag

  Fehler in der Lohnabrechnung durch Steuerberater kann zu Lohndumpingstrafe beim Klienten führen
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 08.10.2024, 19:43 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Ein sehr ernüchternder brandaktueller VwGH-Entscheid wirkt bisweilen auch ein wenig "verstörend".

Den Beitrag finden Sie im WIKU-Premium-Blog (Passwort wird dazu benötigt):

https://www.wikutraining.at/blog/332

Drucke diesen Beitrag

  Ist das Aufsuchen der Toilette während der Arbeitszeit als nicht entgeltspflichtige Ruhepause zu werten?
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 08.10.2024, 15:35 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Ein etwas beunruhigendes Urteil des Kantongerichts Neuenburg in der Schweiz beschäftigt die hiesigen Arbeitsrechtler.

Ich denke, dass bei uns in Österreich die Rechtslage in diesem Punkt nicht viel anders ist, dass aber das Instrumentarium der Betriebsübungen vor einer "Ad hoc-Umstellung" durch den Arbeitgeber bewahren sollte.

Ich möchte dieses Urteil mit den Worten des zuständigen Arbeitgeberverbandes der Schweiz kommentieren: "Das ist nicht die Richtung, in die das Ganze gehen sollte".

https://www.srf.ch/news/schweiz/gerichts...ln-muessen

Drucke diesen Beitrag

  Werterhellung - Wertbegründung: Einbeziehung der Spengler in die BUAK
Geschrieben von: Emma - 08.10.2024, 08:54 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Keine Antworten

Mit der jüngsten Novelle des BUAG (ausgegeben am 22.7.2024) wurde die Einbeziehung der Spengler in das BUAG im Sachbereich Urlaub rückwirkend mit 1.1.2024 beschlossen.

Unternehmen hat Bilanzstichtag 29.2.2024:
Ich würde da so vorgehen:

 - Rückstellung der aliquoten Urlaubsständen per 31.12.2023 abzgl. Urlaubsverbrach ggü DG bis 29.2.2024 (dieser Urlaubsstand richtet sich gegen den Arbeitgeber, kein Anwachsen der Urlaubsstände im Jahr 2024 ggü des Arbeitgebers mehr möglich; dieser Urlaub ist vorrangig zu verbrauchen).

- Urlaubsvorgriffe zum 31.12.2023 können vom Arbeitgeber nicht mehr ausgeglichen werden, da kein Urlaub mehr anwächst. Daher keine "Aktivierung" der Ansprüche (im Sinne von Reduktion der vorgenannten Urlaubsrückstellung). Pech für den Arbeitgeber?

- Rückstellung der an die BUAK ab 1.1.2024 bis 29.2.2024 zu entrichtenden Zuschläge für Anwartschaftswochen im Jahr 2024 (ds 9 KW) (KV-Lohn + 20% x Faktor 11,4 x 9 KW). Davon abgezogen werden dürfen ggf in diesem Zeitraum ausbezahlte Urlaubszuchüsse und Urlaubsentgelte, die sich auf Urlaubsverbräuche 2024 (gegen die BUAK) richten (weil eben der "alte" Urlaub ggü des Arbeitgebers bereits voll aufgebraucht ist). 

- Wie ist mit dem Zuschlag (in horrender Höhe) für Vordienstzeiten (derzeit 5,3%) vorzugehen? Rückstellung per 29.2.2024 in voller Höhe, da die Einbeziehung Urlaub rückwirkend mit 1.1.2024 beschlossen wurde und somit auch der Zuschlag fällig ist?

Verwaltung der Urlaubsstände in der Lohnverrechnung:
- Man muss die "alten" Urlaubsstände ggü dem Arbeitgeber (die bis 31.12.2023 entstanden sind) im Auge behalten. Geht der DN auf Urlaub, sind diese Stände vorrangig zu verbrauchen. Urlaubsentgelt wie bisher (mit Schnitt) voll auf Kosten des ARbeitgebers.
- "Neue" Urlaubsstände gegenüber der BUAK sind zu erfassen und zu verwalten. Geht der DN auf Urlaub und verbraucht Urlaub aus dem Jahr 2024 ist das monatliche Entgelt zu reduzieren und der Urlaub bei der BUAK für den Arbeitnehmer zu beantragen. 
-> dh man muss in der LV zwei Urlaubsverwaltungen parallel laufen lassen? Je nachdem welcher Urlaub verbraucht wird, ist entsprechend abzurechnen (auch innerhalb eines Monats).
Lässt sich das mit den gängigen Programmen lösen? Oder denke ich da zu kompliziert?

Wie sind da eure Meinungen? Danke im voraus für eure Rückmeldungen!

Drucke diesen Beitrag