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| Wie wird man ein Betriebsratsmitglied eines „Nicht-Betriebs“ nach einem Betriebsteilübergang los? |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 04.09.2024, 10:37 - Forum: News & wichtige Infos
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Sachverhalt:
Der Fall hatte ein wenig etwas von „Slapstick“.
Da war zunächst eine Betriebsratswahl, die so nie hätte stattfinden dürfen, weil gar kein Betrieb im Sinne des § 34 ArbVG vorgelegen war.
Eine Anfechtung unterblieb jedoch (vermutlich deshalb, weil die Funktionsperiode am ersten Tag des ersten Lockdowns – somit am 18.03.2020 – zu laufen begann).
Dann wurde die Betriebseinheit (die kein Betrieb war) mit einer anderen Gesellschaft verschmolzen.
Nun ging es darum, das Betriebsratsmitglied, das es so nicht hätte geben dürfen, durch Arbeitgeberkündigung loszuwerden.
Eine Zustimmung durch das Gericht vorab wurde nicht eingeholt.
So entschied der OGH:
Dieser interessante Fall erscheint in einer der nächsten Ausgaben der WPA und kann schon jetzt im WIKU-Premium-Blog (Passwort erforderlich) gelesen werden.
https://wikutraining.at/blog/246
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| E-MVB (die "SV-Richtlinien") wurden aktualisiert |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 03.09.2024, 17:56 - Forum: News & wichtige Infos
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Quelle: ÖGK-Newsletter 10/2024 vom 2.9.2024
Ab 02.09.2024 veröffentlichte die Plattform www.sozdok.at eine aktualisierte Fassung der E-MVB (Empfehlungen zur einheitlichen Vollzugspraxis der Versicherungsträger im Bereich des Melde-, Versicherungs- und Beitragswesens).
Die Empfehlungen finden sich im Menüpunkt „Übersicht“ im linken Seitenbereich.
Die Überarbeitung der E-MVB erfolgte durch die Krankenversicherungsträger und den Dachverband der Sozialversicherungsträger (DVSV) – mit dem Schwerpunkt, nicht mehr aktuelle Inhalte zu entfernen oder entsprechend zu aktualisieren.
Künftig werden die E-MVB kontinuierlich aktualisiert und ergänzt – in Abstimmung zwischen den Krankenversicherungsträgern und dem Dachverband unter Beteiligung der Sozialpartner.
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| Auswirkung eines Vermögensschadenersatzes nach diskriminierender Beendigung auf AMS-Leistungen |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 03.09.2024, 09:45 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sachverhalt:
Eine Arbeitnehmerin gab ihrem Dienstgeber während der Probezeit ihre Schwangerschaft bekannt, was zur arbeitgeberseitigen Probezeitauflösung mit dem letzten Tag der Probezeit führte.
Sie machte daraufhin unter anderem einen Vermögensschadenersatz gemäß § 12 Abs. 7 Gleichbehandlungsgesetz gerichtlich geltend, den sie dann auch erhielt.
Das AMS strich ihr rückwirkend den Bezug der Notstandshilfe für die Zeit, für die sie diesen Schadenersatz bekam, was Gegenstand des vorliegenden Verfahrens vor dem VwGH war.
Wie das Verfahren ausging, darüber berichte ich in einer der kommenden Ausgaben der WIKU Personal aktuell. Schon heute finden Sie diesen Artikel vorab im WIKU-Premium-Blog (WPA-Premium-Passwort wird benötigt):
https://www.wikutraining.at/blog/243
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| Jobsuche Personalverrechnerin TZ 20-25 Std. |
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Geschrieben von: Katharina Neulinger - 03.09.2024, 09:18 - Forum: Diverses
- Antworten (2)
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen!
Ich habe 06/2024 meine Ausbildung mit der Fachprüfung an der WKO abgeschlossen und bin nun auf der Suche nach einer Anstellung TZ 20-25 Std.
Habe davor immer in der Personalabteilung div. Firmen gearbeitet um den geprüften Personalverrechnern zu zuarbeiten.
Ich suche im Großraum Wien.
Vielen Dank!
LG
Katharina Neulinger
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| Verkürzung der Gesamtbezugsdauer beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld durch vorzeitigen nächsten Mutterschutz – Antrag auf rückwirkende Erhöhung des Tagesbetrages |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 02.09.2024, 10:21 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sachverhalt:
Aus Anlass einer Zwillingsgeburt beantragte die Mutter das pauschale Kinderbetreuungsgeld (Kontenversion des Kinderbetreuungsgeldes) und zwar für eine Bezugsdauer von 851 Kalendertagen (für den Zeitraum von 22.09.2020 bis 22.01.2023).
Am 14.12.2021 erfuhr sie von ihrer nächsten Schwangerschaft, die erneut eine Mehrlingsschwangerschaft war. Sie bezog somit ab 15.12.2021 Wochengeld in Höhe des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes.
Zudem beantragte sie bei der ÖGK, den Tagesbetrag des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes aufgrund der erheblichen zeitlichen Einkürzung entsprechend rückwirkend zu erhöhen (was ja der Sinn der „Kontenvariante“ ist, nämlich dass der Gesamtbetrag gleich bleiben soll, wenn sich die Bezugsdauer verändert, also der Tagesbetrag nach oben oder nach unten angepasst wird und dies unter gewissen gesetzlichen Vorgaben).
Dabei ging es um eine Nachzahlung in Höhe von rund € 8.800,00.
Gegen die wehrte sich die ÖGK und auch die erste und zweite Instanz gaben der ÖGK Recht und wiesen das Klagebegehren ab.
Zwar wurde es nicht als Problem erachtet, dass sie zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr Kinderbetreuungsgeld bezog, sondern Wochengeld in Höhe des Kinderbetreuungsgeldes (noch im Mutterschutzzeitraum vor der nächsten Geburt), aber der „vierte Satz in § 5a Abs. 2 KBGG“ setzte diesem Vorhaben nach Ansicht der Gerichte ein Ende:
Die Änderung der Anspruchsdauer ist nur unter Einhaltung der Reziprozität und aller gesetzlichen Bedingungen möglich und sie ist ausgeschlossen, sofern dadurch vergangene Bezugszeiträume nachträglich geändert werden sollen.
So entschied der OGH:
Das Ergebnis dieser OGH-Entscheidung finden Sie in einer der nächsten Ausgaben der WPA und schon heute im WIKU-Premium-Blog (Premium-Passwort der WPA wird hier benötigt):
https://www.wikutraining.at/blog/240
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