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| Recht auf Übermittlung der Arbeitszeitaufzeichnungen zur Vermeidung von Anspruchsverfall kann selber verfallen sein |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 17.07.2024, 14:12 - Forum: News & wichtige Infos
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Ein sehr kurioser Fall.
Damit man als Arbeitnehmer nicht vergütete Stunden beim Arbeitgeber geltend machen kann, darf man die Übermittlung der Arbeitszeitaufzeichnungen verlangen.
Wird dieses Recht vom Arbeitgeber verweigert, so werden allfällige Verfallfristen gehemmt.
Ein Arbeitnehmer kämpfte um seine Stunden bis zum OGH, weil ihm der Arbeitgeber die Herausgabe der Arbeitszeitaufzeichnungen verweigerte, da er der Ansicht war, dass dieses Ansinnen zu spät (nämlich nach Ablauf der kollektivvertraglichen Verfallfrist) gestellt wurde.
Das Gesetz selber sieht hier keine Frist betreffend Aufforderung an den Arbeitgeber vor.
Alles zu diesem Fall finden Sie hier (WIKU-Premium-Blog):
https://www.wikutraining.at/blog/153
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| Wiedereinstellungszusage – Weitergelten einer vereinbarten Konkurrenzklausel |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 16.07.2024, 15:21 - Forum: News & wichtige Infos
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OGH vom 16.05.2024, 9 ObA 23/24h
§ 2c AVRAG
So entschied der OGH:
1. Nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung begründet eine Wiedereinstellungszusage des Arbeitgebers die Option des Arbeitnehmers, (grundsätzlich) zu den vorherigen Bedingungen wieder für den Arbeitgeber zu arbeiten. Übt der Arbeitnehmer die Option aus, kommt ein neuer Arbeitsvertrag und damit ein neues Arbeitsverhältnis (grundsätzlich) zu den vorherigen Bedingungen zustande.
2. War im ursprünglichen Arbeitsvertrag eine Konkurrenzklausel und für den Fall der Übertretung der Konkurrenzklausel eine Konventionalstrafe vereinbart, so war beides auch für das Dienstverhältnis relevant, welches auf Basis der Wiedereinstellungszusage begründet bzw. fortgesetzt wurde.
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| Diskriminierende Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses bei einer schwangeren Arbeitnehmerin |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 15.07.2024, 15:55 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Eine Arbeitnehmerin wurde im Hinblick auf die Besetzung einer wichtigen Position aufgenommen, konnte aber die dafür notwendige Ausbildung dann nicht zeitgerecht antreten, weil sie schwanger wurde.
Daraufhin zog der Arbeitgeber die "Reißleine" und ließ das Arbeitsverhältnis - weil eine Befristung mit Aussicht auf Weiterbeschäftigung im Rahmen eines unbefristeten Dienstverhältnisses vereinbart wurde - "auslaufen".
Die Arbeitnehmerin kämpfte nicht um Schadenersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung, sondern um die weiterhin aufrechte Beschäftigung (auch wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung).
Dieser Fall landete beim OGH und wurde vor kurzem dort entschieden.
Lesen Sie mehr dazu in einem Premium-Blog-Artikel, den Sie hier finden:
https://www.wikutraining.at/blog/146
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| Stundenweise Beschäftigung im Dienstvertrag |
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Geschrieben von: Verena - 15.07.2024, 09:21 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Hallo,
ich habe einen Fall mit einer schwankenden Beschäftigung. Eine (zukünftigte) Dienstnehmerin soll eine Wohnung reinigen, die kurzfristig vermietet wird.
Einerseits stellt sich mir die Frage, welche lohngestaltende Vorschrift zur Anwendung kommt. Der Dienstgeber hat die Gewerbeberechtigung Immobilientreuhänder, meiner Meinung nach würde für die Reinigung der Mietwohnung eher der Mindestlohntarif für Hausbetreuer passen.
Da die Arbeitsleistung von der Vermietung der Wohnung abhängig ist, würde der Dienstgeber gerne nach Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden abrechnen. Ich hatte so einen Fall noch nie, unter welchen Umständen ist das möglich? Wie werden in dem Fall Nichtleistungszeiten berücksichtigt?
Liebe Grüße
Verena
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