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| Kollektivvertragsabschlüsse KW 28/2024 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 12.07.2024, 17:12 - Forum: News & wichtige Infos
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Bekleidungsindustrie - Angestellte - KV-Abschluss per 1.7.2024
Bekleidungsindustrie - Arbeiter - KV-Abschluss per 1.7.2024
Chemische Industrie - Angestellte - KV-Abschluss per 1.5.2024
Chemische Industrie - Arbeiter - KV-Abschluss per 1.5.2024
Fleischergewerbe - Angestellte - KV-Abschluss per 1.7.2024
Fleischergewerbe - Arbeiter - KV-Abschluss per 1.7.2024
Fleischwarenindustrie - Arbeiter - KV-Abschluss per 1.7.2024
Haas und PEZ - KV-Abschluss per 1.7.2024
Ind. Wäschereien, Chemischputzereien u. Färbereien - KV-Abschluss per 1.7.2024
Mischfuttererzeuger - KV-Abschluss per 1.8.2024
Selbständige Ambulatorien für Physikalische Therapie Wien - KV-Abschluss per 1.5.2024 und per 1.5.2025
Textilgewerbe / Stickereiwirtschaft VLB - KV-Abschluss per 1.6.2024
Details dazu finden Sie hier:
https://digital.oegbverlag.at/kvsystem/news
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| Sonderkündigungsregelung für Arbeiter in Saisonbranchen (§ 1159 ABGB) ist verfassungskonform - die Unsicherheit in Gastronomie & Co besteht weiter! |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 11.07.2024, 16:47 - Forum: News & wichtige Infos
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Der eine Elfenbeinturm (VfGH) hat dem anderen Elfenbeinturm (OGH) ausgerichtet, dass er der Bundesregierung (= der dritte Elfenbeinturm) beipflichtet, dass die Regelungen in § 1159 ABGB "eh passen". Vereinfacht gesagt: dass die Regelung schwierig handzuhaben ist, macht sie noch nicht verfassungswidrig.
Die Rallye "wir bringen die Praxis zur Strecke" (koste es, was es wolle) geht also munter weiter und es weiß im Augenblick niemand, was bei den Arbeitern in der Gastronomie nun in puncto Kündigung wirklich richtig ist (sehen wir von ÖGB und AK = Elfenbeintürme 4 und 5 - mal ab).
Das bedeutet, dass wir in dieser Branche seit fast geschlagenen 3 Jahren nicht wissen, wie man dort richtig kündigt (gilt für Arbeiterkündigungen und Arbeitnehmerkündigungen). Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
Wer nun die Beweislast tragen muss in Bezug auf das Vorliegen des Überwiegens der Saisonbranche, ist im Übrigen auch nicht klar (auch wenn ein paar Schlaumeier das Gegenteil behaupten, so ist es nicht mehr als ein weiterer Tropfen "Meinung" zu einem Meer an arbeitsrechtlicher Schande).
Der OGH kann nun selber "Hand anlegen" und ein paar (undurchführbare) Regeln aufstellen oder aber er schiebt die Arbeit dem Erstgericht zu (um etwaige ergänzende Feststellungen einzuholen, die ungefähr so leicht zu erlangen sind, wie das Auffinden eines Wassertropfens in einer vollen Badewanne).
Denkbar wäre es aber auch (besser gesagt: zu hoffen), dass (natürlich nach den Wahlen) die Urheber dieser Beschäftigungstherapie (der Gesetzgeber = Elfenbeinturm Nr. 6) erkennt, welche Probleme die (noch verbliebenen) Gastrobetriebe in dieser Rechtsfrage haben und uns ein Paragraphen-Kaninchen aus dem verbeulten Normenhut hervorzaubert.
Wir erklären einstweilen den staunenden oder verärgerten Gastrobetrieben, dass das (Zitat: Altkanzler Sinovatz "Alles nicht so einfach ist" und als nächste Instanz die "freiwillige Feuerwehr" wird herhalten müssen.
Man muss fast die Empfehlung aussprechen: die gesetzlichen Regelungen einzuhalten, die Arbeitgeberkündigungsmöglichkeit zum 15. oder Letzten vereinbaren und - wo es geht - einvernehmliche Lösungen zu vereinbaren (ich hab eh geschrieben "wo es geht") und "auf bessere Zeiten hoffen".
Sie glauben, dass es das schon war mit den betrüblichen Nachrichten?
Nein. Einen hab ich noch.
Der allerorts schon überall verkündete KV-Abschluss in der Gastro per 1.11.2024 hat alles, nur keine trockenen Tücher. Man verhandelt immer noch. Und fast ist man geneigt, den Toni Pfeffer zu zitieren: "Hoch gwinna mas nimma".
Falls sich jemand für die Ausführungen des VfGH erwärmen möchte, hat hier die Möglichkeit dazu:
https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Er...6.2024.pdf
Nach der Lektüre wird Ihnen "Faust" von "Goethe" einfallen. Ein Zitat daraus: "Hier steh ich nun, ich armer Tor und bin so klug als wie zuvor".
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| Leihfirma insolvent - Vorgangsweise für Beschäftigerfirma |
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Geschrieben von: t.r - 11.07.2024, 13:53 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
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Hallo liebes Forum,
wie geht man am besten vor, wenn eine der Leihfirmen, von denen man Personal bezieht, mit heutigem Tag einen Insolvenzantrag gestellt hat?
Sollen wir die Rechnung für die Juni-Arbeitsstunden der Leiharbeitsfirma noch begleichen - oder lieber abwarten, ob irgendwelche Haftungen auf uns zurückfallen (Entlohnung, Sozialversicherung bzw. Abgaben Finanzamt)?
Wie kann man sich eigentlich am besten absichern - ist es erlaubt von den Leihfirmen monatlich Unbedenklichkeitsbescheinigungen (ÖGK, Finanzamt) zu verlangen?
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| Geplante steuerliche Änderungen für das Kalenderjahr 2025 - nicht alles ist Gold, das glänzt |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 10.07.2024, 15:06 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Im Ministerrat vom 3.7.2024 wurden steuerliche Änderungen für das Kalenderjahr 2025 beschlossen. Die Einpflegung dieser angekündigten Änderungen in die Gesetze bzw. Verordnungen bleibt natürlich abzuwarten.
Konkret geht es um
1. eine Ausweitung der Kleinunternehmerregelung auf das EStG 1988 samt Anhebung der Grenzen für UStG und EStG,
2. die Anpassung von Tarifgrenzen und Absetzbeträgen bzw. Verbindungsgrößen zur "Negativsteuer" (Einkommensteuer unter NULL) im EStG 1988 (Abschaffung der "kalten Progression"). Die meisten dieser Werte werden jedoch erst ermittelt.
3. Es werden praktisch nach über 35 Jahren die steuerlichen Tages- und Nächtigungsgelder (Inland) angehoben und nach über 10 Jahren auch die KM-Geld-Werte. Die Auslandswerte bleiben vorläufig unverändert.
4. Die Regelung betreffend arbeitsplatznahe Unterkünfte bzw. Dienstwohnungen wird abgeändert und dabei der Grenzwert von 30 auf 35 m² angehoben werden und die Zuteilung der Flächen der Gemeinschafsräume in Zukunft anteilig erfolgen (da bin ich ja schon gespannt, wie das funktionieren wird, ohne dass wieder ein Rattenschwanz an Folgefragen unseren Alltag verschönert).
Zu den Details gelangen Sie hier:
https://www.wko.at/oe/news/details-kalte...chterungen
An dieser Stelle sei mir eine kleine Anmerkung erlaubt, dass ich NICHT in den allgemeinen Jubelgesang einzustimmen vermag und ich mir bewusst Zeit gelassen habe mit einer Veröffentlichung, um die richtigen Worte zu finden.
Wie schon oben angedeutet, erleben wir bei den Tages- und Nächtigungsgeldern seit über 30 Jahren eine "zarte" Anhebung (die zarteste Versuchung seit es Steuergesetze gibt). Ein wirklich faires Angebot wären nicht € 30,00 pro Tag gewesen (ev kann man die sich besser merken), sondern - gemessen an der Inflation - € 50,00 bis € 60,00. Das heißt, das wir hier in Wahrheit über viele Jahre hier eiskalt enteignet worden sind.
Dass man sich dazu erst kurz vor den Wahlen und nicht schon längste Zeit davor, als es die Leute dringend brauchten, zu diesen Schritten durchringen konnte, ist schon sehr dreist.
Dafür bleiben Zukunftssicherungsfreibetrag mit € 300,00 jährlich sowie Geschenke- und Veranstaltungsfreibeträge (€ 186,00 und € 365,00) vermutlich auch nächstes Jahr konstant und steuern so auf einen strammen "40er" zu.
Über das Budget mach ich mir keine Sorgen. Ich bin jetzt den dritten Tag vom Urlaub zurück, habe drei Beratungsgespräche wegen laufender GPLB geführt. Wie da der Schmäh im Augenblick läuft, ganz speziell was Überstundenzuschläge betrifft, SEG-Zulagen etc. Man kann sich jedenfalls auf eines verlassen: nämlich, dass man sich auf bisherige Auslegungen nicht mehr verlassen kann. Der Staat gibt Geld (Begünstigungen im § 68er-Bereich), der Staat braucht Geld (Auslegungsänderungen im § 68er, natürlich rückwirkend).
Zudem muss man sich ja nur ansehen, was in den letzten 10 Jahren alles beim KFZ-Sachbezug geschehen ist (Abschaffung der Pendlerpauschale, Differenzierung nach willkürlichen CO2-Grenzen, die darüber entscheiden, wieviel einem netto noch bleibt). Klar sind Elektro-Autos eine gute Alternative, wenn man keine weiten Strecken zurücklegen muss (so der O-Ton zahlreichster HR-Abteilungen, die nicht öffentlich genannt werden wollen). Und da sind dann auch noch die Montageautos, wo man den Monteuren erklären muss, warum sie nun alle Teilzeitbuchhalter sein müssen (Fahrtenbuch etc.).
So sieht es aus im österreichischen "Steuermelkkuhhaus".
Ob das mit anderen Parteien besser wird, kann ich nicht sagen, aber warum Interessensvertretungen dazu schweigen, verstehe ich nicht.
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