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| fallweise geringfügige Beschäftigung |
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Geschrieben von: ClaudiaK - 07.07.2024, 18:21 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Keine Antworten
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Ich bräuchte Unterstützung im Künstlerbereich. Meine Klientin veranstaltet lateinamerikanische Tanzshows. - als Nebenerwerb zu einer unselbständigen Tätigkeit.
Die Veranstaltung wird über die Homepage meiner Klientin gebucht und meine Klientin rechnet mit dem Veranstalter ab – Alle Tänzer legen Ihr eine Honorarnote (gebucht auf Fremdleistungen) für Ihre tänzerische Darbietung am Event. Ich habe die Klientin neu übernommen und das wurde jahrelang so gehandhabt. Nachfragen seitens des FA gabs die letzten Jahre laut bisherigem Steuerberater keine.
Die Honorare liegen pro Veranstaltung alle unter der Geringfügigkeit. – aber manche Tänzer/innen legen 2-3 Rechnungen pro Monat.
Ein Tänzer ist im Schnitt maximal 10x pro Jahr beschäftigt mit max. 2000-2500 Euro Umsatz pro Jahr
Es wird ein Werk geschuldet - daher kein Dauerschuldverhältnis (Arbeitszeit, Arbeitsort und „Weisungsgebundenheit“ notgedrungen durch vorgegebenen Veranstaltungstermin und Choreografie, Kostüme zum Teil selbst vorhanden/zum Teil durch meine Klientin zur Verfügung gestellt.)
Kann hier eine fallweise geringfügige Beschäftigung (DV) zum Thema werden? Ich habe mit Tanzensembles leider keine Erfahrung
Danke!
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| Verlust bei Klienunternehmerpauschlierung |
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Geschrieben von: Gerhild - 26.06.2024, 10:30 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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Hallo,
ich bräuchte eine kleine Unterstützung.
Ein Klient hatte im Jahr 2023 eine sehr hohe Nachzahlung bei der SVS. Wenn ich die Kleinunternehmerpauschalierung anwende, hat mein Klient einen Verlust. Ich habe nur gefunden, das bei der Gastgewerbepauschalierung das Ergebnis nicht negativ werden kann. Hab ich etwas übersehen oder schließt ein Verlust die Anwendung einer Pauschalierung aus? Könnte mir da bitte jemand weiterhelfen. Gibt es dazu einen Hinweis im Gesetz?
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| ZA Saldo auszahlen |
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Geschrieben von: Lohn01 - 26.06.2024, 09:22 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (3)
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Guten Morgen,
habe eine Frage.
Keine Durchrechnung/Gleitzeit.
DN hat ein ZA Konto von 100 h (zum Teil vom Vorjahr und zum Teil vom laufenden Jahr). Jetzt will er sich die Überstunden auszahlen lassen und jedes Monat die Steuerfreiheit genießen.
Die Stunden vom Vorjahr (42) können nicht gem § 68 Abs. 2 EStG ausbezahlt werden, oder (bis 10 h schon - bis 18 würd nicht gehen)? Aber können ich die restlichen 58 h (lfd. Jahr) auf die Monate 1- 5 aufteilen um die Steuerfreiheit gem 68/2 mtl. zu erhalten?
danke!
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| VW Multivan e-hybrid Angemessenheitsprüfung |
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Geschrieben von: TamaraK - 24.06.2024, 09:30 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (2)
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Hallo,
Kund least einen VW Multivan e-hybrid um € 70.330,00 brutto (Kaufpreis). Bin gerade etwas verwirrt und irgendwie total verunsichert.
Eigentlich sind ja hybride Fahrzeuge nicht vorsteuerabzugsberechtigt, aber dadurch dass der VW Multivan in der Liste der VSt abzugsberechtigten Fahrzeuge steht kann ich bei der Leasingrate mit VSt buchen, oder?
Weiters sind vom Kaufpreis 57% angemessen und 43% unangemessen. Diese 43% korrigiere ich bei der VSt der Leasingrate, oder?
Muss ich auch bei der Sonderentgeltvorauszahlung inkl. 20% UST die 43% korrigieren?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
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| Gewerberechtlicher Geschäftsführer - verpflichtet Bezugsauszahlung ? |
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Geschrieben von: RobertZgank - 20.06.2024, 16:07 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Keine Antworten
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Liebes Forum ich hätte da mal eine Frage:
Muss ein nicht direkt beteiligter gewerberechtlicher Geschäftsführer einen Bezug bekommen? Im konkreten Fall ist der gewerberechtliche Geschäftsführer über eine Holding im Hintergrund an der GmbH beteiligt, scheint jedoch als Gesellschafter als Privatperson nicht auf. Bisher wurde hier hier nichts ausbezahlt, wobei es gar nicht um das Gehalt per se geht, sondern vielmehr um die Frage ob in Zuge einer GPLB eventuell Abgabennachforderungen entstehen könnten.
Danke für eure Infos.
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| Differenzbesteuerung BMD |
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Geschrieben von: Mario B. - 17.06.2024, 21:56 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (3)
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Hallo,
bucht jemand von euch einen differenzbesteuerten Händler in BMD?
Ich denke über die beste Methodik nach, da es nach Rücksprache mit BMD hier keine Automatik gibt.
Sacherhalt ist folgender:
1) Händler kauft ein Fahrzeug
2) Händler hat div./mehrere Belege Ausgaben (für Reparaturen, Treibstoff, Aufbereitung, etc.)
3) Händler verkauft das Fahrzeug
Steuerbar ist jetzt nur die Differenz zwischen dem Fahrzeugverkauf und dem Fahrzeugankauf bzw. der Ausgaben. Zwischen dem Ankauf und dem Verkauf können nun auch verschiedene UVA-Perioden bzw. ein Wirtschaftjahr liegen.
Somit muss ich es einerseits ertragsteuerlich als auch umsatzsteuerlich korrekt erfassen, kompliziert wird es vor allem wenn es über ein Wirtschaftsjahr geht.
Hat wer nen Vorschlag wie man das am unkompliziertesten im BMD erfassen und nachvollziehen kann?
Ich kann mir jetzt nur vorstellen, dass über die Kostenrechnung zu tracken und den Umsatz lt. Kostenrechnung in steuerbar und nicht steuerbar aufzusplitten.
Danke & LG Mario
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