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| Kündigung eines Fahrscheinkontrollors |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 11.06.2024, 17:19 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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OGH vom 25.04.2024, 8 ObA 16/24x
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG
So entschied der OGH:
1. Außendienstmitarbeiter genießen in der Regel eine besondere Vertrauensstellung, weil eine Überprüfung ihrer Tätigkeit nur eingeschränkt möglich ist.
2. Im hier zu beurteilenden Fall wollte ein Fahrscheinkontrollor seinen Arbeitgeber nicht nur über seine Arbeitszeit täuschen, sondern auch einen Arbeitskollegen angestiftet, seinen Prüfstreifen abzustempeln, um das Zeitaufzeichnungssystem des Arbeitgebers zu umgehen.
3. Dieses Verhalten hat jedenfalls das Vertrauen der Arbeitgeberin so schwer erschüttert, dass die Dienstgeberkündigung sozial gerechtfertigt war.
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| Rahmenvereinbarung für Ausbildungskostenrückersatz: auch der Detailzusatz muss von beiden Seiten unterschrieben werden |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 10.06.2024, 18:03 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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OGH vom 24.04.2024, 9 ObA 57/23g
§ 2d AVRAG
Sachverhalt:
In einem von beiden Seiten unterfertigten Arbeitsvertrag gab es eine Rahmenvereinbarung betreffend Ausbildung und Ausbildungskostenrückersatz.
In Bezug auf eine konkrete Ausbildung erhielt der Arbeitnehmer vom Dienstgeber schriftlich alle nötigen Details wie die konkrete Ausbildung, die Kosten sowie die Amortisationszeit.
Dieses Schriftstück (die eigentliche Ausbildungskostenrückersatzvereinbarung) wurde nur vom Arbeitnehmer unterfertigt.
Strittig war, ob der Arbeitgeber dennoch den zum Zeitpunkt der Selbstkündigung noch nicht amortisierten Anteil der Ausbildungskosten zurückfordern konnte.
So entschied der OGH:
Die hier getroffene Ausbildungskostenrückersatzvereinbarung war ungültig.
Aus den Entscheidungsgründen:
Wenn man davon ausginge, dass ein Ausbildungskostenrückersatz in Form einer Rahmenvereinbarung mit nachfolgender ergänzender Vereinbarung für die konkreten Kosten einer bestimmten Ausbildung wirksam vereinbart werden kann, ist die Ausbildungskostenrückersatzvereinbarung dennoch hinfällig und zwar aus folgenden Gründen:
Sieht das Gesetz eine bestimmte Form der Vereinbarung vor, dann muss diese schriftliche Vereinbarung jedenfalls die wesentlichen Vertragspunkte umfassen.
Das sind aber bei der Rückzahlungsvereinbarung die konkrete Ausbildung und die Gesamtkosten, deren Rückzahlung gefordert werden kann.
Da diese erst in der „Rückzahlungserklärung“ enthalten waren (die nicht von beiden Vertragspartnern unterfertigt wurde), ist allein dadurch, dass die Grundlagenvereinbarung von beiden Parteien unterfertigt wurde, nicht von der Einhaltung des Schriftformerfordernisses auszugehen.
Demnach liegt auch in der Vereinbarung im Dienstvertrag keine von beiden Parteien unterfertigte Rückzahlungsvereinbarung.
Die Verletzung des Schriftformerfordernisses führt zur (gänzlichen) Unwirksamkeit (Nichtigkeit) der Vereinbarung.
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| Umsatzsteuer Grundstücksleistung |
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Geschrieben von: Guldenbrein - 10.06.2024, 10:33 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Brauche bitte Hilfe bei folgendem Fall:
Österreichischer Unternehmer erwirbt 2022 ein Grundstück in Österreich mit Gebäude (Hotel) exkl. UST.
Das Hotel wird 2022 und 2023 gewerblich vermietet.
Im Februar 2024 wird das Grundstück samt Gebäude exkl. UST verkauft.
Im April werden aber von einer slowakischen Firma noch Abbruchkosten für das Hotel in Höhe von EUR 33.000,00 in Rechnung gestellt - mit Übergang der Steuerschuld auf den Rechnungsempfänger.
Zumal das Gebäude ja ohne UST verkauft wurde, würde hier kein Vorsteuerabzug bestehen, ist das richtig und der Unternehmer muss EUR 6.600,00 an UST ans FA abliefern?
Kennzahl für die UVA 057 aber kein Vorsteuerabzug unter 066?
Danke schon mal vorab!
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| Ust-Fälligkeit |
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Geschrieben von: kladi - 08.06.2024, 09:14 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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Frage: Vorjahresumsatz (2023) war unter 30000,-. Bisher keine UVA's abgegeben. Umsatz 2024 übersteigt im März 2024 bereits die Grenze von € 100.000,- . Ist es richtig, dass für 2024 keine UVA's abzugeben sind, da Vorjahresumsatz unter € 30.000,- und die gesamte Umsatzsteuer erst bei der Jahres-Ust Erklärung 2024 zur Meldung gelangt und somit erst beim Ust-Bescheid 2024 zur Zahlung fällig wird?
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