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| Investitionen in Geschäftsräume bei Auszug |
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Geschrieben von: Waltraud - 17.06.2024, 07:30 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Guten Morgen!
Eine Klientin (Nageldesign, EA-Rechnerin) hatte im Wohnhaus der Familie Geschäftsräume eingerichtet (Türen und Böden erneuert, möbliert,....). Nach der Trennung hat sie neue Geschäftsräume gemietet und den größten Teil der Möbel mitgenommen, die restlichen Investitionen (vor allem die fix verbauten) mussten im Wohnhaus verbleiben. Sie hat vom Ex-Mann zwar eine Ablöse bekommen, lt. ihrer Angabe aber nur für die privaten Anschaffungen, zumal zum Zeitpunkt der Investitionen das Geld dafür eh größtenteils vom Ex-Mann gekommen ist. Sein Unternehmen lief gut und sie war ja erst am starten. Wenn ich nun die zurückgelassenen Investitionen/Anlagegüter ausscheide, habe ich natürlich bei der KZ 9210 einen außergewöhnlich hohen Wert, jedoch nichts bei KZ 9060, was mit Sicherheit bei der Finanz Fragen aufkommen lässt. Wie würdet Ihr das lösen bzw. was ist in diesem Fall die korrekte Vorgangsweise? Entnahme ins Privatvermögen, da sie ja die "private" Ablöse bekommen hat? Vielen Dank im Voraus für eure Anregungen!
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| Sonderzahlungen NEU - KV Gastgewerbe |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 14.06.2024, 08:30 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Da zuletzt die Frage häufiger aufgetaucht war, habe ich direkt bei der WKO-Bundesinnung der Gastronomie nachgeforscht, ab wann denn bei der Sonderzahlungsberechnung die neue Regelung (Wegfall des Deckels mit KV-Lohn x 1,15 bzw. KV-Gehalt x 1,15).
Meine Vermutung, dass diese Regelung tatsächlich erst mit 1.11.2024 anzuwenden ist (und zwar in Bezug auf Sonderzahlungen bzw. Sonderzahlungsanteile), die ab diesem Zeitpunkt fällig werden, hat sich bestätigt.
Eine Anwendung der neuen Regelung schon mit den häufig im Juni 2024 abgerechneten Urlaubszuschüssen (erster Teil der Jahresremuneration) ist somit überhaupt kein Thema.
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| ESt / Unterhaltsabsetzbetrag |
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Geschrieben von: Manuela - 13.06.2024, 14:45 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Liebe Forums-TeilnehmerInnen,
folgende Frage zum Unterhaltsabsetzbetrag:
Steht dieser tatsächlich nur zu, wenn für das Kind auch Familienbeihilfe bezogen wird?
Im konkreten Fall lebt und arbeitet der Vater in Österreich.
Das Kind lebt bei der Mutter in Deutschland.
Der Vater leistet den vollen Unterhalt.
Hat er in Österreich Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag?
In den Lohnsteuerrichtlinien findet sich folgendes Beispiel:
Beispiel:
Ein in Österreich nichtselbständig Tätiger ist zur Leistung des gesetzlichen Unterhalts für ein im Ausland lebendes nicht haushaltszugehöriges Kind verpflichtet und kommt dieser Verpflichtung in vollem Umfang nach. Er bezieht weder Familienbeihilfe noch eine Ausgleichszahlung. Es steht der Unterhaltsabsetzbetrag zu.
In den Lohnsteuerrichtlinien steht allerdings nicht, dass der Bezug der Familienbeihilfe Voraussetzung für den Erhalt des Unterhaltsabsetzbetrages ist (zumindest habe ich es nicht gefunden). Es findet sich nur ein Hinweis auf volljährige Kinder: Für Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, steht kein Unterhaltsabsetzbetrag zu (§ 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988).
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
lG, Manuela
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