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  Sachlich gerechtfertigte Befristung bei werdenden Müttern – auf Zweck der Befristung sollte ausdrücklich hingewiesen werden
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.05.2024, 11:14 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

In einer kürzlich ergangenen Entscheidung wiederholte der OGH seine Ansicht, wonach der Ausnahmefall des § 10a Abs. 2 MSchG ("sachlich gerechtfertigte Befristung" und somit Nichtverlängerung des befristeten Dienstverhältnisses bis einen Tag vor dem Beginn des Mutterschutzes) nur dann greifen kann, wenn der Zweck der Befristung der Arbeitnehmerin auch mitgeteilt wurde.

Die Vereinbarung einer Befristung für sich alleine sowie der Umstand, dass ein sachlich gerechtfertigter Grund für die Befristung vorlag, reicht somit nicht aus.

In der Doppelausgabe Nr. 9-10/2024 der WIKU Personal aktuell gibt es eine ausführliche Darstellung sowie auch eine Praxisformulierungshilfe dazu.

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  Sozialwidrigkeitsanfechtung – hohe Einkommen können „rasiert“ werden
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.05.2024, 10:35 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Sozialwidrigkeitsanfechtung – hohe Einkommen können „rasiert“ werden

Auszug aus der aktuellen OGH-Entscheidung (die komplette Entscheidung bringe ich in der Ausgabe Nr. 9 - 10/2024, erscheint Ende Mai 2024):

Für den gekündigten Angestellten, der zuletzt 8.509 EUR brutto, 14x jährlich an Gehalt bezogen hat, bestand im Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses bei entsprechender Arbeitsplatzsuche die Prognose, längstens innerhalb von 8 Monaten ab dem Beendigungszeitpunkt ein seinen erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechendes Dienstverhältnis erlangen zu können, wenn auch mit einer Gehaltseinbuße von brutto bis zu 35 % (netto ca 30 %; Familieneinkommen ca 20 %).

Unter Berücksichtigung seiner festgestellten sozialen und familiären Lage, der von ihm begonnenen unternehmerischen Tätigkeit und der familiären Unternehmensbeteiligungen, ist er nach Auffassung des OGH hier auch mit einem solcherart reduzierten Gehalt weiterhin in der Lage sei, für sich und seine Familie den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Das Argument des gekündigten Angestellten, wonach für ihn überhaupt nur mehr der gekündigte Arbeitsplatz beim Arbeitgeber angemessen wäre und keine andere Tätigkeit als zumutbar in Frage käme, ist unbeachtlich.

Der Zumutbarkeitsbeurteilung ist das gesamte Berufsleben des Arbeitnehmers zugrunde zu legen und eine objektive Betrachtungsweise aus Sicht des allgemeinen Arbeitsmarkts anzustellen.

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  UVA Photovotaik
Geschrieben von: wito75 - 13.05.2024, 16:31 - Forum: Steuern - Antworten (2)

Hallo,
gehören die ab 2024 steuerbefreiten Umsätze betreffend Photovoltaikanlagen in die UVA eingetragen?
Danke!!

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  Stellenangebot aus Groß-Siegharts (Niederösterreich) - Lohnverrechnung - HR - Voll- bzw. Teilzeit inkl teilweise Homeoffice-Möglichkeit
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.05.2024, 15:59 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://recruiting.test-fuchs.com/Human-...-j472.html

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  EUSt / USt bei Reihengeschäft mit Drittlandsbezug
Geschrieben von: Silvia - 13.05.2024, 11:20 - Forum: Steuern - Antworten (5)

Ein Österr. Unternehmer(Ö1) kauft Stoffe in der Türkei ein und lässt diese nach Tschechien liefern.
In Tschechien werden die Stoffe verarbeitet und das Endprodukt wir dann nach Österreich an den Unternehmer (Ö1) geliefert.

Kann mir jemand helfen, wie hier die EUSt bzw. der igErwerb zu berücksichtigen ist. Huh

Ö1 erhält eine Eingangsrechnung aus der Türkei für die Lieferung der Stoffe und eine Eingangsrechnung aus Tschechien für die Verarbeitung der Stoffe.

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  Anwendung der Grenzgängerregelung gemäß Art. 15 Abs. 6 DBA Deutschland bei gleichzeitiger Tätigkeit für mehrere Arbeitgeber
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.05.2024, 10:55 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

EAS-Auskunft des BMF


https://findok.bmf.gv.at/findok/volltext...6f47fe8d1b

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  Umsatzgrenze Kleinunternehmer - "Eigenverbrauch"
Geschrieben von: ClaudiaK - 07.05.2024, 19:22 - Forum: Steuern - Antworten (1)

Laut UstRL 995 und 996 ist der Eigenverbrauch in die Ermittlung der Umsatzgrenze miteinzubeziehen. Da der Privatanteil Telefonkosten eigentlich keinen Eigenverbrauch darstellt, sondern der Vorsteuerabzug anteilig zu kürzen wäre und der Privatanteil PKW Aufwand keiner Eigenverbrauchsversteuerung unterliegt, da hier ja gar keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt - sind beide Privatanteile - sowohl Telefonkosten privat als auch PKW Aufwand privat NICHT in die Umsatzgrenze miteinzurechnen. - Ist meine Interpretation korrekt? Danke für die Unterstützung.

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  Das Premium-Wochenupdate für die österreichische Personalverrechnung - KW 17/2024
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.04.2024, 14:52 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Ihr wöchentliches 10-Minuten-Update (dieses Mal: 12 Minuten) ==> WIKUS wöchentliches Lohnupdate für Premium-Abonnent:innen der WIKU Personal aktuell):

WIKUS wöchentliches Lohnupdate KW 17-2024 on Vimeo

Das nächste WIKU-Lohn-Update gibt es in Bezug auf die KW 20/2024 am Ende der KW 20/2024 (somit am 17.5.2024), also nach meinem Urlaub.

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  WIKU-Live-Webinar "Sachbezüge - ausgewählte Fragen aus Sicht der Personalverrechnung"
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.04.2024, 14:16 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

WANN?

23.05.2024 von 9 bis 12:30


WO?

Webinar (Zoom)


WIEVIEL?

€ 264,00 (inkl. USt) je Teilnehmer:in


WAS?

Ausgewählte Fragen zu folgenden Themen:

Emissionsfreie KFZ

Ladekostenersatz

Ladegerät

Laden von zu Hause

Was muss davon aufs Lohnkonto?

Bezugsumwandlung

Spezialfahrzeuge - Montagefahrzeuge

Zukunftssicherungsmaßnahmen

Pensionskassenbeiträge

Mitarbeiterbeteiligungen (inkl. neue Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung)

u. v. m.

Über Ihre Anmeldung freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at

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  Kollektivvertragsabschlüsse KW 17/2024
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.04.2024, 13:18 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

A) BABE (private Bildungseinrichtungen) - Angestellte - KV-Abschluss per 1.5.2024

  • Lehrlingseinkommen + 7,7%
  • Erhöhung der KV- und IST-Gehälter und Löhne sowie der betrieblichen Gehaltssysteme ab 1.8.2024 um 7,7%
  • Erhöhung Gehälter und Löhne für Transitarbeitskräfte ab 1. 5. 2024 um 7,7%
  • Erhöhung KV-Mindesthonorar für freie DienstnehmerInnen gemäß § 17a ab 1.5.2024 um 7,7%
  • Die KV-Zulagen, KV-Zuschläge, betriebliche Zulagen und Zuschläge und der Stundenzuschlag gemäß § 16 Abs 7 BABE-KV werden um 7,7% ab 1.8.2024 erhöht
  • Steuerfreie Mitarbeiterprämie von € 250,00 für die Monate Mai, Juni und Juli 2024
  • Erhöhung der Anrechnung von Vordienstzeiten von 5 auf 8 Jahre
  • Jubiläumsgeld für lange Betriebszugehörigkeit nach 25 Jahren alle 5 Jahre: 1 Monatsgehalt
  • Schlichtungsmechanismus bezüglich strukturellen Problemstellungen von Vor- und Nachbereitungszeiten



B) Elektro- u. Elektronikindustrie - Angestellte - KV-Abschluss per 1.5.2024
  • Die KV-Gehälter werden um + 7,5% erhöht.
  • Neues Mindestgehalt: € 2.406,56
  • Die IST-Gehälter werden um + 6,8 % erhöht.
  • Die Lehrlingseinkommen werden um + 7,5 % erhöht.
  • +7,5 % für alle Zulagen
  • + 77,94 % 2. Schicht € 1
  • + 7,5 % für Reiseaufwandsentschädigungen
  • Freizeitoption wieder möglich


C) Elektro- u. Elektronikindustrie - Arbeiter:innen - KV-Abschluss per 1.5.2024
  • Die KV-Löhne werden um + 7,5% erhöht.
  • Neuer Mindestlohn: € 2.406,56
  • Die IST-Löhne werden um + 6,8 % erhöht.
  • Die Lehrlingseinkommen werden um + 7,5 % erhöht.
  • +7,5 % für alle Zulagen
  • + 77,94 % 2. Schicht € 1
  • + 7,5 % für Reiseaufwandsentschädigungen
  • Freizeitoption: auch heuer wieder möglich

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