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  Lohnzettel bei Umgründung
Geschrieben von: Silvia K. - 19.05.2024, 10:45 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Liebe Forumsmitglieder!

Hat jemand Erfahrung mit Umgründungen? Es geht bei einem Klienten um eine GmbH die in eine Genossenschaft umgewandelt wurde. Es handelt sich um eine verschmelzende Umwandlung mit Gesamtrechtsnachfolge. Die Ummeldung bei der Krankenkasse wurde bereits durchgeführt. Da in der Lohnsteuer manches anders ist, bin ich unsicher, ob nun die GmbH auch einen Jahreslohnzettel übermitteln muss, oder dann am Jahresende ein Lohnzettel für die ausbezahlten Gehälter des ganzen Jahres abgegeben werden muss. 

Vielen Dank im Voraus.

Herzliche Grüße, Silvia

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  Sabbaticals aus Sicht der Sozialversicherung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.05.2024, 18:05 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Quelle: ÖGK-Newsletter Nr. 5/April 2024
 
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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  Kollektivvertragsabschlüsse KW 18 bis 20/2024
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.05.2024, 17:49 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Zu folgenden Kollektivverträgen gab es Abschlüsse:


Austro-Control - 1. KV und 2. KV

Gutsbetriebe in W, NÖ und Bgld sowie OÖ - KV-Abschluss per 1.5.2024

Konditoren Burgenland - KV-Abschluss per 1.5.2024

Konditoren Kärnten - Arbeiter - KV-Abschluss per 1.5.2024

Österreichische Post AG (ÖPAG) und Tochterunternehmen - KV-Abschluss per 1.7.2024 und 1.1.2025

Papierindustrie - Angestellte - KV-Abschluss per 1.5.2024

Papierindustrie - Arbeiter - KV-Abschluss per 1.5.2024

Sägeindustrie - Angestellte - KV-Abschluss per 1.5.2024

Speiseöl- und Fettindustrie - KV-Abschluss per 1.5.2024

Textilindustrie - KV-Abschluss per 1.4.2024

Zeitungsdruckereien (Rollendruck) - KV-Abschluss per 1.4.2024

Zu den Details dieser Abschlüsse finden Sie zum Beispiel hier nähere Informationen:

https://digital.oegbverlag.at/kvsystem/news

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  Wer zahlt Strom und Miete im Homeoffice?
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.05.2024, 16:04 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Wer zahlt Strom und Miete im Homeoffice? - Arbeitsrecht - derStandard.at › Karriere

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  EFZ nach Arbeitsunfall
Geschrieben von: RobertZgank - 16.05.2024, 08:57 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Guten Morgen liebes Forum,

in unserem Unternehmen gibt es glücklicherweise sehr selten Arbeitsunfälle, nun hatten wir doch einen. Wir haben dem Dienstnehmer das Unfallentgelt samt Schnitten für 8 Wochen weiter bezahlt, bis Ende März. Die A+E wurde ebenfalls über Elda versandt. Der Dienstnehmer befindet sich weiterhin im Krankenstand bis voraussichtlich 31.05., wobei er seinen Beruf auf Grund seiner Wirbelsäule nicht mehr ausüben wird können (wolllen). Das Dienstverhältnis wurde nun mit 26.04. durch DG Kündiung gelöst. Hier wurde nun die UEL + UEL/SZ sowie die Aliquoten Sonderzahlungen an den Dienstnehmer ausbezahlt. 

Hätte hier für den Zeitraum noch Leistungen für EZF auf Grund von Krankheit zugestanden?  Huh Ich denke nein, aber sicher bin ich mir hier nun auch nicht, da der Krankenstand offensichtlich aus dem Arbeitsunfall resultiert, allerdings gab es hier keinerlei Unterbrechung seit dem Arbeitsunfall.

Danke für etwaige Erleuchtungen!

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  Arbeiten zur Probe - Anmeldung zur SV notwendig?
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 15.05.2024, 19:57 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

ÖGK-Newsletter Nr. 5/April 2024

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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  Einmalzahlung zusätzlich zu neuem Gehaltsschema - sonstiger Bezug nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 15.05.2024, 19:28 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

BFG vom 18.04.2024, RV/3100152/2018
§ 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988

1. Leistete ein Krankenhaus an sein ärztliches Personal eine Einmalzahlung (zwischen € 5.000,00 und € 7.000,00)  zusätzlich zum reformierten Gehaltsschema, welches wegen der durch die Änderungen im KA-AZG und der neuen gesetzlichen Beschränkungen der Arbeitszeiten erarbeitet wurde, um die damit verbundenen Entgeltseinbußen abzumindern, so waren diese Einmalzahlungen in der Lohnsteuer als sonstige Bezüge nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 abzurechnen und nicht als laufende Bezüge.

2. Die Einmalzahlung diente dem Zweck einer Annäherung an das Gehaltsniveau eines bestimmten anderen Krankenhauses, wodurch sich der Zweck dieser Zahlung von jenem der laufenden Gehälter unterschied. Hinzu kommt, dass auch der Auszahlungsmodus ein anderer war, weil diese Zahlung nicht für einen Lohnzahlungszeitraum (also für einen Kalendermonat) gewährt wurde, sondern für den gesamten "Grundlohnzeitraum".

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  Stichtagsregelung der umfassenden arbeitsrechtlichen Aufwertung von Elternkarenzzeiten (1.8.2019) nicht unionswidrig
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 15.05.2024, 18:30 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Stichtagsregelung der umfassenden arbeitsrechtlichen Aufwertung von Elternkarenzzeiten (1.8.2019) nicht unionswidrig

OGH vom 22.03.2024, 8 ObA 3/24k

§ 40 Abs. 29 MSchG

So entschied der OGH:

1. In Bezug auf Geburten, Adoptionen bzw. unentgeltliche Inpflegenahme von Kindern ab/seit 1.8.2019 wurden Karenzzeiten arbeitsrechtlich massiv aufgewertet und zwar dahingehend, dass sie fortan zur Gänze für alle Ansprüche, die von der Dauer der Dienstzeit abhängig sind, berücksichtigt werden müssen (lediglich der verfügbare Urlaubsanspruch des betroffenen Urlaubsjahres wurde aliquotiert) und dies unabhängig vom anzuwendenden Kollektivvertrag.

2. Dass diese Stichtagsregelung einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz darstellen würde (weil ältere Arbeitnehmerinnen, die "früher" Kinder bekommen haben, nun gegenüber jüngeren Arbeitnehmerinnen, die erst ab diesem Stichtag ein Kind zur Welt brachten, benachteiligt wären), konnte schon der VfGH nicht erkennen (siehe dazu VfGH vom 12.06.2023, G 182/2023 = WPA 17/2023, Artikel Nr. 361/2023).

3. Eine Differenzierung der Anrechnung von Karenzzeiten als Vordienstzeiten nach Maßgabe unterschiedlicher Geburtsdaten stellt hier auch keine Diskriminierung aufgrund des Alters oder eines an das Alter anknüpfenden Ereignisses dar.

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  BMF-FAQ-Ergänzung zur Mitarbeiterprämie - damit eine kollektivvertraglich geregelte Mitarbeiterprämie nicht zur Abgabenfalle wird
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.05.2024, 13:34 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern...frage.html

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  Vom IEF abgelehnte Forderung an nicht ausbezahlten Gehältern
Geschrieben von: Manfred - 14.05.2024, 12:10 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

An eine Bekannte hat ihr Arbeitgeber Gehälter zwar korrekt abgerechnet, aber weil sie die Gattin des Geschäftsführers ist 
und die finanzielle Lage der Firma schon jahrelang finanziell sehr knapp war wurden Teile der Gehälter von 2020 bis 2022 (über € 40.000,-) nicht ausbezahlt.

Vor knapp einem Jahr hat diese GmbH die Insolvenz beantragt und der Masseverwalter hat diese Forderung anerkannt.

Allerdings hat der IEF diese Forderung wegen des familiären Naheverhältnis mit dem Geschäftsführer mit Bescheid vom Februar 2024 abgelehnt.

Die Insolvenzquote beträgt 20% - das heißt 80% sind verloren.
Allerdings wurden für die 80% auch SV-Beiträge und Lohnsteuer abgeführt.

Deshalb die Frage meiner Bekannten (die sich bereits 2019 in der regulären Alterspension befindet):

1) Kann man eine Refundierung dieser zu viel bezahlten SV-Beiträge und Lohnsteuer erwirken und wie?

2) Der Einkommensteuerbescheid 2022 ist noch kein Jahr alt. Kann man zumindest für das Jahr 2022 im Wege
einer Wiederaufnahme nach die §303 BAO erwirken, dass die Lohnsteuer der nun nicht mehr auszahlbaren Gehälter refundiert wird?

Für Ihren Rat sehr dankbar
Manfred

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