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  Kollektivvertragsabschlüsse KW 24/2023
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.06.2023, 14:23 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

A) Glasbe- und -verarbeitung - Arbeiter - KV-Abschluss per 1.6.2023

https://www.kollektivvertrag.at/cms/KV/K...rarbeitung


B) Glashütten - Arbeiter - KV-Abschluss per 1.6.2023

https://www.kollektivvertrag.at/cms/KV/K...lashuetten


C) Glasindustrie - Angestellte - KV-Abschluss per 1.6.2023

https://www.kollektivvertrag.at/cms/KV/K...sindustrie

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  Das österreichische Epidemiegesetz in Konflikt mit den europarechtlichen Arbeitnehemerfreizügigkeitsregelungen
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 15.06.2023, 14:34 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Das österreichische Epidemiegesetz in Konflikt mit den europarechtlichen Arbeitnehemerfreizügigkeitsregelungen

Dass nur österreichische Behörden die Quarantäne verhängen durften, damit es auch eine Rückvergütung für den Arbeitgeber gibt, ist (und war) EU-widrig.

Siehe dazu die heute ergangene Presseaussendung aus Anlass eines dazu ergangenen Urteils des EuGH:

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs...0100de.pdf

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  All-in-Kürzung bei Teilzeit ist keine Diskriminierung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 15.06.2023, 08:55 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Warum eine All-in-Kürzung bei Elternteilzeit keine Diskriminierung ist - Blog: Klartext Arbeitsrecht - derStandard.at › Recht

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  Steuererklärung bei Kleinunternehmer
Geschrieben von: Robert - 15.06.2023, 07:40 - Forum: Steuern - Antworten (3)

Hallo,
folgende Frage beschäftigt mich:
ich habe einen Heilmasseur (diese Umsätze zählen nicht zur Grenze für Kleinunternehmer). Diesen Klienten habe ich ab 2022 auf Kleinunternehmer umgestellt.
Bisher gab ich natürlich eine UST-Erklärung ab und da sind diese (ich glaube) §19 Umsätze des Heilmasseurs von den gesamten Umsätzen abgezogen.

Ab 2022 gebe ich natürlich keine UST-Erklärung mehr ab.
In der EST-Erklärung landen dann aber vermutlich 45.000 Euro oder mehr als Umsätze. Ein Teil davon sind diese Heilmassagen. Gibt es eine Kennzahl in der EST-Erklärung wo ich dem FA mitteile, dass der Kleinunternehmer zu recht Kleinunternehmer ist (und die Überschreitung nur wegen den nicht anzusetzenden Heilmassagen erfolgt)... oder einfach als Beilage G+V mitsenden?

DANKE,
LG
Robert

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  WIKU-Personal aktuell Nr. 11-2023, die Begleitvideos
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.06.2023, 22:22 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

WIKU-Personal aktuell Nr. 11-2023, die Begleitvideos

Das Übersichtsvideo (frei zugänglich):

https://vimeo.com/836234708

Das ausführliche Erläuterungsvideo (Dauer: 25 min) für die Premium-Abonnenten der WIKU-Personal aktuell:

https://vimeo.com/836247920


Informationen zum Premium-Abo der WIKU-Personal aktuell finden Sie hier:


http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html

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Question Wechsel von Kleinunternehmer auf Regelbesteuerung
Geschrieben von: KatRin - 14.06.2023, 21:43 - Forum: Steuern - Antworten (6)

Liebe Kollegen,

ich habe folgende Frage: Mein Klient wechselte im Jahr 2022 in die Regelbesteuerung. Da er 2021 noch Kleinunternehmer war, stellte er seine Rechnungen natürlich ohne UST, die Zahlungseingänge im Jahr 2022 muss ich daher auch ohne UST in die UST-Erklärung aufnehmen, doch unter welche Kennzahl muss ich diese 0%igen Umsätze eingeben? 
Ursprünglich habe ich die ganzen Umsätze inkl der 20% von der Regelbesteuerung in die KZ 000 -  016 (Kleinunternehmer 0%i) und 022 (20%igen Umsätze) eingegeben, doch leider bekomme ich hier immer wieder eine Fehlermeldung, dass ich in die KZ 016 nichts eingeben darf, da ich einen Verzicht abgegeben habe. Wo gebe ich diese Einnahmen nun ein?  ich bin etwas ratlos.

Danke!

Liebe Grüße

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  Bezugsumwandlung iVm emissionsfreien Fahrzeugen während einer Altersteilzeit - die Lösung ist nun da (Achtung: Premium-Dokument)!
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.06.2023, 17:53 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Bezugsumwandlung iVm emissionsfreien Fahrzeugen während einer Altersteilzeit - die Lösung ist nun da (Achtung: Premium-Dokument)!

Wir sind seit geraumer Zeit der Frage nachgegangen, wie sich eine Bezugsumwandlung (einvernehmliche Verminderung des Bruttoentgelts, jedoch nicht unter Mindest-KV-Werte) auf eine Altersteilzeit auswirkt.

Die konkreten Fragestellungen lauteten:

1. Inwieweit ist die Höhe des Lohnausgleiches davon betroffen?

2. Darf die SV-Beitragsgrundlage aus diesem Anlass reduziert werden?

Die Deutungshoheit hatte in diesem Fall das BMAW, welches die AMS-Stellen nun wie folgt anweist (die ÖGK nimmt diese Stellungnahme auch zur Kenntnis):

Die Lösung dazu finden Sie im beigelegten Dokument. Hierzu wird von Ihnen das Premium-Passwort der WIKU-Personal aktuell benötigt. Der Printartikel dazu wird auch in der Ausgabe Nr. 12-2023 der WIKU-Personal aktuell erscheinen (Versand erfolgt nach unserer Sommerpause am Ende der ersten August-Woche 2023).



Angehängte Dateien
.pdf   Bezugsumwandlung in Verbindung mit emissionsfreien Fahrzeugen während einer Altersteilzeit oder erweiterten Altersteilzeit.pdf (Größe: 70,85 KB / Downloads: 4)
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  Zwei aktualisierte Schulungsunterlagen aus dem WIKU-Shop: KV Arbeiter im Baugewerbe und BUAG sowie PV im Gastgewerbe
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.06.2023, 15:34 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Keine Antworten

Zwei aktualisierte Schulungsunterlagen aus dem WIKU-Shop: KV Arbeiter im Baugewerbe und BUAG sowie PV im Gastgewerbe

1. KV Arbeiter im Baugewerbe und BUAG – Stand 1.5.2023

Standard- und Nachschlageunterlage in der Printversion: € 36,30 (inklusive USt, zuzüglich Versandspesen)

Intensivtraining (umfangreiche, kommentierte Beispielunterlage) in der Printversion: € 36,30 (inklusive USt, zuzüglich Versandspesen).

Bestellen Sie beide Unterlagen in der Printversion zusammen, so kostet dies € 67,10 (inklusive USt, zuzüglich Versandspesen)

Digitalpaket (beide Unterlagen in pdf-Version plus die aktuellen Aufnahmen zum Vortrag aus der Standardunterlage): € 198,00 (inklusive Umsatzsteuer).


2. Personalverrechnung im Gastgewerbe – Stand 1.5.2023

Standard- und Nachschlageunterlage in der Printversion: € 36,30 (inklusive USt, zuzüglich Versandspesen)

Intensivtraining (umfangreiche, kommentierte Beispielunterlage) in der Printversion: € 36,30 (inklusive USt, zuzüglich Versandspesen).

Bestellen Sie beide Unterlagen in der Printversion zusammen, so kostet dies € 67,10 (inkl. USt, zuzüglich Versandspesen).

Über Bestellungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at

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  SBZ - LKW
Geschrieben von: Barbara_311 - 14.06.2023, 13:31 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Hallo!

Vielleicht kann mir jemand von euch helfen.

Wir sind ein Dämmstoffhandelsunternehmen in Österreich (KV Handel). Unsere LKW-Fahrer fahren fast täglich mit dem LKW nach Hause und von dort aus dann direkt auf die Baustellen um Waren auszuliefern.

Meine Frage dazu wäre, ob wir für die Strecke Arbeitsstätte und Wohnort einen SBZ ansetzen müssen?
Die LKW's sind ca. 10 Tonnen schwer und zählen somit nicht mehr unter die Klein-LKWs.

Lt. WKO wird für Spezialfahrzeuge nur mehr eine sachbezugsfreie Nutzung für die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte toleriert.
Unsere LKW's sind Zweisitzer (Fahrer und Beifahrer) und haben hinten eine Ladefläche, zählen diese auch zu den Spezialfahrzeugen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

LG Barbara

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  Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.06.2023, 17:36 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern


OGH vom 22.11.2022, 10 ObS 134/22m

§ 2 Abs. 6 KBGG



So entschied der OGH:


1. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist 2 Abs 6 letzter Satz KBGG idF der Novelle BGBl I 2019/24 so zu verstehen, dass eine Krisenpflegeperson Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für das Krisenpflegekind nur dann hat, wenn sie es mindestens 91 Tage durchgehend in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft betreut (10 ObS 13/21s = WPA 8/2021, Artikel Nr. 215/2021).

2. Die anders lautende Entscheidung 10 ObS 65/19k (SSV NF 33/47) erging zur Rechtslage vor der Novelle BGBl I 2019/24, nach der (noch= keine tatsächliche Mindestdauer der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft vorgesehen war.

3. Gegen diese Rechtslage betreffend Krisenpflegeeltern bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

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