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  Wegfall des Krankengeldes bei halber Entgeltsfortzahlung durch Sachleistungen - Bagatellgrenze?
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.07.2023, 17:51 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Wegfall des Krankengeldes bei halber Entgeltsfortzahlung durch Sachleistungen - Bagatellgrenze?
 
Sachverhalt:

  •  Meine Gruppe richtete an die ÖGK die Frage, ob es „dort“ (gemeint bei der ÖGK) eine inoffizielle Bagatellgrenze betreffend Sachleistungen gibt, die hilft, den Wegfall von Krankengeld zu vermeiden.
  •  Wenn zB. ein Arbeitnehmer halbes Krankenentgelt bekommt und der Ansatz eines nicht sehr hohen Sachbezuges während des Krankenstandes (zB Parkraumbewirtschaftung) dann dazu führt, dass das Krankengeld genau deshalb dann wegfällt, weil man die 50 %-Marke dadurch überschreitet.
 
Die Antwort der ÖGK dazu:
....finden Sie im beiliegenden (Premium-)Dokument. Dafür wird das von uns im Zuge des Premium-Abos (WIKU Personal aktuell) vergebene Premium-Passwort für 2023 benötigt.
Informationen zum Premium-Abo der WIKU Personal aktuell finden Sie hier:
 
http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...premium.ht



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  Tätlichkeit gegen Kollegen – Entlassungsgrund – Schicht fertig gearbeitet – keine Verwirkung des Entlassungsrechts
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.07.2023, 16:11 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

OGH vom 31.08.2022, 9 ObA 48/22g

§ 27 Z 6 AngG



So entschied der OGH:



A) Tätlichkeit gegen Kollegen: Entlassungsgrund

1.    Nach § 27 Z 6 AngG ist als ein wichtiger Grund, der den Dienstgeber zur vorzeitigen Entlassung berechtigt, anzusehen, wenn der Angestellte sich (ua) Tätlichkeiten gegen Mitbedienstete zu schulden kommen lässt.

2.    Eine Tätlichkeit in diesem Sinn ist jede schuldhafte, objektiv gegen den Körper gerichtete Handlung, wobei es auf die mit der Handlung verbundene Absicht grundsätzlich nicht ankommt.

3.    Wenn ein Angestellter einen Kollegen im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung angreift, würgt und auch verletzt, so verwirklicht dieses Verhalten den genannten Entlassungsgrund verwirklicht.



B) Aufforderung „die Schicht zu Ende zu arbeiten“ muss kein Verzicht auf das Entlassungsrecht sein:

4.    Wenn am Abend des Geschehens kein zur Entlassung Befugter anwesend war, dieser aber bereits am nächsten Tag in der Früh informiert wurde noch am selben Tag die Entlassung ausgesprochen.

5.    Dass zuvor den Beteiligten die Möglichkeit gegeben wurde, ihre Sichtweise darzulegen, stellt keine Verzögerung dar, die geeignet war den Eindruck zu erwecken, dass die Angelegenheit nicht weiterverfolgt wird.

6.    Auch wenn der Sachverhalt nicht besonders komplex war und der Angestellte die Tätlichkeit auch sofort zugab, kann dem Arbeitgeber nicht vorgeworfen werden, dass die Personalverantwortlichen sich ein eigenes Bild vom Vorfall verschaffen wollten.

7.    Von einer zeitlichen Verspätung des Entlassungsausspruchs ist daher nicht auszugehen.

8.    Allein der Umstand, dass der stellvertretende Abteilungsleiter die Befugnis hatte, den Angestellten wegzuschicken, und sich stattdessen dafür entschied, die Schicht zu Ende arbeiten zu lassen, reicht für einen Verzicht auf das Entlassungsrecht nicht aus.

9.    Dem Angestellten musste bewusst sein, dass der stellvertretende Abteilungsleiter, der keine Entlassungsbefugnis hat, auch keine endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit treffen konnte und aus der Aufforderung die Schicht zu Ende zu arbeiten nicht auf eine endgültige Bereinigung der Angelegenheit geschlossen werden konnte oder darauf, dass eine Beschäftigung für die Dauer der Kündigungsfrist für den Arbeitgeber zumutbar ist.

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  WIKUS wöchentliches Lohnupdate KW 28/2023
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.07.2023, 18:38 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://youtu.be/0A9NabaIHRI

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  Auftreten von Krankheitssymptomen nach Vereinbarung einer einvernehmlichen Auflösung am selben Tag – Entgeltsfortzahlung über Ende Beschäftigung hinaus ja/nein
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.07.2023, 16:57 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Sachverhalt:

  • Ein Dienstverhältnis wurde im Einvernehmen arbeitsrechtlich aufgelöst.
  • Unmittelbar nach dem Auflösungsgespräch mit der Geschäftsleitung, das am Vormittag des Auflösungstages stattfand, wurde dem Arbeitnehmer schwindelig und er suchte seinen Hausarzt auf.
  • Dieser bestätigte ihm – datumsmäßig beginnend mit dem Auflösungstag – einen Krankenstand.
  • Die einvernehmliche Auflösung sollte arbeitsrechtlich erst knapp eine Woche nach dem Auflösungsgespräch, an dem die einvernehmliche Auflösung vereinbart wurde, wirksam werden (die Vereinbarung erfolgte am 27.9.2021, das arbeitsrechtliche Ende wurde mit 5.10.2021 vereinbart).
  • Fraglich war nun, ob die Entgeltsfortzahlung über das Ende der Beschäftigung hinaus (also über den 5.10.2021) zu leisten war, da der Krankenstand ärztlicherseits auch mit 27.9.2021 festgestellt wurde und somit möglicherweise eine einvernehmliche Auflösung „während eines Krankenstandes“ stattfand.

So entschied der OGH:

Das Ergebnis dazu finden Sie im beiliegenden Artikel (Premium-Artikel).

Dieses Ergebnis hat es tatsächlich in sich und wird so manche bisher dazu gegebene fachliche Auskunft mitbeeinflussen.

Informationen zum Premium-Abo der WIKU Personal aktuell finden Sie hier:



http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html



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  Geschäftsführervergütungen an eine zwischengeschaltene OG – Lohnnebenkostenpflicht durch unmittelbare Zurechnung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.07.2023, 15:23 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Geschäftsführervergütungen an eine zwischengeschaltene OG – Lohnnebenkostenpflicht durch unmittelbare Zurechnung
 
VwGH 10.05.2023, Ra 2022/15/0022
§ 22 Z 2 EStG 1988
§ 41 FLAG
 
So entschied der VwGH:
 

  1. Wurde ein Institut für radiologische Spezialdiagnostik in der Form einer GmbH geführt und erhielten die vier geschäftsführenden Gesellschafter der GmbH deren Vergütungen über eine zwischengeschaltene OG, deren Gesellschafter die GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer waren, so waren die Zahlungen der GmbH an die OG steuerlich direkt den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern zuzurechnen (und lösten somit DB, DZ und KommSt-Pflicht aus).
  2. Bei Zwischenschaltung einer Personengesellschaft kommt es dann zur unmittelbaren Zurechnung der Vergütungen an die dahinterstehenden natürlichen Personen, wenn die Funktion der zwischengeschalteten Personengesellschaft nicht über jene einer bloßen „Zahlstelle“ (wie hier) hinausgeht (vgl. VwGH 24.9.2014, 2011/13/0092 = WPA 20/2014, Artikel Nr. 569/2014).
 
Praxisanmerkung:
 
Die Geschäftsführervergütungen waren hier nicht von der GmbH direkt an die GmbH-Geschäftsführer bezahlt worden, sondern wurden von ihr an eine – für scheinbar diese Zwecke gebildete – OG überwiesen. Man hat sich jedenfalls (vorübergehend) DB, DZ und KommSt dafür erspart, weil die Vergütungen an OG-Gesellschafter durch die OG nicht DB, DZ und KommSt unterliegen.
Die Gesellschafter der OG waren ident mit den geschäftsführenden Gesellschaftern der GmbH und beide Gesellschaften befanden sich an der selben Adresse. Der klassische Fall einer „Zahlstelle“.

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  Interessante ÖGK-Feststellungen zu aktuellen Fragen (Premium-Dokument)
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.07.2023, 14:45 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Es haben sich unter anderem auch aus meiner Praxis einer paar Problemfälle angesammelt, die ich gemeinsam mit der WKO an die ÖGK zur Klärung herantragen durfte.
 
Konkret geht es um folgende Fragen:
 
1. Beitragsrechtliche Beurteilung von Dienstreisekostenersätzen für arbeitnehmereigene E-Fahrzeuge (amtliches KM-Geld bzw. Ladekostenersatz)
 
2. Clearingfall, wenn das Krankenentgelt der Höhe nach im Kalendermonat unter den Betrag der Geringfügigkeitsgrenze sinkt.
 
3. Pauschaler Fahrtkostenersatz, wenn die SV-Beitragsfreiheit genützt werden soll. Welche Rolle spielt hier das „Klimaticket“ als „günstigster Tarif“?
 
4. Arbeitnehmer meldet den Krankenstand nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Dienstgeber. ÖGK fordert (wie sich herausstellt: zu Unrecht) den Dienstgeber zur Entgeltsfortzahlung auch in diesen Fällen auf.
 
5. Bezugsumwandlung „Jobrad“ bei Altersteilzeit.
 
Die Antworten dazu samt ausführlicher Sachverhaltsschilderungen finden Sie im beiliegenden Premium-Dokument (für das Sie das Premium-Passwort aus dem WPA-Abo benötigen).

Informationen zum Premium-Abo der WIKU Personal aktuell finden Sie hier:

http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html



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  Zeitspeicher-APP der Arbeiterkammer
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.07.2023, 13:08 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Da es in der Praxis immer wieder Situationen gibt, im Zuge welcher es Arbeitnehmern schwerfällt, die geleistete Arbeitszeit sowie die Ruhepausen zu dokumentieren (zeitweiser Außendienst, zeitweises Tätigwerden im Homeoffice), bietet die Arbeiterkammer eine APP an, im Zuge welcher man als Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, seine Arbeitszeiten zu dokumentieren.

Dies könnte auch in Verbindung mit "All-In-Entlohnungen" dazu geeignet sein, die Berechnung der Deckungsprüfung zu unterstützen.

Bevor man diese App herunterladen kann, bedarf es hier einer Registrierung durch den Anwender:

AK Zeitspeicher (ak-zeitspeicher.at)

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  Instandsetzungsaufwand bei Vermietung
Geschrieben von: Silvia - 17.07.2023, 11:36 - Forum: Steuern - Antworten (2)

Liebe KollegInnen,

eine österr. GmbH hat ein Gebäude im Anlagevermögen mit mehreren Wohnungen (25 von 50 Wohnungen) die zu Wohnzwecken langfristig an Dritte (keine Arbeitnehmer) vermietet werden.
Meiner Meinung nach sind hier die Instandsetzungskosten gleichmäßig auf 15 Jahre zu verteilen (keine steuerfreien Subventionen erhalten).
Oder gilt das nur, wenn eine Einzelperson oder eine MEG Wohnungen vermietet?

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  Spezialfragen zu Sonderzahlungen und sonstigen Bezügen - aktualisierte Schulungs- und Nachschlageunterlage - Stand 1.7.2023
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.07.2023, 16:35 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Im Rahmen der neuen Saison 2023/2024 habe ich nun die erste Schulungs- und Nachschlageunterlage aktualisiert und zwar mit dem Titel "Spezialfragen zu Sonderzahlungen und sonstigen Bezügen".
 
Sie umfasst über 180 Seiten, weist ein umfangreiches Inhalts- und Stichwortverzeichnis auf und vermittelt hauptsächlich gelöste Praxisfälle. Sie wird zudem im Rahmen der WIKU-Personalverrechungsakademie (Lehrgangsstart Jänner 2024) eingesetzt werden (dort hat man zusätzlich Zugriff auf die damit verbundenen aktuellen Schulungsvideos).
 
Schulungsunterlage und Videos (über 4 Stunden Laufzeit) datieren mit Stand: 1.7.2023.
 
Wir befassen uns mit wichtigen arbeitsrechtlichen Fragen wie der Basisbildung von Sonderzahlungen, Fragen zur Mischberechnung, Fragen zur Rückverrechnung bzw. auch zum Entfall von Sonderzahlungen, Fragen zur Vermeidung von Betriebsübungen, Fragen zur Sonderzahlungekürzung bei langen Krankenständen oder sonstigen Anlässen.
 
Beitragsrechtlich gehen wir der Frage nach, wie man Jahresprovisionen, Jahresprämien, Jubiläumsgelder etc. in der Sozialversicherung behandelt.
 
Steuerrechtlich steht die "Formel 7" im Fokus des Geschehens, Spezialitäten des Kontrollsechstels, alle relevanten und detaillierten Fragen zur steuerfreien Arbeitnehmergewinnbeteiligung.
 
Zusätzlich werden in dieser Unterlage ganz ausführlich die Themengebiete "Vergleiche, Kündigungsentschädigungen, Abgangsentschädigungen, Nachzahlungen und Golden Handshakes" aus Sicht der Personalverrechnung behandelt.
 
Ausführliches Inhalts- und Stichwortverzeichnis helfen Ihnen beim Wiederauffinden der Themen.
 
Sie können die Schulungsunterlage als "reine Printunterlage" beziehen und zwar zum Preis von € 36,30 (inklusive USt), zuzüglich Versandspesen.
 
Alternativ (oder zusätzlich) können Sie auch das WIKU-Digitalpaket dazu bestellen und erhalten dabei die Schulungsunterlage in PDF-Form, die Folienhandzetteln in PDF-Form sowie den Zugang zu den Schulungsvideos (mit über 4 Stunden Laufzeit). Die Videos werden mindestens für drei Jahre abrufbar sein, können aber auch bei Bedarf lokal heruntergeladen werden. Das Digitalpaket kostet € 198,00 (inkl. Umsatzsteuer). Beachten Sie bitte, dass wir vorläufig diese Unterlage nur im Rahmen des Digitalpakets in PDF-Version zur Verfügung stellen können.
 
Die Preise gelten vorläufig bis 31.12.2023.
 
Wenn Sie planen, die WIKU-Personalverrechnungsakademie (am BFI OÖ oder die Selbstlernvariante) zu besuchen (jeweils mit Start im Jänner 2024), so beachten Sie bitte, dass dort die Unterlage digital samt den Videos zum Einsatz kommen werden.
 
Über Ihre Bestellungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at
 
Hier finden Sie den Zugang zu einem kurzen Erklärvideo betreffend die Unterlage (Laufzeit knapp 6 Minuten):
 
Produktvideo Spezialfragen zu Sonderzahlungen und sonstigen Bezügen Version 2023-07 on Vimeo
 
Wer noch eine Leseprobe möchte, finden Sie hier im Anhang.



Angehängte Dateien
.pdf   Leseprobe zu Spezialfragen zu Sonderzahlungen und sonstigen Bezügen - Version 2023-07 .pdf (Größe: 1,18 MB / Downloads: 7)
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  Kollektivvertragsabschlüsse KW 28/2023
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.07.2023, 15:21 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kollektivvertragsabschlüsse KW 28/2023

Bekleidungsindustrie Arbeiter - KV-Abschluss per 1.7.2023

https://www.kollektivvertrag.at/cms/KV/K...sindustrie

Ind. Wäschereien, Chemischputzereien u. Färbereien Arbeiter - KV-Abschluss per 1.7.2023

https://www.kollektivvertrag.at/cms/KV/K...aerbereien


Mischfuttererzeuger Arbeiter - KV-Abschluss per 1.8.2023

https://www.kollektivvertrag.at/cms/KV/K...ererzeuger


Müller Arbeiter - KV-Abschluss per 1.8.2023

https://www.kollektivvertrag.at/cms/KV/K...ss-mueller


Musiker in Konzertlokal-/Musik-/­Tanzbetrieben - KV-Abschluss per 1.5.2023

https://www.kollektivvertrag.at/cms/KV/K...zbetrieben

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