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  Bauleistung in Ö an Unternehmer in DE - UVA/ZM
Geschrieben von: Michaela R. - 07.06.2023, 20:42 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (2)

Liebes Forum!

Geschäftsfall: Bauleistung (Montage incl. Vermietung von Gerüst) erbracht von Unternehmer in Ö für ein Grundstück in Ö an einen Unternehmer in DE

Re:    ohne USt mit Hinweis auf Übergang der Steuerschuld nach § 19 1a
UVA:  Umsatz in Kennzahl 000 und Abzug in Kennzahl 021
ZM:   KEIN Eintrag (Kunde tritt mit deutscher UID auf), da Bauleistung in Österreich und keine sonstige Leistung

Ich bitte um kurze Bestätigung, ob ich hier richtig denke oder um Korrektur. 

Vielen Dank!

Michaela

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  Aktivierung von GSVG-Guthaben
Geschrieben von: EMH2120 - 07.06.2023, 00:37 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Keine Antworten

Hallo an Alle! 
Hab eine Frage zur Aktivierung von GSVG-Guthaben. Bei der Berechnung der GSVG-Rückstellung ist herausgekommen, dass mein Klient ein Guthaben zu erwarten hat. 
Es handelt sich um ein e.U. Einzelunternehmen, das nach § 4/1 bilanziert. 
Bin ich zur Aktivierung des Guthabens verpflichtet?
Danke u LG

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  Anwendung des Progressionsvorbehalts auch bei Quellenstaat
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 06.06.2023, 18:07 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Anwendung des Progressionsvorbehalts auch bei Quellenstaat

BFG vom 14.04.2023, RV/7102171/2021
Art. 22 DBA Ungarn

So entschied das BFG:

1. War ein in Ungarn ansässiger Arbeitnehmer sowohl in seinem Heimatland Ungarn als auch in Österreich jeweils im Rahmen von Dienstverhältnissen beschäftigt, so hatte Ungarn die in Österreich erzielten und versteuerten Einkünfte im Rahmen von der (neuerlichen) Besteuerung auszuschließen und zwar unter Anwendung der Befreiungsmethode (Art. 22 DBA Ungarn).

2. Da im hier zu beurteilenden Fall der Dienstnehmer auch in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig war, durfte Österreich die ungarischen Einkünfte bei der Festlegung der Höhe des Steuersatzes für die in Österreich steuerbaren Leistungen berücksichtigen (Progressionsvorbehalt).

3. Auch in der Literatur wird vertreten, dass das OECD Musterabkommen dem Quellenstaat die Anwendung eines Progressionsvorbehalts nicht verbietet.

4. Im Lichte dessen ist Art 22 des DBA Ungarn so zu verstehen, dass für den Quellenstaat (hier: Österreich) ein Progressionsvorbehalt weder eingeräumt noch verboten wurde. Das DBA Ungarn entfaltet somit hinsichtlich des Progressionsvorbehalts keine Schrankenwirkung (vgl VwGH 7.9.2022, Ra 2021/13/0067 zum DBA Türkei, das die gleiche Regelung vorsieht).

5. Da das österreichische Recht bei einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person für die Ermittlung der Höhe des Steuersatzes auch die ausländischen Einkünfte heranzieht und das DBA Ungarn die Heranziehung der ungarischen Einkünfte bei Ermittlung des Steuersatzes nicht verbietet, bemisst sich der Steuersatz in Österreich auch nach diesen ungarischen Einkünften.

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  Änderung der Saisonkontingentverordnung 2023
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 06.06.2023, 15:54 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Mit 6. Juni 2023 wurden neue Saisonkontingente in Bezug auf "Saison-Beschäftigungsbewilligungen" wirksam.

Wieviel davon auf die Bereiche Land- und Forstwirtschaft entfallen und wieviel auf den Bereich des Hotel- und Gastgewerbe, jeweils gegliedert nach Bundesländern, erfahren Sie über den nachstehenden Link:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2023/168/20230605

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Question Sachbezug Elektroauto private Nutzung und Urlaubsfahrt
Geschrieben von: Pertl - 06.06.2023, 11:55 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Hallo Forums-Community

Wir haben für zwei Mitarbeiter je einen Tesla gekauft. Da es sich ja um ein Elektroauto handelt, ist der Sachbezug ja auf 0 herunter gesetzt.
Die Mitarbeiter dürfen das Auto auch privat nutzen und eine Lademöglichkeit gibt es in der Firma.
Zusätzlich ist mit dem Auto eine Lademöglichkeit bei den Tesla Superchargern möglich. Die Ladevorgänge werden automatisch über die Firmenkreditkarte abgerechnet und für jeden Ladevorgang gibt es eine eigene Rechnung.
Wenn die Mitarbeiter mit dem Auto jetzt in den Urlaub fahren und im europäischen Ausland das Auto bei den Tesla Superchargern laden, wie sind diese Rechnungen dann zu buchen?
Ist das mit dem Sachbezug abgedeckt?

Wir können im Internet keine genaue Erklärung dazu finden.

Mit freundlichen Grüßen,
Johannes

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  Steuerliche Begünstigung einer gesetzlichen (bzw. freiwilligen Abfertigung) trotz erneutem Dienstverhältnis nach 10monatiger Unterbrechung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 05.06.2023, 14:27 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Steuerliche Begünstigung einer gesetzlichen (bzw. freiwilligen Abfertigung) trotz erneutem Dienstverhältnis nach 10monatiger Unterbrechung

BFG vom 13.03.2023, RV/7104840/2017
§ 67 Abs. 3 und 6 EStG 1988

So entschied das BFG:

1. Wird ein Dienstverhältnis beendet und nach einiger Zeit wieder neu begründet, genießt eine bei Beendigung des ersten Dienstverhältnisses ausgezahlte Abfertigung die steuerliche Begünstigung des § 67 Abs. 3 u. 6 EStG 1988.

2. Eine Versagung dieser Begünstigung käme nur bei Missbrauch in Frage, also insbesondere wenn bei Auflösung des ersten Dienstverhältnisses die spätere Begründung eines neuen Dienstverhältnisses bereits vereinbart oder zugesagt worden sein sollte.

3. Im hier zu beurteilenden Fall hielt eine Dienstnehmerin zunächst 20 % als Gesellschafterin der GmbH und war zugleich Geschäftsführerin und somit sowohl arbeits- als auch steuerrechtlich Dienstnehmerin. Im Juli 2013 wurde ihr Anteil auf 80 % angehoben, wodurch das arbeitsrechtliche Dienstverhältnis automatisch beendet war und somit die gesetzliche Abfertigung (bzw. eine allfällige freiwillige Abfertigung) fällig wurde und auch steuerlich begünstigt gewesen wäre (nach "altem Recht", weil der ursprüngliche arbeitsrechtliche Eintritt vor dem 1.1.2003 erfolgt war.

4. Dass sie sich in weiterer Folge auch von der Geschäftsführung zurückziehen wollte, aber nach ungefähr 9 Monaten die Pläne aufgrund verschiedener Umstände (Verkaufsbemühungen an "fremde Dritte" sind gescheitert) verwerfen musste (also die Geschäftsführung beibehielt und dann mit Wirkung ab 1.5.2014 wieder einen Anteil von nur 20 % hielt und somit wieder ein arbeits- und steuerliches Dienstverhältnis begründete), änderte nichts an dem ursprünglichen seinerzeitigen Vorhaben, die Beendigung des Dienstverhältnisses endgültig herbeizuführen.

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  WIKUS wöchentliches Lohnupdate KW 23/2023
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 05.06.2023, 14:03 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

WIKUS wöchentliches Lohnupdate KW 23/2023

https://youtu.be/MSpyC2wl-ZY

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  Corona - SARS-COV2 - Covid 19 - der "Spuk" hat nun rechtlich ein Ende!
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 05.06.2023, 08:01 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Corona - SARS-COV2 - Covid 19 - der "Spuk" hat nun rechtlich ein Ende!

Mittels einer Verordnung, deren offiziellen Titel ich hier nicht wiedergeben möchte (den man aber über den nachstehenden Link anklicken kann), wird unter anderem die vor 10 Monaten eingeführte "Verkehrsbeschränkungsverordnung", welche quasi die Quarantäneregelungen abgelöst hatten, per 30. Juni 2023 einem Ende zugeführt (nebst anderen Verordnungen, die im Bereich "Lohn" eher keine Bedeutung haben).

Zum Text dieser Verordnung geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2023/159/20230601

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  Jahresprämien, Umsatzboni, Gewinnbeteiligungen aus Sicht der SV – speziell im Falle der Gewährung nach einem Austritt
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 03.06.2023, 11:53 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Jahresprämien, Umsatzboni, Gewinnbeteiligungen aus Sicht der SV – speziell im Falle der Gewährung nach einem Austritt

Sachverhalt:
Schon seit vielen Jahren beschäftigt uns die Frage, wie man Jahresprämien, Jahresbonuszahlungen oder Mitarbeitergewinnbeteiligungen in der SV behandelt, wenn die Gewährung im Folgejahr (auf das sich die Ermittlungsparameter beziehen) erfolgt, der Arbeitnehmer aber bereits im Vorjahr ausgetreten ist.

Beispiel:
Gewinnbeteiligung für das Jahr 2022 wird im Mai 2023 (nach der Ermittlung) zur Auszahlung gebracht.
Der Arbeitnehmer schied jedoch mit 31.12.2022 bereits aus.
Wir haben eine offizielle Anfrage an die ÖGK gerichtet und eine recht umfangreiche Rückmeldung dazu erhalten.
Ob das Ergebnis für den Fall eines Austrittes auch im Falle eines „Verfahrens“ hält, das sei dahingestellt.
Zumindest gibt es jetzt dazu einen „Leitfaden“.

Lösung:

Die Lösung finden Sie im angehängten Dokument, wofür Sie Ihr Premium-Passwort (aus dem Premium-Abo der WPA benötigen).

Der Beitrag erscheint zusätzlich in der Ausgabe Nr. 11/2023 der WPA (also in gut zwei Wochen).



Angehängte Dateien
.pdf   Jahresprämien, Umsatzboni, Gewinnbeteiligungen aus Sicht der SV – speziell im Falle der Gewährung nach einem Austritt.pdf (Größe: 70,54 KB / Downloads: 16)
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  KV-Erhöhung Frisöre
Geschrieben von: dhoell - 03.06.2023, 08:45 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Liebe Lohnverrechner,

ich benötige bitte eure Hilfe.
Der KV der Frisöre hat die Mindestlöhne um € 165,- per 1.4.2023 angehoben.
Es gibt eine Mitarbeiterin, die bereits eine kollektivvertragliche Überzahlung bis Stichtag 31.3.2023 hatte, zB € 2.000,- brutto statt KV € 1.770,-

Ich finde im KV keine Hinweis darauf, dass eine Überzahlung erhalten bleiben muss.
Sie arbeitet 30 statt 40 Stunden pro Woche. Deshalb bekam sie eine Erhöhung von 3/4 von € 165 --> € 123,75.
Es wäre ja tatsächlich, sofern es nicht zu einer Unterzahlung kommt, rechtlich keine Erhöhung notwendig gewesen.

Diese Mitarbeiterin hat bei der Arbeiterkammer angerufen, wo ihr gesagt wurde, dass ihr Entgelt per 1.4. um 9,95 % steigen MUSS und sie bei ihrer Arbeitgeberin sagen sollte, dass sie gleich auf 10 % Erhöhung aufrunden soll.

Daher bin ich unsicher, welche Erhöhung ihr per 1.4.2023 tatsächlich zusteht?

Bitte um Hilfe, vielen Dank!

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