| Hallo, Gast |
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.
|
| Benutzer Online |
Momentan sind 185 Benutzer online » 1 Mitglieder » 181 Gäste Applebot, Bing, Google, Hendrich Günter
|
| Aktive Themen |
Prognostizierte Arbeitslo...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 16:47
» Antworten: 0
» Ansichten: 17
|
Geringfügiges Dienstverhä...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 15:56
» Antworten: 0
» Ansichten: 15
|
Sehr interessanter Artike...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 09:36
» Antworten: 0
» Ansichten: 22
|
Eventualkündigung (zweite...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 18:01
» Antworten: 0
» Ansichten: 21
|
Sachliche Weisungen contr...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 16:43
» Antworten: 0
» Ansichten: 24
|
Nachversteuerung ig Erwer...
Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
Letzter Beitrag: Reinhold Auer
13.08.2026, 14:54
» Antworten: 3
» Ansichten: 58
|
Neu für Bevollmächtigte: ...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 12:34
» Antworten: 0
» Ansichten: 28
|
BABE-Kollektivvertrag wur...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 08:57
» Antworten: 0
» Ansichten: 27
|
Ersatzweise BUAG-Winterfe...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
12.08.2026, 17:09
» Antworten: 0
» Ansichten: 28
|
Die voraussichtlichen Wer...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
12.08.2026, 16:40
» Antworten: 0
» Ansichten: 29
|
|
|
| 13-Wochen-Schnitt |
|
Geschrieben von: Manuela - 02.06.2023, 12:54 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
|
 |
Liebe Forums-Mitglieder,
ich hätte eine Frage zur Berechnung des 13-Wochen-Schnitts zB beim Urlaubsentgelt.
Hier heißt es immer wieder "regelmäßig", also zB regelmäßig erbrachte Überstunden.
Ab wann ist etwas regelmäßig?
Beispiel:
Der Mitarbeiter hat 1 Überstunde in KW1, 1,5 h in KW 3, 4,5 h in KW5, 1,5 h in KW7, etc.
In KW 2, 4, 6, 8 und 9 hat er keine Überstunden.
So geht das in etwa weiter
Fallen diese Überstunden regelmäßig an?
Oder wäre es besser einfach den 13-Wochen-Schnitt zu rechnen, auch wenn dann nur ein paar Cent herauskommen?
Leider finde ich nirgendwo eine Definition zum Begriff "regelmäßig".
Herzlichen Dank und lG, Manuela
|
|
|
| Mindestarbeitszeit vor Antritt einer Altersteilzeit bei schwankender Arbeitszeit |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 02.06.2023, 09:44 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
Frage: - Ein Arbeitnehmer leistete in den letzten 12 Monaten im Durchschnitt 60 % der durch Kollektivvertrag festgelegten Normalarbeitszeit (so wie es gesetzlich als Minimum vorgesehen war).
- Allerdings war seine Arbeitszeit in den letzten 12 Monaten insoweit schwankend, als sich darunter auch ein paar Monate befanden, während welcher die 60 %-Marke unterschritten war. Dadurch, dass in anderen Monaten deutlich mehr Arbeitszeit geleistet wurde, geht es sich im Durchschnitt mit den 60 % aus.
- Fraglich ist daher, ob man im Beobachtungszeitraum von 12 Monaten vor dem Antritt der Altersteilzeit durchgehend (d. h. ohne Ausnahme) mindestens die 60 % leisten musste oder ob es ausreicht, hier auf den Durchschnitt innerhalb der letzten 12 Monate abzustellen, damit die vereinbarte Altersteilzeit auch vom AMS "genehmigt" wird.
Antwort:- Die Rechtsansichten sind in der Tat recht unterschiedlich und in Wahrheit sind beide Auslegungen aufgrund des Gesetzeswortlautes möglich (in Frage kommt hier § 27 Abs. 2 Z 2 AlVG).
- Eine Recherche beim AMS ergab, dass man dort von einer Durchschnittsbetrachtung ausgeht, was auch aus der AMS-Infobox hervorgeht.
- Somit steht im vorliegenden Fall der AMS-Genehmigung dieser Punkt jedenfalls nicht im Weg.
Anmerkung:
Das ARS-Forum war in den letzten 17 Jahren schon unzählige Male der Ausgangspunkt der Klärung praktischer Fragen unter tatkräftiger Mithilfe der Forums-Community, die zugleich auch das Premium-Abo der WIKU-Personal aktuell haben.
Diese Rückmeldung erlaube ich mir, öffentlich zu teilen.
Den Original-Chatverlauf finden Sie hier:
https://pv-forum.ars.at/post/altersteilz...1335237724
|
|
|
| Wesentlich beteiligte GmbH-Geschäftsführer und PKW-Sachbezug |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 02.06.2023, 09:28 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
BFG vom 16.05.2023, RV/5100714/2022
§ 22 Z 2 EStG 1988
§ 41 Abs. 5 FLAG
§ 4 Sachbezugswerte-VO
VO zur Bewertung von Sachbezügen betreffend Fahrzeuge bei wesentlich beteiligten GmbH-Geschäftsführern
So entschied das BFG:
1. Gibt es keine Nachweise betreffend die Privatnutzung eines (nicht emissionsfreien) Firmen-KFZ durch einen wesentlich beteiligten geschäftsführenden GmbH-Gesellschafter (zB in Form eines Fahrtenbuches), so sind für Zwecke des DB, des DZ sowie der KommSt dieselben Sachbezugsbewertungsgrundsätze zur Anwendung zu bringen wie bei steuerlichen Dienstnehmern.
2. Damit dann in weiterer Folge der "halbe Sachbezug" zum Ansatz gelangen kann, bedarf es aber genauso eines Nachweises betreffend des Ausmaßes der Privatnutzung, weshalb – weil eben kein Nachweis erbracht werden konnte - hier dann letzten Endes der volle KFZ-Sachbezug zum Tragen kommt.
3. Werden durch den wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer Kostenbeiträge geleistet, sei es auch erst am Jahresende durch die Belastung seines Verrechnungskontos, so reduziert dies den Vorteil entsprechend.
4. War dieser Geschäftsführer laut Vereinbarung dazu verpflichtet, der GmbH die aus der Privatnutzung des KFZ resultierenden Kosten zu ersetzen, gab es aber keinerlei Nachweise betreffend die Privatnutzung (also zB kein fortlaufend geführtes, lückenloses Fahrtenbuch), so fand faktisch dieser Kostenersatz nur in Form des eben genannten - sachbezugsmindernden - Kostenbeitrages statt.
|
|
|
| Zwei aktualisierte Schulungsunterlagen aus dem WIKU-Shop: Beendigung von Dienstverhältnissen und Dienstreise Intensivtraining |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 31.05.2023, 14:32 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
Zwei aktualisierte Schulungsunterlagen aus dem WIKU-Shop:
1. Beendigung von Dienstverhältnissen aus Sicht der Personalverrechnung - Casebook – Stand 1.3.2023
Gelöste Praxisfälle zur Thematik der Beendigung von Dienstverhältnissen auf knapp 240 Seiten.
Printversion: € 36,30 (inklusive USt, zuzüglich Versandspesen)
Digitalpaket (Arbeitsunterlage sowie Folienhandzetteln als pdf plus Zugang zu ca. 3 Stunden Vortragsmaterial) – Preis dafür: € 198,00 (inklusive USt).
2. Dienstreise Intensivtraining – Stand 1.4.2023
Unsere beliebte Beispielunterlage mit über 100 Seiten kommentierter Praxisfälle zum Thema „Dienstreise“.
Printversion: € 36,30 (inklusive USt, zuzüglich Versandspesen)
Digitalpaket (Arbeitsunterlage sowie Folienhandzetteln als pdf plus Zugang zu ca. 3 Stunden Vortragsmaterial) – Preis dafür: € 198,00 (inklusive USt).
|
|
|
|