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| Zwei aktualisierte Schulungsunterlagen aus dem WIKU-Shop: Beendigung von Dienstverhältnissen und Dienstreise Intensivtraining |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 31.05.2023, 14:32 - Forum: News & wichtige Infos
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Zwei aktualisierte Schulungsunterlagen aus dem WIKU-Shop:
1. Beendigung von Dienstverhältnissen aus Sicht der Personalverrechnung - Casebook – Stand 1.3.2023
Gelöste Praxisfälle zur Thematik der Beendigung von Dienstverhältnissen auf knapp 240 Seiten.
Printversion: € 36,30 (inklusive USt, zuzüglich Versandspesen)
Digitalpaket (Arbeitsunterlage sowie Folienhandzetteln als pdf plus Zugang zu ca. 3 Stunden Vortragsmaterial) – Preis dafür: € 198,00 (inklusive USt).
2. Dienstreise Intensivtraining – Stand 1.4.2023
Unsere beliebte Beispielunterlage mit über 100 Seiten kommentierter Praxisfälle zum Thema „Dienstreise“.
Printversion: € 36,30 (inklusive USt, zuzüglich Versandspesen)
Digitalpaket (Arbeitsunterlage sowie Folienhandzetteln als pdf plus Zugang zu ca. 3 Stunden Vortragsmaterial) – Preis dafür: € 198,00 (inklusive USt).
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| Komplizierte Arithmetik beim Familienbonus PLUS |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 30.05.2023, 17:07 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Komplizierte Arithmetik beim Familienbonus PLUS
VwGH vom 26.04.2023
§ 33 Abs. 3a EStG 1988
So entschied der VwGH:
1. Bezog die Pflegemutter für ein Pflegekind die Familienbeihilfe, so konnte der "Pflegevater" für Kalendermonate, für welche dem leiblichen Vater der Unterhaltsabsetzbetrag in Bezug auf dieses Kind zustand (weil er den gesetzlichen Unterhalt leistete), keinen Familienbonus PLUS geltend machen.
2. Der Familienbonus PLUS wäre in diesem Fall je zur Hälfte der Pflegemutter (die ihn aber nicht geltend machte) zugestanden und zur Hälfte dem leiblichen Vater des Kindes (für jene Kalendermonate, für die er den Unterhaltsabsetzbetrag bekam, weil er den gesetzlichen Unterhalt leistete). So stand er jedoch zu 100 % dem leiblichen Vater zu.
Anmerkung:
Hätte die Pflegemutter zugunsten des Pflegevaters auf die Auszahlung der Familienbeihilfe verzichtet, dann hätte auch der Pflegevater vom Familienbonus PLUS die Hälfte bekommen oder sogar 100 %, wenn der Unterhaltsabsetzbetrag dem leiblichen Vater nicht zugestanden wäre.
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| Ungültige Ausbildungskostenrückersatzvereinbarung nach dem Start der vom Arbeitgeber finanzierten Aus-bildung |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 30.05.2023, 16:00 - Forum: News & wichtige Infos
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Ungültige Ausbildungskostenrückersatzvereinbarung nach dem Start der vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung
OGH vom 21.04.2023, 8 ObA 22/23b
§ 2d AVRAG
So entschied der OGH:
1. Traf ein Arbeitgeber mit einer Arbeitnehmerin nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses und auch nach dem Start des vom Arbeitgeber finanzierten berufs-begleitenden Lehrganges, den sie besucht hatte, eine Ausbildungskostenrückersatzvereinbarung, so konnte diese keine Gültigkeit entfalten.
2. Der Zweck des § 2d AVRAG liegt darin, für den Arbeitnehmer Transparenz über die Bedingungen für den Rückersatz der Kosten seiner Ausbildung zu schaffen. Ihm soll ersichtlich sein, auf welche Verpflichtungen er sich künftig einlässt, weil er nur so die finanzielle Tragweite der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses in jenem Zeitraum ermessen kann, für den eine Kostentragungspflicht vereinbart wurde.
3. Die herrschende einhellige Rechtsprechung geht dabei davon aus, dass dem Gesetzeszweck entsprechend nur eine vor der Ausbildung abgeschlossene Vereinbarung dem Arbeitnehmer eine selbstbestimmte Entscheidung sichert, sich auf eine Ausbildung einzulassen, die unter bestimmten Umständen zu einem Ausbildungskostenrückersatz führen kann.
4. Im hier zu beurteilenden Fall musste somit kein Ausbildungskostenrückersatz geleistet werden.
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