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| Suche Software zur Abfrage von Bankdaten der KlientInnen |
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Geschrieben von: Silvia - 21.04.2023, 08:54 - Forum: Kauf / Verkauf
- Antworten (1)
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Ich suche eine Möglichkeit, die Bankdaten meiner Klienten direkt abzufragen und als pdf oder CAMP Datei zu exportieren.
Derzeit verwende ich ein Multi-Banking-System einer renomierten Bank, allerdings brauche ich hier bei Fremdbanken immer ein eigenes Bankkonto bei der jeweiligen Bank. Das ist mir zu umständlich und zu teuer.
Andererseits möchte ich nicht von jedem Klienten eigene Zugangsdaten bei den verschiedenen Banken.
Kennt jemand, oder arbeitet jemand mit solch einem System?
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| Verkaufe BMD Lizenz Consult-Paket II |
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Geschrieben von: Silvia - 21.04.2023, 08:48 - Forum: Kauf / Verkauf
- Keine Antworten
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Wir sind eine Gesellschaft die 4 BMD Lizenzen hat vom Consult-Paket II.
Eine Lizenz davon kann nun, durch das ausscheiden einer Kollegin von uns, weiter gegeben werden an einen/eine Bilanzbuchhalter/in oder Buchhalter/in.
Falls jemand Interesse hat, bitte ein Mail an
Kanzlei@kuntner.cc
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| Steuerfreie PV-Einspeisung 2022 |
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Geschrieben von: NRoe - 19.04.2023, 17:36 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Keine Antworten
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Hallo liebes Forum!
Bei der Beurteilung der Steuerbefreiung für private PV-Anlagen seit 2022 stellt sich bei mir noch weiterführend eine Frage.
Wenn die Befreiung in Kraft tritt, weil Einspeisung bis 12.500 kWh und Engpassleistung unter 25 kWp ...
Was passiert mit der laufenden Afa für diese Anlage (gekauft bereits 2011), darf/muss diese trotzdem weitergeführt werden?
Vielen Dank für eure Hilfe!
NRoe
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| Meldepflicht an die SVA über Gewinnausschüttungen nun für ALLE Gesellschafter einer GmbH |
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Geschrieben von: ThG - 18.04.2023, 16:05 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Im Rahmen der Kapitalertragsteuer-Anmeldungen waren an die SVA bisher nur Gewinnausschüttungen an GSVG-pflichtversicherte Gesellschafter-Geschäftsführer zu melden.
Nun aber besteht die Meldepflicht über die Höhe der Gewinnausschüttungen sowohl an GSVG- als auch (neu) an FSVG-Pflichtversicherte zusätzlich nicht mehr nur ausschließlich für Gesellschafter-Geschäftsführer, sondern auch für NUR Gesellschafter einer GmbH.
Tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft und gilt für Ausschüttungen, die ab 2019 zugeflossen sind. (Damit will sich die SVA wohl die Möglichkeit zur Nachverrechnung rückwirkend bis 2019 sicherstellen).
Siehe dazu BGBL II 432/2022
Somit fließen nun bei jedem GSVG/FSVG-pflichtversicherten Gesellschafter einer GmbH neben den Einkünften gem. § 22 Z.2 TS 2 EStG zusätzlich auch alle Gewinnausschüttungen in die Bemessungsgrundlage mit ein.
Dies wird - wenn die Gesellschaft die Beiträgen übernimmt - in der Lohnverrechnung künftig zu höheren Sachbezügen und somit zu höheren Lohnnebenkosten führen.
Bei GmbH-Gesellschaftern, die sich mit ihrer Vergütung jetzt schon knapp an der Höchstbemessungsgrundlage bewegen, werden die künftig hinzuzurechnenden Gewinnausschüttungen kaum eine Beitragserhöhung ergeben. Hingegen jene GmbH-Gesellschafter, die bisher nur eine sehr geringe laufende Vergütung erhalten, werden bei zusätzlichen Gewinnausschüttungen künftig mit entsprechenden Beitragsnachverrechnungen konfrontiert sein.
Das FA hat das Formular und die Hilfe zur KA-Anmeldung noch nicht angepasst, aber dies wird wohl bald erfolgen.
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| Meldepflicht an die SVA über Gewinnausschüttungen für ALLE Gesellschafter einer GmbH |
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Geschrieben von: ThG - 18.04.2023, 15:08 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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Im Rahmen der KA-Anmeldungen besteht nun die Meldepflicht über die Höhe der Gewinnausschüttungen sowohl an GSVG- als auch (neu) an FSVG-Pflichtversicherte zusätzlich nicht mehr nur ausschließlich für Gesellschafter-Geschäftsführer, sondern auch für NUR Gesellschafter einer GmbH.
Tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft und gilt für Ausschüttungen, die ab 2019 zugeflossen sind. (Damit will sich die SVA wohl die Möglichkeit zur Nachverrechnung rückwirkend bis 2019 sicherstellen).
Siehe dazu BGBL II 432/2022
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