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  Keine Anwendung des IESG-Antragsprivilegs nach § 3c IESG für Betriebsratsmitglieder
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.04.2023, 19:53 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Keine Anwendung des IESG-Antragsprivilegs nach § 3c IESG für Betriebsratsmitglieder

OGH vom 21.11.2022, 8 ObS 3/22g
§ 3c IESG

So entschied der OGH:

1. Die Regelung des § 3c IESG ermöglicht es, Arbeitnehmern, die einem Kündigungsschutz nach dem MSchG, gesetzlichen Karenzregelungen oder dem Arbeitsplatzsicherungsgesetz (Präsenz- oder Zivildiener) unterliegen, deren Ansprüche gegenüber dem IE-Fonds zu späteren Zeitpunkten, als sie sonst gültig sind, geltend zu machen.

2. Der Grund für diese Sonderstellung liegt darin, dass diese Personen aufgrund ihrer längeren Absenz aus dem Betrieb häufig nichts von einem Insolvenzverfahren wissen bzw. erst später davon Kenntnis erlangen und es deshalb vor Schaffung dieser Ausnahmeregelung häufig Fristenprobleme in Bezug auf die Antragstellungen gab.

3. Dieses Privileg kommt jedoch Betriebsratsmitgliedern (Kündigungsschutz nach dem ArbVG) nicht zu.

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  Gleichzeitige Inanspruchnahme von Karenz durch beide Elternteile für verschiedene Kinder auch für mehr als ein Monat rechtlich möglich
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.04.2023, 17:30 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

OGH vom 18.10.2022, 10 ObS 61/22a

§ 15 Abs. 1a MSchG
§ 2 VKG
VO 883/2004


1. Die gesetzliche Karenz (MSchG/VKG) aus Anlass der Geburt eines Kindes kann aus Anlass der ersten Karenzteilung für die Dauer von einem Monat zwischen den Elternteilen geteilt werden.

2. Über diesen Monat hinaus ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer derartigen Karenz für dasselbe Kind - nach gesetzlichen Gesichtspunkten - nicht möglich.

3. Nehmen jedoch Vater und Mutter gleichzeitig eine Karenz für verschiedene Kinder in Anspruch, so ist dies aus gesetzlicher Sicht sehr wohl möglich.

4. Nahm der in Deutschland wohnhafte Ehepartner für seine Tochter eine "deutsche Elternzeit" (das Pendant zur österreichischen Karenz) in Anspruch und deckte sich diese Zeit teilweise noch mit einer Karenzzeit (nach österreichischem Recht) für die ältere Tochter (bis Ablauf des zweiten Lebensjahres), so konnte sie bei der ÖGK aus Anlass der Geburt der dritten Tochter die Bezahlung (hier) des einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeldes wirksam beantragen.

5. Die davor gleichzeitig für verschiedene Kinder in Anspruch genommene Karenz (Elternzeit) unterbrach die dafür notwendige Aneinanderreihung von gleichgestellten Zeiten nicht.

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  BMF: 10 % -Regel bei USt gilt auch für Gehaltsumwandlungen bei Elektro-KFZ
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.04.2023, 15:19 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

BMF: 10 % -Regel bei USt gilt auch für Gehaltsumwandlungen bei Elektro-KFZ

https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern...meter.html

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  WIKUS wöchentliches Lohnupdate: KW 14 und 15/2023
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.04.2023, 12:31 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

cA

https://youtu.be/CrNXV75ywcA

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  Regelmäßiges Entgelt nach dem Epidemiegesetz
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.04.2023, 10:49 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Regelmäßiges Entgelt nach dem Epidemiegesetz

Landesverwaltungsgericht Burgenland vom 08.03.2023, E 280/07/2022.099/003
§ 32 Epidemiegesetz

1. Auch variable regelmäßige Entgeltbestandteile (z.B. Zulagen und regelmäßige Überstunden) sind bei der Berechnung des Entgeltfortzahlungsanspruchs zu berücksichtigen und sind diese iSd Ausfallsprinzips in jener Höhe zu gewähren, die gebührt hätte, wenn die Dienstverhinderung (hier behördliche Absonderung) nicht eingetreten wäre.

2. Die nach dem Ausfallsprinzip zu stellende Frage, ob Arbeiten, für die dies nicht im Vorhinein feststeht, in der Ausfallszeit zu erbringen gewesen wären, ist im Zweifel - in Anlehnung an die Regelung für Leistungslöhne - danach zu prüfen, ob in den letzten dreizehn Wochen (das entspricht in etwa 3 Monaten) ihre Regelmäßigkeit bejaht werden kann.

3. Ist dies der Fall, so ist bei Entgeltschwankungen - vorbehaltlich anderer bindender Regelungen (wie Kollektivverträge) - ein Durchschnittsentgelt zu berechnen ("Durchschnittsprinzip").

4. Erfolgt eine Entlohnung des Arbeitnehmers - wie im vorliegenden Fall aufgrund der Bestimmungen des maßgeblichen Kollektivvertrages (Baugewerbe und Bauindustrie) - nach der Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und nicht in monatlich gleichbleibender Höhe, so ist der Anspruch auf Vergütung des Verdienstentganges - unter Heranziehung des Ausfallsprinzips iSd § 3 EFZG - auf Basis des dem Arbeitnehmer gebührenden Stundenlohns und der aufgrund der Absonderung tatsächlich ausgefallenen Arbeitsstunden zu berechnen.

5. Für eine „kalendermäßig taggenaue Berechnung“ unter Heranziehung eines fiktiven Monatsentgeltes (so die Berechnung des Vergütungsanspruches durch die belangte Behörde) besteht hingegen schlichtweg kein Raum, wenn ohnehin die Anzahl der Ausfallsstunden feststeht und hierdurch eine exakte Berechnung des Ausfallentgeltes möglich ist.

6. Dass bei Berechnung des variablen regelmäßigen Entgeltes die Positionen „Nacht-Feiertags-Zuschlag 50% §68/1 (ARB)“, „Fahrstd./Lenkstd. (ARB)“ und „Stamm.Zulage (ARB)“ aufgrund ihres regelmäßigen Charakters einzubeziehen sind, ist nicht strittig.
Da es sich bei der Position „Nacht-/Sonntagszuschlag 100% (ARB)“ dem Grunde nach auch um einen Zuschlag aufgrund von geleisteter Nachtarbeit handelt, Nachtzuschläge (siehe „Nacht-Feiertags-Zuschlag“) aber hier als regelmäßiges Entgelt anzusehen sind, war entgegen der Ansicht der BH auch diese Position in die Berechnung der regelmäßigen Zulagen und Zuschläge miteinzubeziehen.

7. Hingegen handelt es sich bei Taggeldern (auch wenn diese der Lohnsteuerpflicht unterliegen) im Regelfall um reine Aufwandersatzleistungen des Arbeitgebers (siehe hierzu den zierten § 2 Abs.  1 des Generalkollektivvertrages für ArbeiterInnen und Angestellte über den Begriff des Entgelts gemäß § 3 EFZG), welche nicht unter den Entgeltbegriff des § 3 EFZG zu subsumieren sind (dass die Bf bei Errechnung des „Quarantäneschnitts“ Taggelder berücksichtigt hätte, ist dem Beschwerdevorbringen im Übrigen auch gar nicht zu entnehmen).

8. Die Annahme, dass die in § 32 Abs. 3 vierter Satz EpiG angeordnete Ersatzpflicht nur die Dienstgeberbeiträge zur allgemeinen Sozialversicherung umfasst und (somit) nicht auch die Dienstgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung, findet im Wortlaut der Bestimmung keine Deckung und würde auch dem offensichtlichen Zweck dieser Regelung, nämlich dass dem Arbeitgeber kein finanzieller Nachteil durch die in § 32 Abs. 3 zweiter Satz EpiG angeordnete Verpflichtung zur Weiterzahlung des regelmäßigen Entgeltes trotz Unterbleibens der Arbeitsleistung entstehen soll, widersprechen.

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  Entgeltsrückvergütung nach dem Epidemiegesetz betreffend einen in Altersteilzeit befindlichen Dienstnehmer
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.04.2023, 10:08 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

LVwG vom 24.03.2023, AV-1990/001-2022
§ 32 Epidemiegesetz
§ 27 AlVG

1. § 32 Abs. 3 erster Satz iVm. § 32 Abs. 2 EpiG ist zu entnehmen, dass die Vergütung nach dem regelmäßigen Entgelt für jeden Tag zu leisten ist, der von der behördlichen Verfügung umfasst ist.

2. In Entsprechung des genauen Wortlauts des § 32 Abs. 2 EpiG hat eine genaue, tageweise Berechnung des aliquoten Entgeltsanspruches zu erfolgen.

3. Befand sich der abgesonderte Arbeitnehmer zugleich in der Altersteilzeit, so ist von dem ermittelten aliquoten Entgelt (zuzüglich anteilige Sonderzahlungen sowie SV-Dienstgeberanteile), die AMS-Leistung "Altersteilzeitgeld" - ebenfalls anteilig - in Abzug zu bringen.

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  Fahrtkostenersatz zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.04.2023, 15:07 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Fahrtkostenersatz zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Magazin DGservice Nr. 1/März 2023

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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  Betriebliche Vorsorge bei Freiwilligem Sozialjahr
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.04.2023, 15:00 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Betriebliche Vorsorge bei Freiwilligem Sozialjahr

Quelle: DGservice Nr. 01/2023

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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  Haftung bei Beitragsschulden
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.04.2023, 14:31 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Haftung bei Beitragsschulden

DGservice Nr. 1/2023

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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  Ende eines Dienstverhältnisses
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.04.2023, 14:16 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Quelle: ÖGK-DGservice Nr. 1/2023


In diesem Artikel werden ein paar Aspekte im Zuge von beendeten Dienstverhältnissen arbeitsrechtlich beleuchtet, es wird aber auch der Zusammenhang mit dem SV-Recht hergestellt.

So ist zB. die Erklärung des Unterschiedes Verfall und Verjährung sehr interessant, aber auch der Hinweis, warum beides auf die Beitragspflicht von sv-pflichtigen Bezügen keinen Einfluss haben kann.

Mehr dazu gibt es hier:

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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