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| Freie Station Landwirtschaft |
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Geschrieben von: BERNI - 25.04.2023, 08:18 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Ein Dienstnehmer (KV Land- und Forstwirtschaft) ist im (Haushalt) des Landwirtes aufgenommen.
Für die arbeitsplatznahe Unterkunft (Burschenzimmer) braucht kein Sachbezug gerechnet werden. Jedoch erhält der Dienstnehmer volle Verpflegung.
Laut telef. Auskunft der Landeslandwirtschaftskammer kann man den KV-Mindestlohn aufsplitten in Bruttolohn (KV-Mindest minus 156,96) und in Sachbezug 156,96.
kann diese Auskunft stimmen? Danke
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| Einfuhrumsatzsteuer |
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Geschrieben von: CGV1 - 24.04.2023, 15:03 - Forum: Steuern
- Keine Antworten
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Liebe Kollegenschaft !
In der EUSt bin ich leider "ziemlich blank" und konnte die Frage eines Freundes nicht beantworten.
Der Sachverhalt ist wie folgt:
- Österreichische Firma A bestellt für ihre PV Montageprojekte in Österreich bei der Schweizer Firma B (die in Österreich umsatzsteuerlich registriert ist) zwei Container PV Paneele Incoterm CIF Hamburg und zahlt diese zu 30% an.
- Firma B bestellt bei chinesischer Firma C die Paneele.
- Mitte September 22 erhält Firma A von Firma B die Bill of Lading der Container in Shanghai durch die Firma C und zahlt der Firma B den Restbetrag auf 100%.
- Die Bill of Lading ist bzgl Consignee auf “to Order” ausgestellt.
- Firma A bestellt eine Spedition S für den Transport der zwei Container vom Hamburger Hafen nach Wien und deren Verzollung.
- Am 17.10.22 erteilt die Firma B der Spedition S schriftlich die Verfügungsgewalt über die Container.
- Am 19.10.22 kommt das Schiff in Hamburg an und wird entladen. Die Container werden von der Spedition S nach Wien transportiert, in Wiener Neudorf verzollt und in das Lager der Firma A in Niederösterreich ausgeliefert.
- Firma A bezahlt die EUSt.
Es stellt sich nun die Frage, ob Firma A oder Firma B die EUSt zurückverlangen kann (und warum).
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| Jobrad |
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Geschrieben von: Christoph0105 - 21.04.2023, 14:21 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Hallo,
hätte eine Frage bezüglich Jobrad. Wenn man keine Bezugsumwandlung vornimmt, sondern eine Nutzungsgebühr (Nettoabzug) in Abzug bringen würde, muss dieser Nettoabzug zwingend über die Lohnverrechnung vorgenommen werden. Oder wäre es möglich den Betrag monatlich zb mittels abbuchungsauftrug durch die Buchhaltung einzuziehen. Oder hätte dies steuerliche auswirkungen?
Vielen Dank
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