Hallo, Gast
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.596
» Neuestes Mitglied: LiviaEd
» Foren-Themen: 7.252
» Foren-Beiträge: 10.766

Komplettstatistiken

Benutzer Online
Momentan sind 375 Benutzer online
» 0 Mitglieder
» 371 Gäste
Applebot, Bing, Google, Yandex

Aktive Themen
Prognostizierte Arbeitslo...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 16:47
» Antworten: 0
» Ansichten: 19
Geringfügiges Dienstverhä...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 15:56
» Antworten: 0
» Ansichten: 15
Sehr interessanter Artike...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 09:36
» Antworten: 0
» Ansichten: 24
Eventualkündigung (zweite...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 18:01
» Antworten: 0
» Ansichten: 22
Sachliche Weisungen contr...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 16:43
» Antworten: 0
» Ansichten: 26
Nachversteuerung ig Erwer...
Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
Letzter Beitrag: Reinhold Auer
13.08.2026, 14:54
» Antworten: 3
» Ansichten: 61
Neu für Bevollmächtigte: ...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 12:34
» Antworten: 0
» Ansichten: 28
BABE-Kollektivvertrag wur...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 08:57
» Antworten: 0
» Ansichten: 27
Ersatzweise BUAG-Winterfe...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
12.08.2026, 17:09
» Antworten: 0
» Ansichten: 28
Die voraussichtlichen Wer...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
12.08.2026, 16:40
» Antworten: 0
» Ansichten: 29

 
  Alle Informationen zum KV-Abschluss im Baugewerbe
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 15.03.2023, 17:48 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Beschäftigte am Bau erhalten ab Mai 9,5 Prozent mehr Lohn - Wirtschaft - derStandard.at › Wirtschaft



Angehängte Dateien
.pdf   KV-Abschluss Arbeiter-CW-171.pdf (Größe: 144 KB / Downloads: 5)
.pdf   Lohntafel gültig ab 1.5.2023.pdf (Größe: 63,94 KB / Downloads: 4)
.pdf   Abschlussprotokoll vom 13.3.2023.pdf (Größe: 96,6 KB / Downloads: 4)
Drucke diesen Beitrag

  Gesetzliche Abfertigung nach italienischem Recht für Grenzgänger – steuerbegünstigt nach § 67 Abs. 3 EStG 1988
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 15.03.2023, 17:07 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Gesetzliche Abfertigung nach italienischem Recht für Grenzgänger – steuerbegünstigt nach § 67 Abs. 3 EStG 1988


BFG vom 27.09.2022, RV 3100842/2019

§ 67 Abs. 3 EStG 1988


So entschied das BFG:

1. War ein in Österreich wohnhafter Arbeitnehmer im Rahmen der Grenzgängerregelung bei einem italienischen Unternehmen in der Zeit von 2010 bis 2016 beschäftigt und erhielt er aus Anlass einer Betriebsschließung im Zuge seines Austrittes eine Abfertigungszahlung nach dem italienischen Recht (nach Art. 2120 Abs. 1 des italienischen Codice civile), so war diese Abfertigung nach § 67 Abs. 3 EStG 1988 steuerbegünstigt.

2. § 26 Abs. 7 lit. d EStG 1988 (Regelung, welche die BV-Beitragszahlung oder die gesetzlichen Übertrittsregelung „nicht steuerbar“ stellt) kommt hier nicht zur Anwendung.

Drucke diesen Beitrag

  Belastung an Mieter, welcher ein gemeinnütziger Verein ist - mit oder ohne USt??
Geschrieben von: Muck Manuela - 15.03.2023, 15:33 - Forum: Steuern - Antworten (2)

und daher von der USt befreit ist.
Muss die Weiterverrechnung von Kosten an diesen Mieter mit USt ausgestellt werden? 
Da sich das UN bei der ER die volle VSt abzieht muss m.E. auch die Weiterverrechnung an den gem.n. Verein mit USt ausgestellt werden.
Der Verein bleibt dann auf der VSt sitzen, oder sehe ich das falsch?

Danke für eure Rückmeldung
Muck Manuela

Drucke diesen Beitrag

  Gewerbe ruhend melden
Geschrieben von: wito75 - 15.03.2023, 10:15 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (2)

Liebes Forum,
ein Klient (E/A-Rechner) meldet sein Gewerbe aufgrund einer Erkrankung mit Ende März 2023 bis auf weiteres ruhend.
Können dann trotzdem seine bis Ende März geleisteten Tätigkeiten erst im April bzw. Mai mit seinen Kunden verrechnet werden oder müssen hier die Rechnungen auch alle mit spätestens 31.03 ausgestellt sein. Was passiert mit den Eingangsrechnungen, welche nach dem März reinkommen.
Oder ist hier wie bei einer Betriebsaufgabe umzugehen, also Umstellung auf doppelte Buchhaltung mit Übergangsgewinn bzw. -verlust? 
Vielen Dank!

Drucke diesen Beitrag

  WIKUS wöchentliches Lohnupdate 11/2023
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.03.2023, 13:32 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

WIKUS wöchentliches Lohnupdate 11/2023

Ihr Rückblick auf die Wochen 8 bis 10/2023 zu Beginn der KW 11/2023

https://youtu.be/QOJTmnkR9CI

Drucke diesen Beitrag

  Behindertenpass kann für die Zuerkennung zum Kreis der begünstigt Behinderten ausreichen
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.03.2023, 18:45 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

OGH vom 25.01.2023, 8 ObA 76/22t
§ 8 Abs. 6 Behinderteneinstellungsgesetz
§ 14 Behinderteneinstellungsgesetz

So entschied der OGH:

1. Kommt es zur Ausstellung eines sogenannten „Behindertenpasses“ (14 Abs. 1 Behinderteneinstellungsgesetz), so gehört der Arbeitnehmer dadurch auch automatisch für die ersten drei Monate – gerechnet ab der Rechtskraft des dazugehörigen Bescheides - dem Kreis der begünstigt Behinderten an, wenn der Behinderungsgrund mindestens 50 % beträgt.

2. Innerhalb dieser Frist (also binnen dieser drei Monate) muss der Arbeitnehmer gegenüber dem Sozialministeriumsservice erklären, dass er weiterhin (also auch für die Zeit nach diesen drei Monaten) dem Kreis der begünstigt behinderten Personen angehören möchte, widrigenfalls sonst diese Zugehörigkeit erlischt.

3. Wurde einer Arbeitnehmerin vor der am 8.6.2020 erfolgten Begründung ihres Dienstverhältnisses ein derartiger Bescheid (ein Behindertenpass) ausgestellt (und zwar am 26.3.2020) und stellte sie nach der Begründung des Beschäftigungsverhältnisses, aber jedenfalls innerhalb von drei Monaten (konkret: am 15.6.2020) einen Antrag auf Ausstellung eines Bescheides nach § 14 Abs. 2 BEinstG, wodurch sie gegen dem Sozialministeriumsservice auch erklärte, weiterhin dem Kreis der begünstigt Behinderten angehören zu wollen, so gehörte sie schon vor der Begründung des Beschäftigungsverhältnisses bis zum Ausspruch der Arbeitgeberkündigung zum Kreis der begünstigt Behinderten an.

4. Nachdem jedoch das Beschäftigungsverhältnis nicht länger als 4 Jahre gedauert hatte (es dauerte nicht einmal ein Jahr), musste der Behindertenausschuss vor dem Ausspruch der Arbeitgeberkündigung keine Zustimmung erteilen, da kein besonderer Kündigungsschutz bestanden hatte.

Drucke diesen Beitrag

  EuGH-Urteil zu Tagesruhe- und Wochenruhezeit - WKO sieht keinen Änderungsbedarf in Bezug auf das österreichische Recht
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.03.2023, 18:16 - Forum: News & wichtige Infos - Antworten (2)

EuGH-Urteil zu Tagesruhe- und Wochenruhezeit - WKO sieht keinen Änderungsbedarf in Bezug auf das österreichische Recht
 
Da das österreichische AZG bzw. ARG schon vor dem EU-Beitritt (und jedenfalls vor Ergehen der relevanten EU-Richtlinie) Bestand hatten und seither insoweit unverändert blieben und die österreichischen Regelungen zur wöchentlichen Ruhezeit (36 Stunden) die EU-Vorgabe um eine Stunde übererfüllen würden (nach dem EU-Recht müssten mindestens 24 Stunden an Wochenruhezeit sowie 11 Stunden an täglicher Ruhezeit gewährt werden), sieht die Arbeitgebervertretung - bei richtlinienkonformer Interpretation der §§ 3 und 4 ARG insoweit keine Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage durch dieses aktuelle EuGH-Urteil.
 
Auf Deutsch: das EuGH-Urteil betrifft uns im Bereich AZG und ARG nicht.
 
Angemerkt werden darf, dass es hier möglicherweise noch interessante Diskussionen geben wird und dass fachliche Konflikte in dieser Frage vermutlich nicht ausbleiben werden.

Drucke diesen Beitrag

  Dem letzten Arbeitstag der Woche folgt nicht gleich die wöchentliche Ruhezeit, sondern zunächst die Tagesruhezeit und erst danach die wöchentliche Ruhezeit
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.03.2023, 14:49 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Dem letzten Arbeitstag der Woche folgt nicht gleich die wöchentliche Ruhezeit, sondern zunächst die Tagesruhezeit und erst danach die wöchentliche Ruhezeit

EuGH vom 2.3.2023, C-477/21

Richtlinie 2003/88/EG, Art. 3 und 5

So entschied der EuGH:

1. Nach Ansicht des EuGH stellen die tägliche Ruhezeit und die wöchentliche Ruhezeit zwei autonome Rechte dar, mit denen unterschiedliche Ziele verfolgt werden.

2. Die tägliche Ruhezeit ermöglicht es dem Arbeitnehmer, sich für eine bestimmte Anzahl von Stunden, die nicht nur zusammenhängen, sondern sich auch unmittelbar an eine Arbeitsperiode anschließen müssen, aus seiner Arbeitsumgebung zurück-ziehen (in Österreich: 11 Stunden bei Volljährigen).

3. Die wöchentliche Ruhezeit ermöglicht es dem Arbeitnehmer, sich pro Siebentages-zeitraum auszuruhen (in Österreich: 36 Stunden).

4. Folglich ist den Arbeitnehmern die tatsächliche Inanspruchnahme beider Rechte zu gewährleisten.

5. Wäre die tägliche Ruhezeit hingegen Teil der wöchentlichen Ruhezeit, würde der Anspruch auf die tägliche Ruhezeit dadurch ausgehöhlt, dass dem Arbeitnehmer die tatsächliche Inanspruchnahme dieser Ruhezeit vorenthalten würde, wenn er sein Recht auf wöchentliche Ruhezeit in Anspruch nimmt.

6. Die Richtlinie beschränkt sich nicht darauf, allgemein eine Mindestdauer für das Recht auf eine wöchentliche Mindestruhezeit festzulegen, sondern stellt ausdrücklich klar, dass zu diesem Zeitraum der Zeitraum hinzukommt, der mit dem Recht auf tägliche Ruhezeit verknüpft ist.

7. Daraus folgt, dass die tägliche Ruhezeit nicht Teil der wöchentlichen Ruhezeit ist, sondern zu dieser hinzukommt, auch wenn sie dieser unmittelbar vorausgeht.

8. Der Gerichtshof stellt auch fest, dass die im Vergleich zur Richtlinie günstigeren Bestimmungen des nationalen (hier: ungarischen) Rechts über die Mindestdauer der wö-chentlichen Ruhezeit dem Arbeitnehmer nicht andere Rechte nehmen können, die ihm diese Richtlinie gewährt, insbesondere nicht das Recht auf tägliche Ruhezeit.

9. Daher muss die tägliche Ruhezeit unabhängig von der Dauer der in der anwendbaren nationalen Regelung vorgesehenen wöchentlichen Ruhezeit gewährt werden.

Praxisanmerkung:
Endet die Arbeitszeit einer Arbeitnehmerin, die im Handel beschäftigt ist, zB an einem Samstag um 13 Uhr, so schließt sich – nach dem vorliegenden Urteil – nun die national geregelte Tagesruhezeit von 11 Stunden (bis 24 Uhr des Samstags), gefolgt von der 36stündigen wöchentlichen Ruhezeit, sodass ein Einsatz dann frühestens am Montag ab 12 Uhr erfolgen darf.

Massiv betroffen werden auch Gastronomiebetriebe sein (Hotelbetriebe, Restaurants etc.) und auch Schichtbetriebe etc.

Dieses EuGH-Urteil wird als auch in Österreich für gehörig Stress sorgen, da Dienst- und Schichtpläne an diese neuen Gegebenheiten angepasst werden müssen.

Auf eine Stellungnahme des Zentralarbeitsinspektorats darf man gespannt sein.

Drucke diesen Beitrag

  Erster Kollektivvertrag mit Regelung zur DB-Beitragsabsenkung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.03.2023, 20:33 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Sie haben es sicherlich in den letzten Wochen mitverfolgt.

Der "Aktenvermerk" ist der BUAK im Falle der "Direktverrechnung" zu wenig gewesen, weshalb eine KV-Regelung der Beitragsabsenkung für die Jahre 2023 und 2024 erforderlich war.

Für das Bauhauptgewerbe wurde dies nun im Arbeiter-Bereich realisiert, nachdem ich die diesbezüglichen Rückmeldungen aus der Praxis an die "richtigen Stellen" innerhalb der WKO weiterleiten durfte.

Zum Text in der aktuellen Ausgabe der Bauzeitung geht es hier:

https://www.wko.at/branchen/gewerbe-hand...d-flaf.pdf

Drucke diesen Beitrag

  Sachbezug Zukunftssicherung bei wesentl. beteiligtem Ges. GF
Geschrieben von: STEUERSPATZ - 12.03.2023, 00:45 - Forum: Steuern - Antworten (1)

Liebe Kollegen!

Wie ist ein Sachbezug für eine Zukunftssicherung bei einem wesentl. beteiligten Gesellschafter Geschäftsführer steuerlich zu behandeln?
Für Dienstnehmer gelten ja nach wie vor die € 300,- pro Kalenderjahr steuerfrei.
Aber wie sieht es hier bei den Gesellsch. GF aus?

Danke für eure Hilfe!

Liebe Grüße,

Sarah

Drucke diesen Beitrag