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| Teuerungsprämie und Arbeitslosengeld |
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Geschrieben von: Sandra Nindl - 21.03.2023, 16:33 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Ein Klient hat einen Mitarbeiter geringfügig angemeldet. Der Mitarbeiter hat zu der selben Zeit beim AMS auch Arbeitslosengeld bezogen.
Jetzt würde der Klient seinen Mitarbeitern nach einer guten Saison gerne einen Teuerungsprämie auszahlen.
Weiß zufällig jemand, ob sich das auf das Arbeitslosengeld auswirkt?
Danke für Eure Hilfe.
Sandra
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| Grenzüberschreitende Telearbeit - Österreich - Slowakei - Rahmenvereinbarung mit Gültigkeit ab 1.6.2023 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 20.03.2023, 16:14 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Grenzüberschreitende Telearbeit - Österreich - Slowakei - Rahmenvereinbarung mit Gültigkeit ab 1.6.2023
Nach der Rahmenvereinbarung mit Deutschland und Tschechien wurde am 2.3.2023 mit der Slowakei eine weitere Rahmenvereinbarung bei gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit unterzeichnet. Die Vereinbarung wird mit 1.6.2023 in Kraft treten und entspricht in ihren Eckpunkten jener mit Deutschland.
Die Telearbeit muss für denselben DG üblicherweise regelmäßig wiederkehrend und in der Regel in der häuslichen Umgebung des DN unter Einsatz von Informationstechnologie ausgeübt werden.
Die DN müssen in der Slowakei oder Österreich wohnhaft sein; die Geschäftsräume/Betriebsstätte des DG, wo die Tätigkeit ansonsten verrichtet wird, muss sich im jeweils anderen Mitgliedsstaat befinden.
Die Vereinbarung gilt für alle DN, die Staatsangehörige der EU, Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein (VO (EG) 883/2004) sind sowie für Staatsangehörige aus anderen als den vorgenannten Staaten mit rechtmäßigem Wohnsitz in Österreich oder in der Slowakei (VO (EG) Nr. 1231/2010).
Bei Telearbeit im Wohnortstaat von max. 40 % der gesamten Beschäftigung ändert sich die SV-Zuständigkeit nicht.
Der Antrag auf Ausnahmevereinbarung muss beim Dachverband der Sozialversicherungen gestellt werden und kann für max. 2 Jahre beantragt werden; Verlängerungen sind auf Antrag möglich.
Pandemiegedingte Sonderlösungen gemäß den Festlegungen der Verwaltungskommission bleiben von dieser Vereinbarung unberührt. Dh die Verlängerung der pandemiebedingten Ausnahmeregelung als Übergangsfrist bis zum 30.6.2023 bleibt bis zu diesem Zeitpunkt aufrecht.
Weitere Infos sowie das Antragsformular dazu gibt es hier:
https://www.sozialversicherung.at/cdscon...l=svportal
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| Gastgewerbe Teilzeit Mehrarbeit Überstunden |
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Geschrieben von: Pfeiffer - 20.03.2023, 12:20 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Mit einem DN im KV Hotel- und Gastgewerbe Arbeiter ist eine 30-Stunden-Woche mit gleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit auf Mittwoch bis Sonntag vereinbart. Keine Vereinbarung über einen Durchrechnungszeitraum für Mehrarbeit oder Überstunden.
Gemäß KV liegen Überstunden erst vor, wenn die wöchentliche NAZ von 40 Stunden überschritten wird - ohne Verweis auf die tägliche NAZ.
Sind somit alle über 30 Stunden hinausgehenden Stunden als Mehrarbeit mit 25 % Zuschlag zu behandeln und erst ab der 41. Stunde Überstunden mit 50 % Zuschlag abzurechnen? Oder ist aufgrund der Formulierung "die wöchentliche NAZ ist auf fünf Tage aufzuteilen" die Überschreitung der 8. Stunde und somit ab der 9. Stunde je Tag bereits 50 % Zuschlag zu berücksichtigen?
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| WIKU-Live-Webinar "Jour fixe Personalverrechnung für dahoam" - erstes Quartal 2023 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.03.2023, 10:55 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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WIKU-Live-Webinar "Jour fixe Personalverrechnung für dahoam" - erstes Quartal 2023
Wer Lust und Zeit hat, bei meinem knapp zweistündigen Update (Zoom-Webinar) für die Personalverrechnung in Bezug auf das erste Quartal 2023 dabei zu sein, hat zwei Terminmöglichkeiten dazu:
1. 23.3.2023 von 9 bis 11 Uhr oder
2. 28.3.2023 von 18:30 bis 20:30 (Version "auf d'Nocht")
Der Preis beträgt € 120,00 (inklusive USt) je teilnehmende Person.
Über Ihre Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at.
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| Behinderter / Nova |
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Geschrieben von: Hendrich Günter - 16.03.2023, 21:31 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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Anfrage eines NÖBBC-Mitglieds
Wenn bei Auslieferung eines Pkw‘s eine Behinderten-Parkkarte - öffentliche Verkehrsmittel können nicht verwendet werden - aufgrund verspäteter ärztlicher Untersuchung noch nicht vorgelegt werden kann, gibt es eine Möglichkeit die NOVA nicht zu bezahlen bzw. refundiert zu bekommen, wenn diese Behinderten-Parkkarte (blaue) nachgereicht wird.
Die Behinderten Parkkarte ist zeitgleich mit der Bestellung des PKW‘s beim Sozialministerium für Soziales beantragt worden.
Jakob
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| Besteuerungsrecht für eine nachträgliche Bonuszahlung für eine frühere Tätigkeit in Frankreich |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 15.03.2023, 18:30 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Besteuerungsrecht für eine nachträgliche Bonuszahlung für eine frühere Tätigkeit in Frankreich
BFG vom 27.09.2022, RV 7102144/2021
Art. 4, 15 und 23 DBA Frankreich
So entschied das BFG:
1. Bonuszahlungen, die für eine in Vorjahren in Frankreich verrichtete nichtselbständige Tätigkeit in einem späteren Jahr zufließen, sind nach § 19 EStG im Jahr des Zuflusses zu erfassen.
2. Dass im Veranlassungsjahr keine Ansässigkeit in Österreich bestanden hat, ist unbedeutend; entscheidend ist der steuerliche Status in dem Jahr, in dem sich die Einnahme steuerlich auswirkt.
3. Im Zuflussjahr bestand ein Wohnsitz in Österreich, der nach Art 4 DBA Frankreich die Ansässigkeit dort auslöste.
4. Das Besteuerungsrecht an den nachträglichen Bonuszahlungen stand aber Frankreich zu, weil die zugrundeliegende Tätigkeit nach Art 15 DBA Frankreich dort ausgeübt worden ist (Kausalitätsprinzip).
5. Gemäß Art 23 Abs 2 lit a DBA Frankreich hatte Österreich diese Einkünfte zwar von der Besteuerung auszunehmen, gemäß lit c durften sie gleichwohl in Österreich bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen einbezogen werden.
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