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| Keine gesetzliche Grundlage für Jahressechstelneuberechnung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 24.03.2023, 11:38 - Forum: News & wichtige Infos
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Keine gesetzliche Grundlage für Jahressechstelneuberechnung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung
BFG vom 17.02.2023, RV/3100346/2021
§ 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988
1. Bei Auszahlung sonstiger Bezüge aus zwei aufeinanderfolgenden Dienstverhältnissen findet eine Anpassung des Jahressechstels (auf Basis eines Dienstverhältnisses) nur dann statt, wenn dem (zweiten) Dienstgeber die Bezüge aus dem ersten Dienstverhältnis bekannt gegeben werden, widrigenfalls im Veranlagungsverfahren ex lege keine Neuberechnung des Jahressechstels, sondern lediglich eine Anpassung der auf die sonstigen Bezüge entfallenden Steuer zu erfolgen hat.
2. Für eine Neuberechnung des Jahressechstels im Rahmen der Arbeitnehmer- oder Einkommensteuerveranlagung fehlt jegliche gesetzliche Grundlage.
3. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich gar keine Gelegenheit hatte, dem zweiten Dienstgeber die Bezüge aus dem ersten Dienstverhältnis bekanntzugeben.
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| Berechtigte (teilweise) Leistungsverweigerung wegen rückständigen Entgelts |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 23.03.2023, 15:38 - Forum: News & wichtige Infos
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Berechtigte (teilweise) Leistungsverweigerung wegen rückständigen Entgelts
OGH vom 24.01.2023, 9 ObA 135/22a
§ 27 Z 4 AngG
So entschied der OGH:
- Ein Arbeitnehmer ist berechtigt, seine Arbeitsleistung solange zurückzuhalten, bis der Arbeitgeber einen bereits fällig gewordenen Lohnrückstand gezahlt hat.
- Für die Dauer der berechtigten Leistungsverweigerung hat er Anspruch auf Fortzahlung seines Entgelts nach der Bestimmung des 1155 Abs. 1 ABGB.
- Dabei genügt es, dass der Arbeitnehmer einen Grund, welcher die Arbeitsverweigerung rechtfertigt im Prozess nachweist, ohne dass es darauf ankommt, ob er diesen Grund im Zeitpunkt der Ablehnung der Arbeit vorgebracht hat.
- Hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht zur Gänze zurückgehalten, sondern nur teilweise, ändert dies an der rechtlichen Beurteilung des Falles nichts.
- Die fristlose Entlassung wegen (angeblicher) "Arbeitsverweigerung" war somit unzulässig.
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| Berufspraktikum zum medizinischen Masseur – Volontariat oder Dienstverhältnis |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 22.03.2023, 20:24 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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In einer brandaktuellen Entscheidung ging es um die Frage, ob das Berufspraktikum, welches im Rahmen der Ausbildung zum medizinischen Masseur gemacht werden musste, so wie vereinbart, als unentgeltliches Praktikumsverhältnis absolviert werden konnte oder ob in Wahrheit ein arbeitsrechtlich echtes Dienstverhältnis mit Entgeltsanspruch vorlag.
In der Ausgabe Nr. 7/2023 berichte ich ausführlich über die Abgrenzung Volontariat zu Dienstverhältnis sowie darüber, wie dieser interessante Fall vor dem Höchstgericht "ausging".
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| Mehrfachversicherung als Beamter und neuer Selbständiger |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 22.03.2023, 18:54 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Mehrfachversicherung als Beamter und neuer Selbständiger
VwGH vom 26.01.2023, Ra 2023/08/0004
§ 2 Abs. 1 Z 4 GSVG
So entschied der OGH:
1. Im Falle gleichzeitiger Beschäftigung als Beamter und als „neuer Selbständiger“ im Sinn des § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG gilt der Grundsatz der Mehrfachversicherung in der Krankenversicherung.
2. Der Versicherte muss deshalb Sozialversicherungsbeiträge in der Krankenversicherung für jede seiner beiden Tätigkeiten bezahlen (wobei aber bei der Bemessung insbesondere § 35b GSVG zu beachten ist, wonach die Beitragszahlung insgesamt nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage zu erfolgen hat; vgl. zur Rückerstattung bei Überschreiten der Höchstbeitragsgrundlage auch § 36 GSVG).
3. Da ein Beamter keiner Pensionsversicherung, sondern einer eigenen Pensionsversorgung unterliegt, ist neben dem Pensionsbeitrag zusätzlich auch der Pensionsversicherungsbeitrag nach GSVG bis zur Höchstbeitragsgrundlage zu entrichten, wofür dann auch zwei Pensionen zustehen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
4. Bei Ausübung mehrerer Erwerbstätigkeiten stellt die Unfallversicherungspflicht für jede dieser Tätigkeiten den entsprechenden Versicherungsschutz im Hinblick auf das mit der jeweiligen Tätigkeit verbundene Unfallrisiko her, sodass auch hier die Grundsätze der Mehrfachversicherung zur Anwendung gelangen.
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| Rechnungen auf Hebräisch |
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Geschrieben von: Manuela - 22.03.2023, 11:53 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (3)
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Liebe Forums-Mitglieder,
wie geht ihr mit Rechnungen aus dem Ausland um, wo ihr die Sprache nicht versteht?
Im konkreten Fall legt mir mein Klient Rechnungen aus Israel vor, die (vermutlich) auf hebräisch geschrieben sind.
Herzlichen Dank und lG, Manuela
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| Arbeitszimmer absetzen in der nebenberuflichen Selbständigkeit |
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Geschrieben von: PELA - 22.03.2023, 11:30 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
ich hänge hier fest, bitte um Eure Hilfe: Ein Vollzeit Angestellter ( nicht selbständig Tätigkeit) ist nebenbei selbständig als Webdesigner, und hat in seinem Haus unten im Keller ein Büro dass er für die nebenberufliche Tätigkeit nützt, es ist auch tatsächlich als Büro eingerichtet und nicht im Privat Verband. Meiner Meinung nach kann er dieses Büro bei seinen Einkünften als Selbständiger NICHT reinnehmen, da die Selbständigkeit nicht die Haupteinkunftsquelle ist, also er kann von dieser Selbständigkeit nicht leben, und somit ist sie nicht Mittelpunkt der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit. Aber vielleicht verstehe ich genau das jetzt falsch. Kann er das AZ trotzdem absetzten oder nicht? Danke vorab!
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